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Seminardetails
Seminarnummer
3705

3. IBR-Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht 2021/2022

Donnerstag, 23.09.2021 - 26.03.2022
23.09. 09:30 Uhr - 26.03. 16:00 Uhr
Mannheim

Referenten

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg

RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg

ist seit 1986 Rechtsanwalt und war 20 Jahre lang Leiter von Rechtsabteilungen national und international tätiger Unternehmensgruppen in der Bau- und Investitionsgüterindustrie. Er ist jetzt als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator sowie als Schiedsrichter tätig. Herr Dr. Hammacher verfügt über eine lange Erfahrung als Referent und Veranstalter von Praktiker-Seminaren und publiziert regelmäßig zu praxisorientierten Themen. Er ist u. a. Autor des "Handbuchs für Auftragsabwicklung", 6. Auflage 2020, des Buchs "Prüf- und Hinweispflichten, Bauvertrag – Werkvertrag – Werklieferungsvertrag", 2. Auflage 2016, und Mitautor von Hammacher/Steinmann, Kommentar zu ATV DIN 18335, 18360, 18299 Stahlbauarbeiten und Metallbauarbeiten.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ständiger Mitarbeiter des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Seine Tätigkeit umfasst alle Facetten des Bau- und Architektenrechts mit Schwerpunkt des nationa­len und internationalen Großanlagenbaus im Energiesektor. In diesem Bereich bestehen langjährige Erfahrungen als Syndikusanwalt der ALSTOM Power AG. Herr Illies ist Referent und Autor im Bereich des privaten Baurechts mit zahlreichen Veröffentlichungen, so beispielsweise "Delay Clauses in International Construction Contracts".

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Jahn ist Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 13 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt, München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Er berät u. a. bei Bauvorhaben und Bauträgermaßnehmen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite in interdisziplinären Teams zur Insolvenzvermeidung. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-) Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) sowie ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht".

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf

RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf

ist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göttingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit ist er besonders mit dem Bau- und Architektenrecht befasst. Der Schwerpunkt seines Notariats liegt im Immobilien- und Bauträgerrecht; in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet er die richtige Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen ebenso wie den Bauprozess. Herr Dr. Kleinjohann ist seit 30 Jahren in der Aus- und Fortbildung von Juristen tätig, ebenso in der Fortbildung von Behördenmitarbeitern und in der Baubranche; er ist Lehrbeauftragter an der Philips-Universität-Marburg und Autor des Kapitels Bauträgerverträge im Standardwerk Kues/Kiedrowski/Bolz - AGB-Klauseln in Bauverträgen.

VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn

VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn

ist Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 10. Aufl. 2023, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl. 2018, des Werner/Pastor, Der Bauprozess, 18. Aufl. 2023, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.

 Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring, Deensen

Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring, Deensen

ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Deensen. Seit 2013 ist er Professor für das Fachgebiet "Betriebsführung und Marketing im Landschaftsbau" mit Forschungsschwerpunkt "kundenorientiertes Claimmanagement" an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und seit 2014 nebentätig in einem baubetrieblichen Sachverständigenbüro. Zuvor war er als leitender Angestellter in einem mittelständischen Bauunternehmen tätig. Schwerpunkte waren hier Angebotskalkulation, Auftragsabwicklung und Nachtragsmanagement.

RiOLG Dr. Georg Rehbein, Bonn

RiOLG Dr. Georg Rehbein, Bonn

hat sich zum Thema "Das Anordnungsrecht des Auftraggebers" promoviert. Er war zunächst als beisitzender Richter und dann in der Zeit von 2009 bis 2016 als Vorsitzender einer Zivilkammer schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung von Bausachen befasst. Von 2017 bis 2021 war er stellvertretender Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Darüber hinaus wirkt er als Mitautor bei den Kommentaren "Bau- und Architektenrecht" (Hrsg. Glöckner/v. Berg), dem "Handbuch des Baurechts" (Hrsg. Kleine-Möller/Merl) sowie als ständiger Mitarbeiter bei der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" mit.

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht in der Sozietät Melchers in Heidelberg. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.

 Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln

Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln

ist Universitätsprofessor und Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Seine fachlichen Schwerpunkte in Lehre, Forschung, Weiterbildung und Beratung liegen im Verwaltungsrecht, u. a. im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Fachplanungsrecht, im anlagenbezogenen Immissionsschutzrecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht und im allgemeinen und besonderen Sicherheitsrecht. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Mitherausgeber der "GSZ - Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht" und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht".

