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Seminardetails
Seminarnummer
3467

29. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht

gemäß § 15 FAO (10 Zeitstunden) - Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

Freitag, 18.09.2020 - 19.09.2020
18.09. 09:30 Uhr - 19.09. 17:00 Uhr
Mannheim

Referenten

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg und seit 1989 als spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler anwaltlich tätig. Er ist Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg und seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude). Prof. Karczewski ist Mitautor in Kommentaren zum Bauvertragsrecht und zur VOB/B und veröffentlicht regelmäßig zur aktuellen Rechtsprechung.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln

ist Partner der Sozietät Loschelder Rechtsanwälte in Köln. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure. Hier wird er von den Berufshaftpflichtversicherern mit dem Schadensmanagement bei Großschäden bundesweit mandatiert. Dies schließt die Prozessführung und die Sicherung möglicher Regresse ein. Er berät zudem Auftraggeber und Auftragnehmer bei Großbauvorhaben baubegleitend. Herr Dr. Klein ist durch Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen bekannt, u.a. in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und in Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar, 3. Auflage 2021 (Kommentierung von §§ 633-639 BGB).

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. 2008 wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an. 2012 wurde sie Vor­sitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie Mitherausgeberin und Mitautorin des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts. Ferner hat sie Kommentierungen in mehreren VOB-Kommentaren (Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A und B; Beck’scher VOB/B-Kommentar; Leinemann, VOB/B) sowie im Fuchs/Berger/Seifert, HOAI-und Architektenrechts-Kommentar, übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.


Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.


Ziel des Seminars

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwalts­kammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“.

Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fach­anwalt der Rechts­anwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt.

Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 10 Zeit­stunden sechs hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahr­ungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.


Themen

Freitag, 18.09.2020

09:30 - 11:30 UhrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht
(RiBGH Dagmar Sacher)
11:30 - 11:45 UhrKaffeepause
11:45 - 13:15 UhrDie Methodik der Vertragsauslegung – Nachtragsforderungen aufbauen und abwehren
(RA Dr. Stephan Bolz)
13:15 - 14:15 UhrMittagspause
14:15 - 15:45 UhrUnwirksame Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen und ihre Rechtsfolgen
(RA Prof. Thomas Karczewski)
15:45 - 16:00 UhrKaffeepause
16:00 - 18:00 UhrHaftung des Architekten und Haftpflichtversicherung
(RA Dr. Walter Klein)


Samstag, 19.09.2020
09:00 - 10:30 Uhr
Steht die vorkalkulatorische Preisfortschreibung komplett vor dem Aus?
(RAin Dr. Birgit Franz)
10:30 - 10:45 Uhr
Kaffeepause
10:45 - 12:15 Uhr
Aktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
(RiOLG Dr. Tobias Rodemann)


Hinweis:
Teilnehmer dieser Veranstaltung können zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 FAO in 2020 ein weiteres IBR-Ganztagesseminar in Mannheim (6 Zeitstunden) zum Vorzugspreis von nur 100,00 Euro (zzgl. MwSt.) besuchen.


Nachweise/Zertifikate

Fortbildungsnachweise für Fachanwälte gemäß FAO: 10 Zeitstunden


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk am Freitag, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Freitag, 18.09.2020, 09:30 Uhr - Samstag, 19.09.2020, 17:00 Uhr
Ort:
Radisson Blu Hotel Mannheim
Q7, 27
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 336 50-0
Fax: 0621 - 336 50-4499

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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