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Seminardetails
Seminarnummer
3070

30. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht

gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden) - Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

Freitag, 08.11.2019 - 09.11.2019
08.11. 09:30 Uhr - 09.11. 17:00 Uhr
Mannheim

Referenten

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düssel­dorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projekt­managements für große Immobilienprojekt­entwicklungen und Infra­strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 3. Aufl. 2022, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 2. Aufl. 2022.

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, Bonn

VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, Bonn

ist Richter am Landgericht Köln und seit vielen Jahren als Referent zum Wohnungseigentumsrecht u. a. in der Anwalts- und Richterfortbildung tätig. Er ist u.a. Herausgeber des Beck OK WEG (3. Aufl. 2022), kommentiert das WEG im Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (9. Aufl. 2023) und ist Mitautor im Beck'schen Formularbuch Wohnungseigentumsrecht (5. Aufl. 2022).

 RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit April 2009 Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge u.a. zum Bau- und Architektenrecht. So ist er Herausgeber und Mitautor des Kniffka/Jurgeleit, Kommentar zum Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022; Mitherausgeber und Mitautor des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2023; Mitherausgeber und Mitautor des Bolz/Jurgeleit, Kommentar zur VOB/B, 2022. Von seinen Aufsätzen sind insbesondere zu erwähnen: Das Teilurteil in der bauprozessualen Praxis, BauR 2016, 375; Die Verjährung der Mängelansprüche bei Arglist und Organisationsverschulden, BauR 2018, 389; Beschaffenheitsvereinbarungen beim Erwerb vom Bauträger, NJW 2019, 2649; Adjudikation, Rechtsfriede und Rechtsstaat, BauR 2021, 863.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg und seit 1989 als spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler anwaltlich tätig. Er ist Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg und seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude). Prof. Karczewski ist Mitautor in Kommentaren zum Bauvertragsrecht und zur VOB/B und veröffentlicht regelmäßig zur aktuellen Rechtsprechung.

RA Dr. Oliver Koos, Frankfurt a.M.

RA Dr. Oliver Koos, Frankfurt a.M.

ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Privaten Baurecht mit besonderem Fokus auf Vertragsgestaltung, baubegleitende Beratung, Mängelrechte, Sicherheiten, Bauzeit, Nachtrags- und Schlussrechnungsprüfung und Streitlösung. Herr Koos ist stv. Vorstandsvorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Philipps-Universität Marburg und Lehrbeauftragter Immobilienrecht an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden. Ferner ist er ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Er ist Co-Autor im Beck'schen VOB-Kommentar, im VOB/B Kommentar von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel und im Kommentar von Messerschmidt/Voit zum Privaten Baurecht. Weiterhin ist er Autor der Kommentierung des Selbständigen Beweisverfahrens im privaten Baurecht (§§ 485-494a ZPO) in Seibel/Koos.

 Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang, ö.b.u.v. Sachverständiger, Heppenheim

Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang, ö.b.u.v. Sachverständiger, Heppenheim

ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen berufen. Heute ist er wissenschaftlicher Beirat der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich sowie beratend auf Abrechnungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstörungen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schiedsgutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandesgerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baubetrieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Daneben ist Prof. Dr. Lang Autor des Buchs "Ein Verfahren zur Bewertung von Bauablaufstörungen und zur Projektsteuerung" im VDI-Verlag, Reihe 4, Nr. 85, 1987 sowie Mitautor des Buchs "Bauverzögerung und Leistungsänderung" mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 8. Aufl. 2021. Außerdem ist er Autor zahlreicher Publikationen zu bauwirtschaftlichen Themen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen.

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. 2008 wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an. 2012 wurde sie Vor­sitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie Mitherausgeberin und Mitautorin des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts. Ferner hat sie Kommentierungen in mehreren VOB-Kommentaren (Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A und B; Beck’scher VOB/B-Kommentar; Leinemann, VOB/B) sowie im Fuchs/Berger/Seifert, HOAI-und Architektenrechts-Kommentar, übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.


Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.


Ziel des Seminars

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwalts­kammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen "hörend oder dozierend teilnehmen". Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fach­anwalt der Rechts­anwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt. Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 15 Zeit­stunden neun hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahr­ungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.


Themen

Freitag, 06.11.2020
09:30 - 11:00 Uhr
Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten des Auftraggebers im Bauvertrag
(RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit)
11:00 - 11:15 UhrKaffeepause
11:15 - 13:15 UhrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht
(RiBGH Dagmar Sacher)
13:15 - 14:15 UhrMittagessen im Restaurant
14:15 - 15:45 UhrKostenplanung und Kostenhaftung des Architekten
(RA Dr. Andreas Berger)
15:45 - 16:00 UhrKaffeepause
16:00 - 17:30 UhrUnwirksame Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen und ihre Rechtsfolgen
(RA Prof. Thomas Karczewski)
17:30 - 17:45 UhrKaffeepause
17:45 - 19:15 UhrNeues zu Sicherheiten am Bau
(RA Oliver Koos)

Samstag, 07.11.2020
09:00 - 11:00 UhrAktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
(RiOLG Dr. Tobias Rodemann)
11:00 - 11:15 UhrKaffeepause
11:15 - 12:45 UhrNachweissystematik und Nachweistiefe bei Bauablaufstörungen, dargestellt anhand eines mehrstufigen Nachweisverfahrens mit Praxisbeispiel
(Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang)
12:45 - 13:15 UhrMittagessen - Snack/Stehimbiss
13:15 - 15:15 UhrWEG-Reform 2021
(VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz)
15:15 - 15:30 UhrKaffeepause
15:30 - 17:00 UhrHinweispflichten des Auftragnehmers bei lückenhafter Leistungsbeschreibung
(RA Dr. Stephan Bolz)

Hinweis: Die Gesamtveranstaltung umfasst 15 Zeitstunden gemäß § 15 FAO. Teilnehmer, die nur 10 Zeitstunden besuchen wollen, haben die Wahl zwischen den verschiedenen Vorträgen. Es können auch Einzelvorträge nach Stunden Ihrer Wahl gebucht werden.


Nachweise/Zertifikate

Fortbildungsnachweise für Fachanwälte gemäß FAO: 15 Zeitstunden


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Freitag, 08.11.2019, 09:30 Uhr - Samstag, 09.11.2019, 17:00 Uhr
Ort:
Radisson Blu Hotel Mannheim
Q7, 27
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 336 50-0
Fax: 0621 - 336 50-4499

Preis (zzgl. MwSt.): 599,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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