Vors. RiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Schwerte

Vors. RiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Schwerte

war während mehr als 36 Jahren an diversen staatlichen Gerichten in unterschiedlichen Instanzen im beruflichen Einsatz. Ihm wurde die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum betreffend das Fach „Ziviles Baurecht“ übertragen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten befasst er sich als Referent intensiv mit Problembereichen des zivilen Baurechts sowie dem Recht der gerichtlichen Sachverständigen und der privaten Gutachter. Das von ihm bearbeitete Standardwerk „Der gerichtliche Sachverständige“ ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das im Verlag C.H. Beck erschienene Werk „Selbständiges Beweisverfahren mit Sach-verständigen“. Prof. Ulrich kommentiert darüber hinaus in dem vom Luchterhand Verlag veröffentlichten Werk „Prütting/Gehrlein ZPO-Kommentar“ von der ersten Auflage an die Vorschriften § 485 ZPO bis § 494a ZPO. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen zu besonderen baurechtlichen Themen und auch Entscheidungsbesprechungen. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI „Sachverständigenrecht“ der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist als der Vorsitzende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen vielfach mit ihm angetragenen außergerichtlichen Baustreitigkeiten befasst. Er ist außerdem in Schiedsgerichtsverfahren als Obmann eingesetzt.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

ist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Melchers, Heidelberg. Er ist auf Bau-, Architekten-, Immobilien- und Bauinsolvenzrecht spezialisiert. Herr Wellensiek ist Mit-Autor des Kommentars "Bauvertragsrecht", des Handbuchs „Prozesse in Bausachen“ und des Beck’schen VOB-Kommentars, Teil B. Er ist Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg, an der Universität Heidelberg und der Technischen Hochschule Mittelhessen. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Rechtsberatung sowie die Durchführung von Prozessen einschließlich Schiedsgerichtsverfahren. Herr Wellensiek ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und Mitglied des korrespondierenden Beirats der Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Zudem ist er Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen auf Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

VorsRiOLG Dr. Markus Wessel, Celle

VorsRiOLG Dr. Markus Wessel, Celle

ist seit Anfang 2016 Vorsitzender Richter eines Bausenats (einschl. Architektenhonorar und -haftung) am Oberlandesgericht in Celle. Zuvor war er Vorsitzender einer (auch: Berufungs-) Kammer am Landgericht Hannover mit Spezialzuständigkeit für die Entscheidung über Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren. Davor war er als Richter am Oberlandesgericht Celle über sechseinhalb Jahre Mitglied eines Fachsenats für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Wessel ist zudem Vorsitzender des Niedersächsischen Berufsgerichtshofs für Architekten. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Bau- und Immobilienrecht hervorgetreten und veröffentlicht auch regelmäßig in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Außerdem ist Herr Dr. Wessel ständiger Mitarbeiter bei der "ZfBR" und Autor bei Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, u. a. zum Neuen Bauvertragsrecht (§§ 650p ff. BGB) sowie zur HOAI, zudem ist er Autor bei Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl. (zur Vergütung des Architekten) sowie Mitherausgeber der 3. Aufl..

 Prof. Dr. Christopher Zeiss, Werther

Prof. Dr. Christopher Zeiss, Werther

ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. - u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte) und Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht.


Teilnehmerkreis

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte


Ziel des Seminars

Sie wollen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht werden oder kennen jemanden, der Fachanwalt werden möchte? 

Dann sind Sie bei IBR-SEMINARE genau richtig! In unserem IBR-Seminarzentrum in Mannheim bieten wir ab September 2021 zu besonders attraktiven Konditionen den 3. IBR-Fachanwaltslehrgang zum Bau- und Architektenrecht an.

Im Preis*) enthalten sind:

  • kostenloser IBR-ONLINE-Zugang während des Lehrgangs

  • Handbuch „Kompendium des Baurechts - Privates Baurecht und Bauprozess“ von Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher (5. Auflage)

  • Getränke und Pausensnacks

  • Gutschein für ein IBR-Seminar im IBR-Seminarzentrum Mannheim im Wert von 200,- Euro

Unsere Leistungen:

  • TOP-Referenten

  • Erstklassige Lernumgebung mit modernster Seminartechnik

  • Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis

*) 1950,- Euro + Klausuren 250,- Euro = 2.200,- Euro zzgl. 19% MwSt.


