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Seminardetails
Seminarnummer
5228

NEU 1. Düsseldorfer Architektenrechtstag

Aktuelle Entwicklungen des Architekten- und Ingenieurrechts

Donnerstag, 15.05.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Düsseldorf

Referenten

RAin und FAin für Verwaltungsrecht Dr. Maike Friedrich, Köln

RAin und FAin für Verwaltungsrecht Dr. Maike Friedrich, Köln

berät zu allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere zum öffentlichen Baurecht. Sie begleitet Investoren bei der Aufstellung von vorhaben bezogenen und Angebotsbebauungsplänen. Derzeit liegt ihr Schwerpunkt bei der Schnittstelle zwischen Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht. Überdies berät sie in allen Fragen der Baugenehmigung, sowohl im Hinblick auf die Erteilung als auch bei Nachbarklagen.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit April 2009 Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge u.a. zum Bau- und Architektenrecht. So ist er Herausgeber und Mitautor des Kniffka/Jurgeleit, Kommentar zum Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022; Mitherausgeber und Mitautor des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2023; Mitherausgeber und Mitautor des Bolz/Jurgeleit, Kommentar zur VOB/B, 2022. Von seinen Aufsätzen sind insbesondere zu erwähnen: Das Teilurteil in der bauprozessualen Praxis, BauR 2016, 375; Die Verjährung der Mängelansprüche bei Arglist und Organisationsverschulden, BauR 2018, 389; Beschaffenheitsvereinbarungen beim Erwerb vom Bauträger, NJW 2019, 2649; Adjudikation, Rechtsfriede und Rechtsstaat, BauR 2021, 863.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Werner Langen, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Werner Langen, Mönchengladbach

berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements und der streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten und Schiedsgerichten einschließlich der außergerichtlichen Konfliktlösung und Adjudikation. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die außergerichtliche und gerichtliche Großschadensabwicklung.

Dipl.-Ing. Architekt Tobias Münch, Hamburg

Dipl.-Ing. Architekt Tobias Münch, Hamburg

ist geschäftsführender Partner des Hamburger Büros Münch Architekten BDA PartGmbB, mit den Arbeitsschwerpunkten Wohnungsbau, Holzbau, Bauen im Bestand, Denkmalschutz und suffiziente Nachhaltigkeit. Tobias Münch war von 2012 bis 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover, Lehrstuhl Baukonstruktion Prof. Michael Schumacher sowie der Hafencity-Universität HCU Hamburg tätig und ist DGNB Consultant für Nachhaltiges Bauen. Herr Münch befasst sich im Rahmen seiner Büro- und Hochschultätigkeit seit über 15 Jahren mit Komplexitätssteigerungen, Wechselwirkungen und Zielkonflikten aus konkurrierenden Regelwerken und Anforderungen im Bauwesen, sowie deren Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. In der Initiative „Kostenreduziertes Bauen“, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, hat er als Arbeitskreispate maßgeblich an der Entwicklung des Handlungsfeldes „Kostenreduzierende Baustandards“ mitgewirkt. Tobias Münch ist darüber hinaus Vorstandsmitglied im Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, BDA Hamburg und dort u.a. in den Arbeitskreisen Nachhaltigkeit, Bauen im Bestand und Einfach Bauen engagiert.

VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

RA Thomas Ryll, Mannheim

RA Thomas Ryll, Mannheim

ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.


Teilnehmerkreis

Die Veranstaltung richtet sich an alle, deren tägliche Praxis vom Architekten- und Ingenieurrecht geprägt ist, insbesondere Architekten und Ingenieure, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, (Syndikus-)Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.  Außerdem sind Verantwortliche der öffentliche Bauverwaltung und der Architekten- und Ingenieurkammern ebenso angesprochen wie Bauunternehmen, Bauträger, Projektentwickler und institutionelle Bauherren.


Ziel des Seminars

In Düsseldorf entsteht ein neues Forum des Architekten- und Ingenieurrechts. Ausgerichtet von IBR-SEMINARE und unter der wissenschaftlichen Leitung von RiBGH Prof. Dr. Jurgeleit, RA Prof. Dr. Heiko Fuchs und RA Dr. A. Olrik Vogel – führende Experten auf diesem Gebiet – sollen hier aktuelle rechtliche Entwicklungen und drängende Fragen aus der Praxis erörtert werden. Ziel der Veranstaltung ist es, den Austausch zwischen Praktikern und Juristen zu fördern und maßgebliche Impulse zur Fortentwicklung des Architekten- und Ingenieurrechts zu setzen.

Die von den planenden Berufen lang ersehnte HOAI-Novelle dauert an. Nicht zuletzt die Turbulenzen infolge des Koalitionsbruchs geben Anlass dazu, den aktuellen Stand des Novellierungsprozesses darzustellen, einer vorläufigen Bewertung zu unterziehen und einen Ausblick zu wagen. Daneben steht mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz ein signifikanter Eingriff in das gesetzliche Bau- und Architektenvertragsrecht bevor, der interdisziplinär beleuchtet wird. Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildet die Rechtsberatung durch Architekten und Ingenieure. Das hierzu ergangene, „Skontoklausel“-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.11.2023 hat wichtige Fragen geklärt und neue aufgeworfen, die einer Antwort harren. Gestörte Planungs- und Bauabläufe und deren Folgen für die Haftung und Honorierung runden die Veranstaltung thematisch ab.


Themen

1. Das Gebäudetyp-E-Gesetz aus vertraglicher, bauordnungsrechtlicher und technischer Sicht 
    Einführung in das Thema (VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann)
    (RA Prof. Dr. Werner Langen; RAin Dr. Maike Friedrich und Dipl.-Ing. Architekt Tobias Münch)
2. Rechtsberatung durch Architekten und Ingenieure
    (RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit)
3. Die Leistungszeit im Architektenvertrag: Haftungs- und Honorarfragen bei verlängerter Bau- und Planungszeit
    (RA Thomas Ryll)
4. Das Neueste zur HOAI 202X 
    (RA Prof. Dr. Heiko Fuchs)


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 15.05.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

Tel.:
Fax:

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und E-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und E-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen/Formatänderungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Ebenso behalten wir uns vor, das Format von hybriden Veranstaltungen auf reine Online-Veranstaltungen umzustellen. Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die aus der Absage oder einer Formatumstellung entstehen und die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: Januar 2025

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
IBR-SEMINARE-Team, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: team@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de