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Seminardetails
Seminarnummer
4227

2-Tages-Seminar: Rohdiamant Baurecht

So schafft man Baurecht für Investitionsvorhaben

Mittwoch, 07.12.2022 - 08.12.2022
07.12. 09:30 Uhr - 08.12. 15:15 Uhr
MannheimHybrid

Referent

RA und FA für Vergaberecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Terwiesche, LL.M., Düsseldorf

RA und FA für Vergaberecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Terwiesche, LL.M., Düsseldorf

ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht. Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Vergaben freiberuflicher Leistungen, Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie die Vergabe von Bauaufträgen. Herr Terwiesche berät und vertritt dabei die an einem Vergabeverfahren Beteiligten umfassend in jedem Stadium des Verfahrens. Außerdem berät Herr Dr. Terwiesche Städte und kommunale Unternehmen beim Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2021; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012). Außerdem ist Herr Dr. Terwiesche Dozent sowohl beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) als auch an der Fachhochschule Münster / BWI Bau Institut der Bauwirtschaft. Seit vielen Jahren engagiert sich Herr Dr. Terwiesche zudem als Lehrbeauftragter bei der Fachanwaltsfortbildung.


Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Leiter Liegenschaften und Bauleiter von Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Bauträgern und Immobilienunternehmen, kommunale sowie private Wohnungsbaugesellschaften, Bauvereine etc., Architekten und Ingenieure, Baujuristen.


Ziel des Seminars

In diesem Seminar werden für Investoren und Projektsteuerer alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um entweder in Verhandlungen mit Bau- und Umweltbehörden oder vor Gericht für größere Investitionsvorhaben Baurecht zu erhalten. Außerdem werden Tipps und Kniffe zum richtigen Umgang mit „widerspenstigen“ Baubehörden besprochen. Sowohl Neueinsteiger als auch „alte Hasen“ erhalten fundiert und praxisnah einen Einstieg in die Grundzüge des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Anhand von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Mustern von Erschließungsverträgen und anderen städtebaulichen Verträgen, Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden sowie Befreiungsbescheiden werden die Teilnehmer mit den wichtigsten Instrumentarien des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts vertraut gemacht.


Themen

1. Tag 

  1. Baurechtschaffung durch Bebauungspläne – Wie können Investoren bei der Aufstellung und Änderung eines Bebauungsplans mitwirken und Einfluss nehmen?
  2. Die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans – Wie ist ein Bebauungsplan zu lesen und auszulegen.
  3. Der Vorhabenbezogene Bebauuungsplan – Beispiele und Unterschiede zum Angebots-Bebauungsplan
  4. Der Bebauungsplan der Innenentwirklung
  5. Der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren
  6. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans – Was tun?
  7. Rechtsschutz gegen Bebauungspläne
  8. Schadensersatz bei nicht aufgestelltem Bebauungsplan 
2. Tag 

  1. Das Investitionsvorhaben befindet sich im unbeplanten Innnenbereich – § 34 BauGB
  2. Das Investitionsvorhaben befindet sich im Außenbereich – § 35 BauGB
  3. Wann bietet sich ein städtebaulicher Vertrag an? Typen und Mindestinhalt städtebaulicher Verträge 
  4. Die Eingriffsbefugnisse der Baubehörden: Baustopp, Nutzungseinstellung und Abrissverfügung 
  5. Rechtsschutz bei Eingriffen der Baubehörden in das Bauvorhaben und eine bereits fertig gestellte bauliche  Anlage.
  6. Abwehrmöglichkeiten gegen störende Nachbarbebauung – Welche Möglichkeiten haben Unternehmen und Privatpersonen?


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 11 Zeitstunden (14 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Mittwoch, 07.12.2022, 09:30 Uhr - Donnerstag, 08.12.2022, 15:15 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 699,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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