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Seminardetails
Seminarnummer
4363

4. IBR-Bauleitertage - Nachträge wegen gestörter Bauabläufe und Änderungs- und Zusatzleistungen

Montag, 24.04.2023 - 25.04.2023
24.04. 09:30 Uhr - 25.04. 15:15 Uhr
Hamburg

Referenten

 Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Zu seinem Lehrgebiet gehört unter anderem das Thema Kalkulation, von Baupreisen, Nachtragsmanagement sowie Risikomanagement und Controlling im Bauunternehmen und im Architektur- und Ingenieurbüro. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Herausgeber und Autor verschiedener VOB- und BGB-Kommentare sowie weiterer Fachliteratur. Herr Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen Themen.

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg und seit 1989 als spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler anwaltlich tätig. Er ist Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg und seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude). Prof. Karczewski ist Mitautor in Kommentaren zum Bauvertragsrecht und zur VOB/B und veröffentlicht regelmäßig zur aktuellen Rechtsprechung.


Teilnehmerkreis

Projekt- und Bauleiter, Oberbauleiter, bauleitende Architekten und Ingenieure, Vertrags- und Nachtragsmanager.


Ziel des Seminars

Störungen des Bauablaufs gehören auf vielen Baustellen zur Tagesordnung, was vor allem damit zusammenhängt, dass immer weniger Zeit für die Vorbereitung der Ausschreibung und die Abwicklung des Bauvorhabens zur Verfügung steht. Das wird vielfach mit einer baubegleitenden Planung kompensiert, die wiederum Änderungs- und Zusatzaufträge nach sich zieht. Kommen auch noch fehlende oder unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers hinzu, gerät die Bauzeit völlig aus den Fugen. Die damit für den Auftragnehmer einhergehenden finanziellen Risiken sind beträchtlich. Schätzungen zufolge können sich die Mehrkosten aufgrund eines gestörten Bauablaufs durchaus auf 30 bis 50 Prozent der kalkulierten Kosten belaufen.
 
Die Durchsetzung von Bauzeitverlängerungs- und Zahlungsansprüchen wegen Bauzeitstörungen stellt den Bauleiter jedoch vor erhebliche Herausforderungen, weil sie eine ordnungsgemäße Dokumentation des Bauablaufs und einen "sauber" geführten Schriftverkehr erfordert. Diese Aspekte der Bauleitertätigkeit werden aber gerade in der Hektik des Baustellenalltags häufig vernachlässigt und der Fokus stattdessen auf die Lösung technischer Probleme gelegt. 
 
Um dem Bauleiter die erforderliche Sicherheit im Umgang mit gestörten Bauabläufen zu geben, werden an Tag 1 des 4. IBR-Bauleitertags nicht nur auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sog. Bauzeitnachträge eingegangen und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation dargestellt, sondern den Teilnehmern wird auch das baubetriebliche Rüstzeug für die Aufbereitung derartiger Nachträge an die Hand gegeben. 
 
Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.08.2019 (IBR 2019, 536) die sog. Korbion‘sche Preisformel, wonach die Berechnung der Nachtragshöhe bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen sich nach dem Grundsatz „guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ richten soll, „gekippt“ und der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung die Grundlage entzogen hat, ist Thema an Tag 2 die Nachtragsvergütung nach tatsächlich erforderlichen Kosten.
 
Es besteht die Möglichkeit, sich mit den Referenten und den anderen Teilnehmern über aktuelle Probleme im Zusammenhang mit Bauablaufstörungen und Sachnachträgen auszutauschen.


Themen

Tag 1: Nachträge wegen gestörter Bauabläufe
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchsetzung von Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen (Dr. Stephan Bolz) 
  • Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation und an den Schriftverkehr des Bauleiters - Teil 1 (Prof. Thomas Karczewski) 
  • Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation und an den Schriftverkehr des Bauleiters - Teil 2 (Prof. Thomas Karczewski) 
  • Baubetriebliche Anforderungen an die Erstellung und Geltendmachung bauablaufbezogener Mehrkosten (Prof. Dr. Ralph Bartsch)
 Tag 2: Sachnachträge berechnen nach tatsächlich erforderlichen Kosten 
  • Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 08.08.2019 (IBR 2019, 536) zu § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B und ihre Bedeutung für die Baupraxis (Dr. Stephan Bolz) 
  • Anforderungen an den Schriftverkehr des Bauleiters bei Sachnachträgen nach BGB und VOB/B (Prof. Thomas Karczewski) 
  • Wie berechnet man Nachträge nach tatsächlich erforderlichen Kosten? (Prof. Dr. Ralph Bartsch)


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 11 Zeitstunden (14 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Montag, 24.04.2023, 09:30 Uhr - Dienstag, 25.04.2023, 15:15 Uhr
Ort:
Barceló Hamburg
Ferdinandstr. 15
20095 Hamburg

Tel.: 040/226362-0
Fax: 040/226362-99

Preis (zzgl. MwSt.): 949,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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