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Seminardetails
Seminarnummer
3551

31. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (10 Zeitstunden)

Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

Freitag, 19.03.2021 - 20.03.2021
19.03. 09:30 Uhr - 20.03. 12:15 Uhr
Online-Seminar

Referenten

RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl

RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl

ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" sowie ständiger Mitautor u.a. in "Mietrechtsberater", "IBR Immobilien- & Baurecht","IMR Immobilien- und Mietrecht" sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. 2008 wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an. 2012 wurde sie Vor­sitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie Mitherausgeberin und Mitautorin des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts. Ferner hat sie Kommentierungen in mehreren VOB-Kommentaren (Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A und B; Beck’scher VOB/B-Kommentar; Leinemann, VOB/B) sowie im Fuchs/Berger/Seifert, HOAI-und Architektenrechts-Kommentar, übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.

Vors. RiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Schwerte

Vors. RiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Schwerte

war während mehr als 36 Jahren an diversen staatlichen Gerichten in unterschiedlichen Instanzen im beruflichen Einsatz. Ihm wurde die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum betreffend das Fach „Ziviles Baurecht“ übertragen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten befasst er sich als Referent intensiv mit Problembereichen des zivilen Baurechts sowie dem Recht der gerichtlichen Sachverständigen und der privaten Gutachter. Das von ihm bearbeitete Standardwerk „Der gerichtliche Sachverständige“ ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das im Verlag C.H. Beck erschienene Werk „Selbständiges Beweisverfahren mit Sach-verständigen“. Prof. Ulrich kommentiert darüber hinaus in dem vom Luchterhand Verlag veröffentlichten Werk „Prütting/Gehrlein ZPO-Kommentar“ von der ersten Auflage an die Vorschriften § 485 ZPO bis § 494a ZPO. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen zu besonderen baurechtlichen Themen und auch Entscheidungsbesprechungen. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI „Sachverständigenrecht“ der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist als der Vorsitzende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen vielfach mit ihm angetragenen außergerichtlichen Baustreitigkeiten befasst. Er ist außerdem in Schiedsgerichtsverfahren als Obmann eingesetzt.

 Dr. Herwart Virneburg, Wiesbaden

Dr. Herwart Virneburg, Wiesbaden

Herr Dr. Virneburg ist Partner der Kanzlei Virneburg Rechtsanwälte in Wiesbaden, die ausschließlich im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Immobilienrecht tätig ist. Er ist durch verschiedene Veröffentlichungen, Seminare und Vor­träge zum privaten Baurecht ausgewiesen.


Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.


Ziel des Seminars

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwalts­kammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“.

Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fach­anwalt der Rechts­anwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt.

Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 10 Zeit­stunden sechs hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahr­ungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.


Themen

Freitag, 19.03.2021

09:30 - 11:30 UhrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht
(RiBGH Dagmar Sacher)
11:30 - 11:45 UhrPause
11:45 - 13:15 UhrDer Vergleich in Bausachen
(RA Dr. Herwart Virneburg)
13:15 - 14:15 UhrPause
14:15 - 15:45 UhrDie Bedeutung von Privatgutachten im Rechtsstreit - Da geht was! 
(VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich)
15:45 - 16:00 UhrPause
16:00 - 18:00 UhrHOAI 2021 - Preisorientierung für die Praxis
(RA Prof. Dr. Heiko Fuchs)


Samstag, 20.03.2021

09:00 - 10:30 Uhr
Aktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
(RiOLG Dr. Tobias Rodemann)
10:30 - 10:45 Uhr
Pause
10:45 - 12:15 Uhr
WEG-Reform und aktuelles WEG-Recht für Bau- und Architektenrechtler
(RiOLG Wolfgang Dötsch)

Hinweis:
Teilnehmer dieser Veranstaltung können zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 FAO in 2021 ein weiteres IBR-Ganztagesseminar in Mannheim (6 Zeitstunden) zum Vorzugspreis von nur 100,00 Euro (zzgl. MwSt.) besuchen.


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Freitag, 19.03.2021, 09:30 Uhr - Samstag, 20.03.2021, 12:15 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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