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Seminardetails
Seminarnummer
2813

Nachträge wegen Bauablaufstörungen

Anspruchsgrundlagen - Voraussetzungen - Gegenforderungen

Donnerstag, 15.11.2018
09:30 - 17:00 Uhr
Hamburg

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

ist seit mehr als fünfzehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Immobilienrecht spezialisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kerngebiet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtragsmanagement sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Münster im Masterstudiengang "Baurecht", Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf. Im März 2018 stieg er als Partner in die Firma Leupertz Baukonflikmanagement ein und widmet sich seither schwerpunktmäßig den alternativen Streitbeilegungsverfahren. Seit 2020 ist Herr Dr. Popescu zudem gründender Mitgesellschafter der Leupertz Boldt GmbH, welche sich im Kern mit neuen Projektstrukturen befasst, wozu allen voran IPA-Modelle gehören.


Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Baujuristen, Sachverständige und Auftragnehmer (Bauwirtschaft).


Ziel des Seminars

Seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2002 und 2005 hat sich landläufig in allen baurechtsrelevanten Sparten die Meinung verbreitet, dass die gerichtsfeste Darlegung baubetrieblicher Ansprüche "unmöglich" sei. Zu dieser Auffassung tragen nicht unwesentlich aktuelle obergerichtliche Urteile bei, insbesondere die Entscheidung des OLG Köln vom 28.01.2014. In der Praxis hat sich die Darstellung von Bauzeitverlängerungsansprüchen durch die Vorlage umfangreicher und kostenintensiver baubetrieblicher Gutachten etabliert.

Ziel dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, dass die bisherige Rechtsprechung nur spezielle Einzelfallentscheidungen betrifft und keine Allgemeingültigkeit für alle bauzeitrelevanten Sachverhalte beanspruchen kann. Zudem soll verinnerlicht werden, dass Ansprüche wegen Bauablaufstörungen in aller erster Hinsicht auf der rechtlichen Ebene und nicht durch baubetriebliche Gutachten zu klären sind. Es werden neue Lösungsansätze aufgezeigt, die auch unter Berücksichtigung der momentanen Rechtsprechung den Umgang mit baubetrieblichen Nachträgen sowohl auf der Auftraggeber- als auch auf der Auftragnehmerseite wesentlich erleichtern. Die bisher eher vernachlässigten Bauzeitverlängerungsansprüche der Architekten/Ingenieure bilden ebenfalls einen Kernpunkt des Seminars.


Themen

1. Die vielfach missverstandene Rechtsprechung des BGH

  • Die Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2005 als Ausgangspunkt
  • Die hieran anknüpfende obergerichtliche Rechtsprechung und ihre "Schwächen"

2. Neue Lösungsansätze

  • Juristische Denkweise in Anspruchsgrundlagen
  • Orientierung der Darlegungs- und Beweislast nach Störungsgrund und Planungsverantwortung
  • Kann die "bauablaufbezogene Darstellung" Allgemeingültigkeit beanspruchen?

3. Konsequenz: Gerichtsfester Umgang mit Bauzeitverlängerungsansprüchen

  • Sicherer Weg zu einer verwertbaren Dokumentation
  • Die Bedeutung und richtige Bewertung von Terminplänen
  • Sequenzielle Fortschreibung bauablaufbezogener Störungen
  • Auswirkung der Störungen auf einzelne Kostenelemente (EKT, AGK, BGK etc.)
  • Folgen für die einschlägigen Anspruchsgrundlagen (Vergütung/Schadensersatz/Entschädigung) im Einzelnen

4. Bauzeitverlängerungsansprüche von Architekten/Ingenieuren

  • Denkbare Konstellationen und Anspruchsgrundlagen
  • Voraussetzungen im Einzelnen und Anspruchshöhe


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 15.11.2018, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
IntercityHotel Hamburg Hauptbahnhof
Glockengießerwall 14/15
20095 Hamburg

Tel.: 040 - 2 48 70-0
Fax: 040 - 2 48 70-111

Preis (zzgl. MwSt.): 429,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de