Themen

Block 1 Zeitstunden
Do., 23.09.2021
09:30 – 19:00 Uhr
Vertragsabschluss (RA Dr. Stephan Bolz)
Bauvertrag und AGB-Recht
(RiOLG Dr. Tobias Rodemann)
2
6
Fr., 24.09.2021
09:00 – 18:30 Uhr
Vergütung und Nachträge, Zahlung
(RA Dr. Stephan Bolz)
8
Sa., 25.09.2021
09:00 – 13:15 Uhr
Bauzeit
(RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens)
4

Block 2 Zeitstunden
Do., 21.10.2021
09:30 – 19:00 Uhr
Baubetriebswirtschaft (Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring)
Abnahme von Bau- und Planungsleistungen (RA Dr. Stephan Bolz)
6
2
Fr., 22.10.2021
09:00 – 18:30 Uhr
Gewährleistung nach BGB und VOB/B (VorsRiOLG Thomas Manteufel)
BauFordSiG (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies)
6
2
Sa., 23.10.2021
09:00 – 13:15 Uhr
Versicherungen am Bau
(RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies)
4
Block 3 Zeitstunden
Do., 02.12.2021
09:30 – 19:00 Uhr
Kündigung von Bauverträgen (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn)
Sicherheiten am Bau (RiOLG Dr. Tobias Rodemann)
3

5
Fr., 03.12.2021
09:00 – 18:30 Uhr
Architektenhonorarrecht
(VorsRiOLG Dr. Markus Wessel)
8
Sa., 04.12.2021
09:00 – 13:15 Uhr
Architektenhonorarprozess
(VorsRiOLG Dr. Markus Wessel)
4
Block 4 Zeitstunden
Do., 20.01.2022
09:30 – 19:00 Uhr
Architektenvertrag und Architektenhaftung
(RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg)
8
Fr., 21.01.2022
09:00 – 18:30 Uhr
Bauträgerrecht / Baumangel und WEG
(RA und FA für Bau- und Architektenrecht und Notar Dr. Stephan Kleinjohann)
8
Sa., 22.01.2022
09:00 – 13:15 Uhr
Bauinsolvenzrecht
(RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek)
4
Block 5 Zeitstunden
Do., 17.02.2022
09:30 – 19:00 Uhr
Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren (RA Dr. Peter Hammacher)
Bau-ARGE und Konsortium (RA Dr. Stephan Bolz)
Werklieferungen, Baustoffe und Beistellung des Auftraggebers, Einsatz von Fremdfirmen, AÜG (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens)
2
2
4
Fr., 18.02.2022
09:00 – 18:30 Uhr
Bauprozess und selbständiges Beweisverfahren
(VorsRiLG a.D. Prof. Jürgen Ulrich)
8
Sa., 19.02.2022
09:00 – 13:15 Uhr
Einstweilige Verfügung in Bausachen
(RiOLG Dr. Georg Rehbein)
4
Block 6 Zeitstunden
Do., 24.03.2022
09:30 – 19:00 Uhr
Grundzüge des öffentlichen Baurechts (Prof. Dr. Dr. Markus Thiel)
Kaufrecht am Bau (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens)
5
3
Fr., 25.03.2022
09:00 – 18:30 Uhr
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen
(Prof. Dr. Christopher Zeiss)
8
Sa., 26.03.2022
09:00 – 13:15 Uhr
Rechtsschutz im Vergabeverfahren
(Prof. Dr. Christopher Zeiss)
4
Klausuren Zeitstunden
Sa., 25.09. / Sa., 23.10. / Sa., 04.12. / Sa., 22.01. / Sa., 19.02. / Sa., 26.03. - jeweils von 13:30 – 16:00 Uhr      
15
 
120


Nachweise/Zertifikate

Gemäß §§ 4, 4a und 6 FAO umfasst der Lehrgang 120 Vortragsstunden und 6 x 2,5 Klausurstunden. In 6 Unterrichtseinheiten vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit 6 erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwältin/Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" erforderlich sind.


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen am Donnerstag und Freitag, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 23.09.2021, 09:30 Uhr - Samstag, 26.03.2022, 16:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 2.200,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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