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Seminardetails
Seminarnummer
4183

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörten Bauablaufs

Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist

Montag, 14.11.2022 - 15.11.2022
14.11. 09:30 Uhr - 15.11. 15:15 Uhr
München

Referenten

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr.-Ing. Steffen Hettler, M. Sc., München

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr.-Ing. Steffen Hettler, M. Sc., München

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und promovierter Bauingenieur. Er ist Partner in der Kanzlei Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB in München. Herr Dr. Hettler verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Investoren, Bauherren und Auftragnehmern zu komplexen Bau-, Immobilien- und Infrastrukturprojekten. Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des Vertragsmanagements sowie im Nachtragsmanagement und der rechtlichen Aufarbeitung von Störungen im Bauablauf. Herr Dr. Hettler ist ferner seit Jahren in der Führung und Steuerung von gerichtlichen (Groß)Prozessen mit komplexen technischen Sachverhalten vertraut. Er ist zu Themen aus der Schnittstelle zwischen Baurecht und Bautechnik durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen bekannt.

 Dr.-Ing. Michael Mechnig, Dortmund

Dr.-Ing. Michael Mechnig, Dortmund

ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Dortmund. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Flughafen BER, Stuttgart 21, TESLA Gigafactory). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber baubegleitend in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung – insbesondere zum Anti-Claimmanagement. Dr. Michael Mechnig ist technischer Leiter des Arbeitskreises Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.


Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus sowie Anlagenbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.


Ziel des Seminars

Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das "Handwerkszeug" für einen rechtssicheren Umgang mit Sach- und Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen. Dazu gehört ein klares Verständnis der rechtlichen, baubetrieblichen und kalkulatorischen Grundlagen und ihres interdisziplinären Ineinandergreifens. Anhand zahlreicher baubetrieblicher Fallbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen rechtlichen, baubetrieblichen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Abrechnung von Nachträgen und Aufbereitung gestörter Bauabläufe einerseits aber auch der Nachtragsprüfung bzw. -abwehr (Stichwort „Anti-Claimmanagement“) andererseits beantwortet - einschließlich Nachweis- und Dokumentationsanforderungen. Nützliche Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Nachtragskalkulation runden das Seminar ab.


Themen

Tag 1:

  1. Rechtliche Grundlagen
    1.1 Bauzeit, Termine und Fristenregelungen
    1.2 Verzug
    1.3 Vertragsstrafe und sonstige Ansprüche des Auftraggebers
  2. Behinderung/Bauablaufstörung
    2.1 Bauablaufbezogene Darstellung (Methoden) Dokumentationserfordernisse
    2.2 Behinderungsanzeige
    2.3 Nachweispflichten des Auftragnehmers
    2.4 Kausalität und Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers
    2.5 Umgang mit Zeitreserven (Puffer)
  3. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen bei Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (§ 2 Abs. 5 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB)
  4. Bauzeitverlängerungsansprüche
  5. Anspruchshöhe
    5.1 Anforderungen an die Kostenermittlung
    5.2 Umgang mit AGK

Tag 2:

  1. Vertrags- und Vergütungstypen (Chancen und Risiken)
  2. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen „Sachnachträge“
  3. Anspruchsgrund
    3.1 Bausollbestimmung
    3.1.1 Auslegungsgrundsätze und Kriterien der Bausollermittlung 
    3.1.2 Umgang mit Widersprüchen und Funktionalklauseln
    3.1.3 Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern
    3.1.4 Rangregeln
    3.2 Bau-IST
  4. Anspruchshöhe
    4.1 Analyse der Ur-Kalkulation (Spekulationen bei Deckungsbeitragsanteilen verstecken/aufdecken)
    4.2 Spekulative Einheitspreise, was ist zu beachten?
    4.3 Ausgleichsberechnung beim EP-Vertrag
    4.4 Umgang mit Deckungsanteilen bei Nachträgen
    4.5 Üblicher Preis oder Preisfortschreibung gem. § 2 Abs. 5 VOB/B


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 11 Zeitstunden (14 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Montag, 14.11.2022, 09:30 Uhr - Dienstag, 15.11.2022, 15:15 Uhr
Ort:
Hotel Novotel München City Arnulfpark
Arnulfstr. 57
80636 München

Tel.: 089 - 242078-0
Fax: 089 - 242078-150

Preis (zzgl. MwSt.): 759,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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