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Seminardetails
Seminarnummer
2820

Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

Grundlagen - HOAI 2013 (Fassung 2021) - Baurechtsnovelle 2018 - aktuelle Rechtsprechung - Beispiele

Mittwoch, 21.11.2018
09:30 - 17:00 Uhr
Mannheim

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

ist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Melchers, Heidelberg. Er ist auf Bau-, Architekten-, Immobilien- und Bauinsolvenzrecht spezialisiert. Herr Wellensiek ist Mit-Autor des Kommentars "Bauvertragsrecht", des Handbuchs „Prozesse in Bausachen“ und des Beck’schen VOB-Kommentars, Teil B. Er ist Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg, an der Universität Heidelberg und der Technischen Hochschule Mittelhessen. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Rechtsberatung sowie die Durchführung von Prozessen einschließlich Schiedsgerichtsverfahren. Herr Wellensiek ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und Mitglied des korrespondierenden Beirats der Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Zudem ist er Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen auf Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.


Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen, Baujuristen.


Ziel des Seminars

 
Durch die Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 und die hieraus resultierende Anpassung der HOAI zum 01.01.2021 musste die Vertragsgestaltung für Architekten- und Ingenieurverträge angepasst werden.
 
Das Seminar soll den Teilnehmern die sich aus BGB und HOAI ergebene Rechtslage erläutern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsgestaltung aufzeigen. Auftraggeber, die regelmäßig Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben, sowie Architekten und Ingenieure verwenden erfahrungsgemäß gerne "Muster" für die Vertragsgestaltung. Es wird beleuchtet, in welchen Grenzen eine solche standardisierte Vertragsgestaltung möglich und sinnvoll ist und wann eine individualisierte Ausgestaltung des Vertragsinhalts geboten ist. Die Gestaltung aller wesentlichen Regelungsbereiche eines Architekten- bzw. Ingenieurvertrags wird - auch anhand von Formulierungsbeispielen - unter Berücksichtigung der Baurechtsnovelle und der HOAI in der Fassung von 2021 erörtert. Es wird dabei anhand des typischen Aufbaus eines Architektenvertrags vorgegangen. Der Referent stellt auch aktuelle Rechtsprechung vor, sofern diese für die Vertragsgestaltung relevant ist.


Themen

1. Grundlagen

  • Bedeutung der HOAI 2021 / Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
  • Grundsätzliche Hinweise zur Vertragsgestaltung
  • Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der HOAI 2021 und der Baurechtsnovelle an den relevanten Vertragspassagen:
    • Theoretische Grundlagen
    • Was ist wichtig aus der Sicht des Auftraggebers?
    • Was ist wichtig aus der Sicht des Auftragnehmers?
    • Beispielregelungen

2. Vorgehensweise anhand eines konkreten Vertragsaufbaus

  • Modul 1 (Parteien, Vertragsgegenstand)
    • § 1: Gegenstand des Vertrags

  • Modul 2 (Vertragsgrundlagen/Anlagen)
    • § 2: Vertragsgrundlagen

  • Modul 3 (Inhalt der Leistungen)
    • § 3: Beauftragte Leistungen
    • § 4: Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers
    • § 5: Sonstige Verpflichtungen des Auftragnehmers
    • § 6: Mitwirkung des Auftraggebers
    • § 7: Honorarvereinbarung
    • § 8: Besondere, andere und geänderte Leistungen

  • Modul 4 (Sicherung der Leistungen)
    • §   9: Sicherheiten für Leistungen des Auftragnehmers
    • § 10: Haftung, Versicherungen
    • § 11: Sicherheiten für Leistungen des Auftraggebers
    • § 12: Termine und Fristen

  • Modul 5 (Vertragsdurchführung)
    • § 13: Unterbrechung der Leistungserbringung
    • § 14: Zahlungen
    • § 15: Vorzeitige Vertragsbeendigung
    • § 16: Urheberrecht

  • Modul 6 (Sonstiges)
    • § 17: Erfüllungsort, Streitigkeiten Gerichtsstand
    • § 18: Schriftform, Salvatorische Klausel


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Mittwoch, 21.11.2018, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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