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Lücken im Leistungsverzeichnis
Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung
Referenten
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Eva Bouchon, M.A., Berlin
ist seit über 12 Jahren als Rechtsanwältin baurechtlich tätig. Seit 2008 betreut sie in der auf das private Bau- und Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Berlin baubegleitend vorwiegend Großprojekte in allen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie im Vergaberecht. Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht berät und vertritt sie die Bauvertragsparteien auch vor staatlichen und Schiedsgerichten und ist selbst als Schiedsrichterin tätig. Frau Bouchon ist daneben Autorin zahlreicher Beiträge in einschlägigen Fachzeitschriften und ständige Mitarbeiterin des von Leinemann & Partner herausgegebenen Newsdienstes "Neues zum Baurecht". Ferner tritt sie als langjährige Referentin bei einschlägigen Seminarveranstaltern und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin auf.
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Thomas Hildebrandt, Hamburg
ist Partner der auf das private Bau- und Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Hamburg. Er ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht ständig als baubegleitender Berater im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie als Schiedsrichter bundesweit tätig. Herr Dr. Hildebrandt ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im privaten Baurecht bekannt. Zu seinen baurechtlichen Publikationen zählen regelmäßige Beiträge in den Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht", "BauR" und "ZfIR". Daneben ist Herr Dr. Hildebrandt Autor des bereits in der 2. Auflage erschienenen Buchs "Die Abnahme von Bauleistungen", Mitautor des inzwischen in der 7. Auflage erschienenen "Leinemann-Kommentars" zur VOB/B und des Kommentars zum privaten Baurecht von Messerschmidt/Voit.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, Anwälte, Justitiare, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige und Richter.
Ziel des Seminars
Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz vermeidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte, teilweise von der Kanzlei der Referenten selbst erstritten, sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschreibung zurückgehen. Natürlich fließen auch hier die neuen Regelungen des BGB ein.
Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.
Themen
1. Ausschreibungen bearbeiten:
Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, Mindestbedingungen, Nebenangebote, Eignungsnachweise, geforderte Erklärungen und Unvollständigkeit, Nachreichen von Erklärungen, Wertungsmatrix, besondere Verfahrensarten, typische Fehler bei der LV-Erstellung
2. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber nach VOB/A 2016:
Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit, Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen
3. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung:
Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten
4. Auslegung des Leistungsverzeichnisses nach AGB-Wirksamkeitskriterien:
u. a. Baugrund- und Terminrisiko, Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen,Zahlung
5. Besondere Themen:
z. B. Bistro-Entscheidung und Hochspannungsleitung-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulationspreise, sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks
6. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch/Neues Bauvertragsrecht:
Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?
7. Geänderte und zusätzliche Leistungen vs. neues BGB:
2 Abs. 5, 6 VOB/B vs. § 650a ff. BGB , Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen
Nachweise/Zertifikate
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (nur auf vorherige Anfrage: 8 Fortbildungspunkte) für Ihren Fortbildungsnachweis.
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Donnerstag, 15.11.2018, 09:30 - 17:00 Uhr
IntercityHotel Hamburg Hauptbahnhof
20095 Hamburg
Tel.: 040 - 2 48 70-0
Fax: 040 - 2 48 70-111
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.
Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)
Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
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