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Seminardetails
Seminarnummer
3911

2-Tages-Seminar: Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten

Donnerstag, 03.02.2022 - 04.02.2022
03.02. 09:30 Uhr - 04.02. 15:15 Uhr
Online-Seminar

Referent

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf

ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts, von der Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen über die Projektbegleitung bei der Realisierung und Abwicklung von Bauvorhaben bis hin zu Mängel-, Schadensersatz- und Honorarmanagement, wobei Ansprüche auch forensisch geltend gemacht bzw. abgewendet werden. Sie vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure in allen relevanten Rechtsfragen. Weiterhin ist die Referentin im Recht des Baustoffhandels tätig, insbesondere im Bereich der Beratungshaftung von Baustoffherstellern sowie bei Zulassungsfragen und Mängeln von Baustoffen. Frau Dr. Gay ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertragsrecht bekannt.


Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber.


Ziel des Seminars

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten Teil 1: Koordination auf der Planungsseite
 
Jedes Bauprojekt zeichnet sich durch eine Vielzahl zu bewältigender Planungsleistungen aus. Die fortschreitende Bautechnik, verbunden mit immer größer werdenden Anforderungen der Landesbauordnungen und der anerkannten Regeln der Technik, macht jedes Bauvorhaben zu einer komplexen und anspruchsvollen Planungsaufgabe. Die Einholung von Expertenmeinungen und Sonderfachleistungen wird zunehmend erforderlich. Das bringt einerseits erhebliches Know-how für das Projekt mit sich, andererseits auch schwierige Schnittstellenbewältigung. Hinzu kommt, dass Gesetz und Rechtsprechung die Anforderungen an die frühen Leistungsphasen stärken und intensivieren, wodurch auch die Bauherrschaft stärker eingebunden wird. In dem Seminar werden die Koordinations- und Integrationspflichten des Architekten in Bezug auf das gesamte Planungsteam in allen Leistungsphasen dargestellt. Die Koordinationspflichten der Bauherrschaft selbst und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Bedarfsplanung werden erläutert. Es findet eine Abgrenzung zu den Koordinationspflichten des Projektsteuerers statt und zwar sowohl zur Bauherrschaft als auch zum Architekten hin.

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten Teil 2: Koordination zwischen Planungs- und Bauunternehmerseite
 
Koordinationspflichten und Schnittstellendefinition treffen Planer nicht nur in Bezug auf die anderen Planungsbeteiligten, sondern insbesondere auch in Bezug auf den Unternehmer. Oftmals hält sich die Bauherrschaft bei Abschluss des Architektenvertrages offen, ob sie an einen Generalunternehmer vergeben will und von dem Architekten in der Leistungsphase 5 nur eine funktionale Leistungsbeschreibung und Leitdetails benötigt, verbunden mit einer reduzierten Leistungsphase 8, oder ob sie das volle Leistungsprogramm aller Leistungsphasen benötigt. Raffinierte Vertragsmodelle sollen durch frühe Einbindung des Generalunternehmers Preise sichern und Schnittstellen frühzeitig regeln. Die von den Bauunternehmen übernommenen Planungsverpflichtungen haben unmittelbaren Einfluss auf das von den Architekten und den Sonderfachleuten zu Leistende. Das Seminar stellt Unterschiede der Verpflichtungen in den einzelnen Vertragsmodellen dar. Ausführlich werden die Planprüfungspflichten der Unternehmer gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B besprochen, die Prüfung der Werk- und Montagepläne durch den Architekten, die Prüfungspflichten im Rahmen der Objektüberwachung und die von dem Unternehmer einzufordernde Koordination.


Themen

Teil 1
  1. Die Koordinierungspflichten des Bauherrn
  2. Bedarfsplanung & Bedarfsermittlung
  3. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners
  4. Koordinierungspflichten in den Planungsphasen
  5. Schnittstelle zwischen Architekt und Sonderfachmann
  6. Koordinierungspflichten in den Ausschreibungsphasen
  7. Koordinierungspflichten in der Objektüberwachungsphase
  8. Koordinierungspflichten als Verkehrssicherungspflicht
  9. Die Terminplanung
  10. Die Koordinierungspflichten des Sonderfachmanns
 
Teil 2 
  1. Grundsätze der Aufgabenverteilung beim Bau
  2. Vertragsmodelle zur Abgrenzung von Planung und Bauen
  3. Schnittstellenlisten
  4. Insbesondere Schnittstelle zwischen TA-Ingenieur und Anlagenhersteller
  5. Prüfung der Werk- und Montagepläne durch den Architekten
  6. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers
  7. Der Bedenkenhinweis des Unternehmers
  8. Umfang der Objektüberwachungsverpflichtung
  9. Aktuelles zum Mangelbegriff
  10. Terminsteuerung durch den Unternehmer


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 11 Zeitstunden (14 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Donnerstag, 03.02.2022, 09:30 Uhr - Freitag, 04.02.2022, 15:15 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 649,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de