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Seminardetails
Seminarnummer
2810

Wie man dem anderen die Schuld in die Schuhe schiebt!

Prüf- und Hinweispflichten als Waffe oder Instrument zur Konfliktvermeidung

Mittwoch, 14.11.2018
09:30 - 17:00 Uhr
Mannheim

Referent

RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg

RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg

ist seit 1986 Rechtsanwalt und war 20 Jahre lang Leiter von Rechtsabteilungen national und international tätiger Unternehmensgruppen in der Bau- und Investitionsgüterindustrie. Er ist jetzt als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator sowie als Schiedsrichter tätig. Herr Dr. Hammacher verfügt über eine lange Erfahrung als Referent und Veranstalter von Praktiker-Seminaren und publiziert regelmäßig zu praxisorientierten Themen. Er ist u. a. Autor des "Handbuchs für Auftragsabwicklung", 6. Auflage 2020, des Buchs "Prüf- und Hinweispflichten, Bauvertrag – Werkvertrag – Werklieferungsvertrag", 2. Auflage 2016, und Mitautor von Hammacher/Steinmann, Kommentar zu ATV DIN 18335, 18360, 18299 Stahlbauarbeiten und Metallbauarbeiten.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter in Unternehmen, die bei der Auftragsvergabe und/oder Auftragsabwicklung auf der Seite von Auftragnehmer oder Auftraggeber Ergebnisverantwortung tragen, sowie deren Berater in Anwalts- und Architektur-/Ingenieurbüros.


Ziel des Seminars

Prüf- und Hinweispflichten liegen an den Schnittstellen zwischen Planung und Ausführung, Lieferung und Leistung, aufeinanderfolgenden und parallelen Gewerken, bauseitiger Beistellung und neuer Leistung - aber auch zwischen technischen Zwängen und wirtschaftlichen Interessen.

Mit anderen Worten: Das Thema führt zu allen wesentlichen Konflikten, die das Baurecht zu bieten hat. Dabei dienen Prüf- und Hinweispflichten als Instrumente, um diese Konflikte zu vermeiden und zu entscheiden. Dabei sind sie selbst Gegenstand heftiger juristischer Auseinandersetzung: 

  • Die Rechtsprechung des VII. Senats des BGH und ihm folgend vieler Oberlandesgerichte zur Funktionalitätsverpflichtung des Auftragnehmers mit "Befreiungsmöglichkeit" hat zu einer erheblichen Benachteiligung der Auftragnehmerseite geführt. Planungs- und Ausführungsfehler der Auftraggeber – eigene oder die ihrer Planer und Auftragnehmer – werden oft erfolgreich auf "die Fachfirma" abgewälzt. 

  • Die Nichtbeachtung von Prüf- und Hinweispflichten des Auftraggebers bei Ausschreibung, Prüfung von Ausführungsunterlagen der Auftragnehmer und Bauüberwachung führt zur Haftung des Auftraggebers und seiner Planer. 

  • Die Verletzung der anspruchsvollen Prüf- und Hinweispflichten bei der Materialbeschaffung nach § 377 HGB können zum Verlust der Mängelansprüche führen.

Dieses Seminar stellt die Prüf- und Hinweispflichten in ihrem rechtlichen und praktischen Gesamtzusammenhang dar, vom Vertragsschluss bis zur Verjährung von Mängelansprüchen.

Durch die gemeinsame Analyse zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen werden Kriterien und Argumentationsmuster herausgearbeitet, die den Baubeteiligten und ihren Beratern helfen, ihren Vortrag zu substantiieren, ihn mit bereits vor Gericht erfolgreichen Argumenten anzureichern bzw. zu erwartende Einwände vorwegzunehmen.


Themen

  • Die erweiterte Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Obliegenheiten und Pflichten
  • Die aktuelle Rechtsprechung der zuständigen Senate des BGH und der Oberlandesgerichte zu Prüf- und Hinweispflichten 
  • Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien im Angebotsstadium, z. B. hinsichtlich Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnissen und Plänen
  • Bedeutung der Prüf- und Hinweispflichten in den ATV DIN 18299 ff für Vertrag und Auftragsabwicklung 
  • Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien während der Auftragsabwicklung 
  • Anforderungen an die Prüfungsintensität des Auftragnehmers hinsichtlich beigestelltem Boden, Konstruktion, Vorleistungen anderer Unternehmer und Planungsunterlagen 
  • Prüf- und Hinweispflichten bei der Materialeingangskontrolle 
  • Rechtsprechung insbesondere des VII. Senats des BGH zu "Obliegenheiten" und "Befreiungstatbestand" 
  • Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien nach Fertigstellung der Leistungen vor, bei und nach der Abnahme 
  • Auswirkung der Prüf- und Hinweispflichten auf Vergütung, Beweislast und Verjährung von Mängelansprüchen 
  • Rechtsprechung zu Mitverschulden und Schadensquotelung beim Zusammentreffen von Planungs- und Überwachungsfehlern des Auftraggebers bzw. seiner Planer und der Verletzung der Prüf- und Hinweispflichten durch den Auftraggeber 
  • Gesamtschuldverhältnisse


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Mittwoch, 14.11.2018, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de