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NEU 2. Düsseldorfer Architekten- und Ingenieurrechtstag
Referenten
Prof. Dr. Angela Dageförde, RAin und FAin für Vergaberecht, FAin für Verwaltungsrecht, FAin für Bau- und Architektenrecht
ist seit 2001 als Rechtsanwältin in Hannover tätig. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen arbeitet sie schwerpunktmäßig für die öffentlichen Auftraggeber und begleitet regelmäßig nationale und EU-weite Vergabeprojekte. Dr. Angela Dageförde ist Fachanwältin für Vergabe-, Verwaltungs- sowie für Bau- und Architektenrecht. Sie unterrichtet seit 2004 ehrenamtlich Studierende an der Leibniz Universität Hannover und ist deshalb auch Honorarprofessorin.
Prof. Dr. Heiko Fuchs, RA und FA für Bau- und Architektenrecht
ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.
Michael Halstenberg, RA und Ministerialdirektor a.D.
war 1988 bis 2004 im Bauministerium NRW, zuletzt als Leiter der Gruppe „Bauwirtschaft, Bautechnik, Vergaberecht“ tätig. 1999 bis 2004 war er EU-Referent der deutschen Bauministerkonferenz. 2004 bis 2009 leitete er die Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Seit 2009 ist er als Rechtsanwalt tätig, aktuell in der Kanzlei Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB. Michael Halstenberg war u.a. Vorsitzender des Vorstandes des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses, Mitglied des Präsidiums des DIN und Mitglied der Arbeitsgruppe „Novellierung des Bauvertragsrechts“ im Bundesjustizministerium. Seit 2003 ist er Mitglied im Beirat der RG-Bau des Rationalisierungs- und Innovationszentrums der Deutschen Wirtschaft e.V., seit 2023 als stellvertretender Vorsitzender. Seit 2004 ist er stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Baurecht. Er gehört dem Kuratorium der Stiftung Bauwesen, dem Rechtsausschuss der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen sowie dem Vorstand des Deutschland Baut! e.V. an und ist Vorsitzender des Kuratoriums des Institutes für Bauforschung in Hannover.
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof
ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit April 2009 Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge u.a. zum Bau- und Architektenrecht. So ist er Herausgeber und Mitautor des Kniffka/Jurgeleit, Kommentar zum Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022; Mitherausgeber und Mitautor des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2023; Mitherausgeber und Mitautor des Bolz/Jurgeleit, Kommentar zur VOB/B, 2022. Von seinen Aufsätzen sind insbesondere zu erwähnen: Das Teilurteil in der bauprozessualen Praxis, BauR 2016, 375; Die Verjährung der Mängelansprüche bei Arglist und Organisationsverschulden, BauR 2018, 389; Beschaffenheitsvereinbarungen beim Erwerb vom Bauträger, NJW 2019, 2649; Adjudikation, Rechtsfriede und Rechtsstaat, BauR 2021, 863.
Thomas Ryll, RA
ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.
RA Dr. Achim Olrik Vogel, RA und FA für Bau- und Architektenrecht
ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Partner der Rechtsanwaltskanzlei SNP Schlawien Partnerschaft mbB in München und hat zum privaten Baurecht promoviert. Spezialisierung auf das private Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt Bauträger, Bauunternehmen, Architekten, Kreditinstitute und Bauherren. Hinzu kommen zahlreiche Veröffentlichungen zu aktuellen Fragen, z. B. zum Bauträgerrecht, Sicherheiten, Bauinsolvenzrecht und vielen anderen. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „BauR – Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht“, „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „ZMR – Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“. Kommentierungen u. a. in Pause/Vogel, Bauträgerkauf und Baumodelle (7. Aufl. zusammen mit Dr. Pause), Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, „VOB/B“ und Kniffka, ibrOK Bauvertragsrecht (§§ 640, 641, 644-646, 650u, 650v BGB zusammen mit Dr. Pause), Fuchs/Berger/Seifert, HOAI (3. Aufl., im Erscheinen, §§ 1, 57, 58 HOAI zusammen mit Dr. Langjahr).
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
| 1. Verträge mit Verbrauchern: Risiken und Nebenwirkungen (Prof. Dr. Heiko Fuchs & Dr. A. Olrik Vogel) |
| 2. Zusatzhonorar bei verlängerter Bauzeit: Ein aussichtsloses Unterfangen? (Thomas Ryll) |
| 3. § 246e BauGB: Hält der „Bauturbo“, was er verspricht? (Michael Halstenberg) |
| 4. Vergabetransformation, Losgrundsatz und Schwellenwerte (Prof. Dr. Angela Dageförde) |
| 5. Das Sonderkündigungsrecht nach 650r BGB - Voraussetzungen und Wirkungen (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit) |
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen erhalten Sie in Digital- und Printform
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Donnerstag, 23.04.2026, 09:00 - 17:00 Uhr
Oberlandesgericht Düsseldorf
40474 Düsseldorf
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All. inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und E-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10% sowie einen Mengen-Rabatt von 10% bei mind. drei gleichzeitigen Buchungen des Unternehmens. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und E-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id-Verlags-GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All. inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.
Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)
Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id-Verlags-GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
Downloads
Seminarkalender
2. Halbjahr 2025
(PDF, 5,05 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2026
(PDF, 4,27 MB)