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Seminardetails
Seminarnummer
5868

Anerkannte Regeln der Technik und Gebäudetyp E

Inhaltsbestimmung für Juristen und für Sachverständige, effektive Tipps für kostengünstiges Bauen

Mittwoch, 28.10.2026
09:30 - 17:00 Uhr
Mannheim Hybrid

Referent

 Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger

ist Honorarprofessor für Bauschadensfragen am KIT (Universität Karlsruhe). Er ist Gesellschafter des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau gGmbH) und leitet die jährlichen Aachener Bausachverständigentage. Weiterhin ist er Fachautor sowie Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien-& Baurecht", des Handbuchs für Bausachverständige sowie der "Bautechnischen und -rechtlichen Themensammlung". Herr Prof. Zöller arbeitet in DIN-Arbeitsausschüssen für Abdichtungen sowie in dem für für Baugrund und Gebäudedränung. Er wirkt bei Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung zur öffentlichen Bestellung im Sachgebiet Schäden an Gebäuden mit. Prof. Zöller ist Leiter des Arbeitskreises VI Sachverständigenrecht des Deutschen Baugerichtstags, der sich mit allgemein anerkannten Regeln der Technik beschäftigt.


Teilnehmerkreis

Baujuristen, Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Bauunternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger und Baubehörden.


Ziel des Seminars

Mit Gebäudetyp E sollen Verträge zur Baukosteneinsparung gestaltet werden und dabei von allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) abgewichen werden können. In sogenannten B2B Geschäften (Business to Business), also zu in Geschäften zwischen Kaufleuten, soll bei Abweichung von a.R.d.T. keine besondere Informationspflicht bestehen. Am Ende dieser Lieferkette stehen aber immer Verbraucher, die volle Schutzrechte genießen, selbst Juristen und Sachverständige, gleich, ob sie Käufer oder Mieter sind. Bei Verbraucherverträgen (B2C, Business to Client or to Consumer) bestehen umfassende Aufklärungsverpflichtungen. Bauträgern kennen diese Verbraucher oft erst, wenn Gebäude realisiert werden oder gar fertiggestellt sind. Das schränkt die Informationsmöglichkeit erheblich ein, da bereits Gebautes Alternativen verhindert.

Eine Aufklärung muss für Verbraucher verständlich sein. Wie können Bauträger über Inhalte der einzelnen Festlegung in z.BG. ca. 3.900 DIN-Normen, unzählige Empfehlungen von Berufsverbänden oder der Bauindustrie, informieren und die Bedeutung aus Sicht von Verbrauchern, die Laien sind, aufklären, um die Bedeutung von Abweichungen erklären zu können?

Bauträger wollen Kosteneinsparungen planen und kostengünstigen Wohnraum anbieten. Sie wollen aber nicht nachträglich von ihren Kunden wegen Unterschreitung von a.R.d.T. gezwungen werden, bisherige Standards zu realisieren, ohne dafür die Kosten zu übernehmen. Sie werden daher Gebäudetyp-E nicht anbieten.

Ist also Gebäudetyp-E nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht? Genügt es, über den Hamburger Standard oder die Projektbauten von Florian Nagler im Süden von Deutschland hinzuweisen?
A.R.d.T. sind nicht unterschreitbare Mindeststandards. Sie sind nicht minderwertig, sondern bilden das (sehr) hohe Niveau ab, das die Verwendungseignung nicht nur für die Dauer der Gewährleistung von regelmäßig fünf Jahren, sondern bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer sicherstellen soll. A.R.d.T. sollen die (uneingeschränkte) Verwendungseignung
1. für die vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer
2. bei zu erwartenden Einwirkungen
3. und möglichen sowie üblichen Instandhaltungen
 sicherstellen.
Diese Standards unterschreiten zu dürfen, wäre der Aufruf, durch Gesetz (Gebäudetyp-E Gesetz) gegen Gesetz (§ 633 Abs. 2, S. 2 BGB) zu verstoßen. Von DIN-Normen darf aber schon immer abgewichen werden, während a.R.d.T. nicht unterschritten werden dürfen.

Der Konstruktionsfehler im Gebäudetyp-E Gesetz beruht auf der (unrichtigen) Annahme, dass DIN-Normen a.R.d.T. abbildeten oder zumindest die Vermutung dazu in sich trügen. Liegen Empfehlungen unterhalb des notwendigen Mindeststandards, ist mit vorzeitigem Versagen zu rechnen, dann bleiben sie „hinter den a.R.d.T. zurück“. Liegen Empfehlungen über Mindeststandards, sind sie für die Verwendungseignung nicht notwendig. Dann aber sind sie auch keine a.R.d.T. Sie lösen unnötige Kosten und damit ggfls. Schadensersatzansprüche gegenüber Baubeteiligten aus.


Themen

  1. Gebäudetyp-E: Was verbirgt sich dahinter?
    Hamburger Standard, Eckpunktepapier der Regierung zu Gebäudetyp
  2. Werkvertraglicher Grundlage für Gebäudetyp-E, a.R.d.T: Ursprung, Hintergründe und Bedeutung, „Regelwerke“ als Technische Empfehlungen in Bezug zu A.R.d.T.
  3. Konstellationen: Prognose, Retrospektive
  4. Eingeschränkte Anwendbarkeit von Technische Empfehlungen bei der Bewertung
  5. Paradigmenwechsel nach dem 10. DBGt: Vorschläge zur Inhaltsbestimmung von a.R.d.T. nicht nur als Standard bei Gebäudetyp-E.



Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Mittwoch, 28.10.2026, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All. inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und E-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 5% sowie einen Mengen-Rabatt von 10% bei mind. drei gleichzeitigen Buchungen des Unternehmens. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und E-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id-Verlags-GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All. inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id-Verlags-GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: Juli 2025

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
IBR-SEMINARE-Team, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: team@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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