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Seminardetails
Seminarnummer
3826

Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen

Nachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzögerungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablaufstörungen

Donnerstag, 11.11.2021
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referenten

 Christian Becks, Dipl.-Ing. (FH), Fachreferent für Wirtschaftsrecht (IHK), Heppenheim

Christian Becks, Dipl.-Ing. (FH), Fachreferent für Wirtschaftsrecht (IHK), Heppenheim

ist seit 1996 in der Baubranche tätig und bereits seit fast 12 Jahren Teil des Ingenieur- und Sachverständigenbüros für Baubetrieb und Bauwirtschaft LHR GmbH & Co. KG in Heppenheim. Nach seiner langjährigen Tätigkeit als Konstrukteur in der Tragwerksplanung (1996-2011) und seinem Studium zum Bauingenieur an der Hochschule Darmstadt mit der Fachrichtung Bauwirtschaft kam er im Jahr 2011 zur LHR GmbH & Co. KG. Seit 2018 ist Christian Becks Mitglied der Geschäftsleitung der LHR und führt seit dem 01.01.2021 als Geschäftsleiter und Prokurist das operative Geschäft der LHR GmbH & Co. KG in Heppenheim. Christian Becks besitzt große Erfahrung bei der Begutachtung und Beurteilung von gestörten Bauabläufen und Nachträgen sowie der Begleitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen bei Bauprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie im Ingenieur- und Anlagenbau. Er absolvierte 2016 die juristische Weiterbildung zum Fachreferenten für Wirtschaftsrecht (IHK) und ist Mitglied im „VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.“ und „Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V“.

 Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang, ö.b.u.v. Sachverständiger, Heppenheim

Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang, ö.b.u.v. Sachverständiger, Heppenheim

ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen berufen. Heute ist er wissenschaftlicher Beirat der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich sowie beratend auf Abrechnungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstörungen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schiedsgutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandesgerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baubetrieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Daneben ist Prof. Dr. Lang Autor des Buchs "Ein Verfahren zur Bewertung von Bauablaufstörungen und zur Projektsteuerung" im VDI-Verlag, Reihe 4, Nr. 85, 1987 sowie Mitautor des Buchs "Bauverzögerung und Leistungsänderung" mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 8. Aufl. 2021. Außerdem ist er Autor zahlreicher Publikationen zu bauwirtschaftlichen Themen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen.


Teilnehmerkreis

Investoren und Entscheider, Projektsteuerer, Vertrags- und Nachtragsmanager, Projekt- und Bauleiter, Bauüberwachungen, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Unternehmens- und Baujuristen, baubetriebliche Sachverständige.


Ziel des Seminars

Noch immer sind Bauablaufstörungen und daraus resultierende Bauzeitverzögerungen die größte finanzielle Verlustquelle für beide Vertragspartner. Deshalb will dieses Seminar einerseits intensiv darstellen, was zum qualifizierten Nachweis von Bauablaufstörungen und deren Folgen notwendig ist und andererseits kurz neue Wege aufzeigen, wie durch transparente Terminplanung, präventive Terminsteuerung und durch kooperatives Terminmanagement Bauablaufstörungen bereits in der Entstehung vermieden bzw. deren Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt werden können. 

Im ersten (größeren) Teil des Seminars werden deshalb die Grundlagen und Nachweisverfahren zum Aufbau bzw. zur Abwehr von qualifizierten Nachtragsforderungen aus Bauzeitverzögerungen dargestellt. Damit soll neben der Heranführung an die grundsätzlichen Problematiken die finanzielle und arbeitstechnische Belastung verdeutlicht werden, die den Parteien bei einem lediglich reaktiven Verhalten entstehen können. 

Der zweite (kleinere) Teil beschäftigt sich dann mit den Möglichkeiten, durch ein aktives Terminmanagement die Folgen von Änderungen im Bauablauf zu minimieren. Dabei werden anerkannte Verfahren sowohl aus dem Projektmanagement als auch aus der gutachterlichen Arbeitsweise sowie Ansätze aus dem LEAN Construction Management vorgestellt und deren Einsatzmöglichkeiten bei der Projektabwicklung beschrieben.


Themen

  1. Mehrstufiges Nachweisverfahren zur Geltendmachung von Bauzeitverzögerungsansprüchen: Einführung in die baurechtlichen Anspruchsgrundlagen und baubetrieblichen Nachweise; spezielle rechtliche Anforderungen an die Nachweise gemäß BGH bzw. OLGs; exakter bauablaufbezogener Kausalitätsnachweis der Bauablaufverzögerung als Folge der Bauablaufstörung

  2. Transparente Terminplanung mit Anordnungsbeziehungen und Reserve- bzw. Pufferzeiten: Strukturierter Terminplan; Vernetzung durch Anordnungsbeziehungen ergibt rechenbaren Terminplan; Einbeziehung von Reserve- bzw. Pufferzeiten

  3. Nachweistiefe der Terminplanuntersuchungen an einem gestörten Bauablauf, dargestellt anhand eines Praxisbeispiels; Anforderungen an eine von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation

  4. Sonderproblem: Doppelkausalitäten/überholende Kausalitäten: Echte Kausalität oder nur Folgewirkung; Nachweis und Dokumentation der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft des AN

  5. Präventive Terminsteuerung und aussagekräftige Terminprognosen: Regelmäßige Terminüberwachung durch Soll-/Ist-Abgleich am Terminplan; Erarbeitung von wirksamen Steuerungsmaßnahmen durch Terminplanberechnungen mit Alternativen (Bauablaufumstellung, Dispositionsänderung, Beschleunigung usw.); realistische Terminprognosen durch störungsmodifizierte Fortschreibung des Terminplans

  6. Kooperatives und partnerschaftliches Terminmanagement zur Vermeidung von Bauablaufstörungen: Frühzeitige Terminplankoordination; verlässliche Terminfestlegung durch Taktung aller wichtigen Vorgänge nach LEAN Construction Management-Prinzipien; kooperative Terminsteuerung durch Zusammenwirken der Vertragspartner; baubegleitende Einigungsprozedere zu Terminfolgen und zugehörige Kosten; Möglichkeiten der vertraglichen Einbindung


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Donnerstag, 11.11.2021, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de