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Seminardetails
Seminarnummer
5228

1. Düsseldorfer Architektenrechtstag

Donnerstag, 15.05.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Düsseldorf

Referenten

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit April 2009 Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge u.a. zum Bau- und Architektenrecht. So ist er Herausgeber und Mitautor des Kniffka/Jurgeleit, Kommentar zum Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022; Mitherausgeber und Mitautor des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2023; Mitherausgeber und Mitautor des Bolz/Jurgeleit, Kommentar zur VOB/B, 2022. Von seinen Aufsätzen sind insbesondere zu erwähnen: Das Teilurteil in der bauprozessualen Praxis, BauR 2016, 375; Die Verjährung der Mängelansprüche bei Arglist und Organisationsverschulden, BauR 2018, 389; Beschaffenheitsvereinbarungen beim Erwerb vom Bauträger, NJW 2019, 2649; Adjudikation, Rechtsfriede und Rechtsstaat, BauR 2021, 863.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Werner Langen, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Werner Langen, Mönchengladbach

berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements und der streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten und Schiedsgerichten einschließlich der außergerichtlichen Konfliktlösung und Adjudikation. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die außergerichtliche und gerichtliche Großschadensabwicklung.

RA Thomas Ryll, Mannheim

RA Thomas Ryll, Mannheim

ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und stellvertretender Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr RA Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.


Teilnehmerkreis

Die Veranstaltung richtet sich an alle, deren tägliche Praxis vom Architekten- und Ingenieurrecht geprägt ist, insbesondere Architekten und Ingenieure, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, (Syndikus-)Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.  Außerdem sind Verantwortliche der öffentliche Bauverwaltung und der Architekten- und Ingenieurkammern ebenso angesprochen wie Bauunternehmen, Bauträger, Projektentwickler und institutionelle Bauherren.


Ziel des Seminars

In Düsseldorf entsteht ein neues Forum des Architekten- und Ingenieurrechts. Ausgerichtet von IBR-SEMINARE und unter der wissenschaftlichen Leitung von RiBGH Prof. Dr. Jurgeleit, RA Prof. Dr. Heiko Fuchs und RA Dr. A. Olrik Vogel – führende Experten auf diesem Gebiet – sollen hier aktuelle rechtliche Entwicklungen und drängende Fragen aus der Praxis erörtert werden. Ziel der Veranstaltung ist es, den Austausch zwischen Praktikern und Juristen zu fördern und maßgebliche Impulse zur Fortentwicklung des Architekten- und Ingenieurrechts zu setzen.

Die von den planenden Berufen lang ersehnte HOAI-Novelle dauert an. Nicht zuletzt die Turbulenzen infolge des Koalitionsbruchs geben Anlass dazu, den aktuellen Stand des Novellierungsprozesses darzustellen, einer vorläufigen Bewertung zu unterziehen und einen Ausblick zu wagen. Daneben steht mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz ein signifikanter Eingriff in das gesetzliche Bau- und Architektenvertragsrecht bevor, der interdisziplinär beleuchtet wird. Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildet die Rechtsberatung durch Architekten und Ingenieure. Das hierzu ergangene, „Skontoklausel“-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.11.2023 hat wichtige Fragen geklärt und neue aufgeworfen, die einer Antwort harren. Gestörte Planungs- und Bauabläufe und deren Folgen für die Haftung und Honorierung runden die Veranstaltung thematisch ab.


Themen

1. Das Gebäudetyp-E-Gesetz aus vertraglicher, bauordnungsrechtlicher und technischer Sicht 
    (RA Prof. Dr. Werner Langen, N.N.)
2. Der Architekt als Rechtsberater des Bauherrn 
    (RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit)
3. Die Leistungszeit im Architektenvertrag: Haftungs- und Honorarfragen bei verlängerter Bau- und Planungszeit
    (RA Thomas Ryll)
4. Das Neueste zur HOAI 202X 
    (RA Prof. Dr. Heiko Fuchs)


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 15.05.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

Tel.:
Fax:

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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