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Seminardetails
Seminarnummer
5044

7. IBR-Bauleitertage - Vom (Planungs-)Mangel über den Bedenkenhinweis zum Nachtrag

Donnerstag, 07.11.2024 - 08.11.2024
07.11. 09:30 Uhr - 08.11. 15:15 Uhr
Düsseldorf

Referenten

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Philipp Hummel, Bonn

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Philipp Hummel, Bonn

ist Partner der national und international tätigen Anwaltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Berlin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht".

 Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

war von 1999 bis 2012 Professor für Bauverfahrenstechnik an der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, am Fachbereich Duales Studium. 2001 wurde er von der IHK Berlin für das Fachgebiet "Schäden an Gebäuden" öffentlich bestellt und vereidigt. Schwerpunkte der Sachverständigen-Tätigkeit sind Schadens- und Schiedsgutachten sowie Mängelbewertungen bei Abnahmen und Qualitätsbegleitungen. Veröffentlichungen über Mängelmanagement, Oberflächenqualitäten und das Lehrbuch "AVA-Praxis" runden die Tätigkeit ab.


Teilnehmerkreis

Projekt- und Bauleiter, Oberbauleiter, bauleitende Architekten und Ingenieure, Vertrags- und Nachtragsmanager.


Ziel des Seminars

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der Auftragnehmer eines Werk- oder Bauvertrags nicht nur (erfolgreich) das Leistungsverzeichnis „abzuarbeiten“, sondern er schuldet aufgrund seiner werkvertraglichen Erfolgsverpflichtung die Herstellung einer funktionstauglichen und zweckentsprechenden Leistung. Das gilt selbst dann, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werks nicht erreicht werden kann (BGH, IBR 2006, 663; IBR 1998, 527). Das bedeutet aber nicht, dass mit der vereinbarten Vergütung alle Leistungen abgegolten sind, die für die Errichtung eines mangelfreien Bauwerks notwendig sind. Mit den Vertragspreisen sind nur die im Vertrag beschriebenen, nicht jedoch die werkvertraglichen geschuldeten Leistungen abgegolten (BGH, a.a.O.).

Reicht die „Abarbeitung“ des Leistungsverzeichnisses zur Errichtung eines mangelfreien Bauwerks nicht aus, wirft dies zahlreiche Fragen nicht nur hinsichtlich der (vorvertraglichen) Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers in Bezug auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte (Ausführungs-)Planung und Vorunternehmerleistungen auf. Auch ist erläuterungsbedürftig, ob und wenn ja in welcher Höhe der Auftragnehmer in derartigen Konstellationen Nachträge wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen geltend machen kann.

Vor diesem Hintergrund befasst sich der 6. IBR-Bauleitertag umfassend mit den Themen Leistung und Vergütung, Anforderungen an Vorunternehmerleistungen und an die Planung, Umfang der Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers sowie Nachträgen wegen Planungsmängeln. Die Beantwortung grundsätzlicher Fragen rund um die Mängelhaftung des Auftragnehmers und ihre Ausnahmen, die Möglichkeiten der Verweigerung der Mängelbeseitigung (u. a. wegen Unverhältnismäßigkeit) und die Berechnung der Minderung bei Baumängel aus sachverständiger Sicht runden das Programm ab.


Themen

Tag 1: (Planungs-)Mangel / Bedenkenhinweis / Nachträge
  • Anforderungen an die Planung der Architekten (Prof. Philipp Hummel)
  • Die Mängelhaftung des Auftragnehmers (Dr. Stephan Bolz) 
  • Die ordnungsgemäße Bedenkenanzeige (Prof. Philipp Hummel) 
  • Nachträge bei Planungsmängeln nach BGB und VOB/B (Dr. Stephan Bolz)
 Tag 2: Verweigerung der Mängelbeseitigung / Minderung
  • Die Verweigerung der Mängelbeseitigung, u.a. wegen Unverhältnismäßigkeit (Dr. Stephan Bolz) 
  • Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 11 Zeitstunden (14 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 07.11.2024, 09:30 Uhr - Freitag, 08.11.2024, 15:15 Uhr
Ort:
INNSiDE by Meliá Düsseldorf Hafen
Speditionstraße 9
40221 Düsseldorf

Tel.: 0211-447170
Fax:

Preis (zzgl. MwSt.): 949,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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