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Seminardetails
Seminarnummer
2841

Brennpunkte des Architektenrechts

Zur Neuorientierung des Architektenrechts durch die BGH-Rechtsprechung und durch die neue HOAI

Montag, 03.12.2018
09:30 - 17:00 Uhr
Nürnberg

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Ansbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Ansbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Konstanz. Daneben lehrt er Bau- und Architektenrecht an der Fachhochschule Konstanz, Fachbereich Architektur. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere des Architektenrechts. Der Referent ist u. a. Mitherausgeber und Autor des im Verlag C.H. Beck 2015 erschienenen Kommentars Messerschmidt/Niemöller/Preussner zur „HOAI“, der Bücher „Die Haftung des Architekten“ und „Kostenplanung“ sowie Autor beim Großkommentar „HOAI“ von Fuchs/Berger/Seifert und einer Vielzahl von Monografien bzw. Aufsätzen zu baurechtlichen Themen. Herr Professor Preussner führt seit vielen Jahren Fort­bildungsveranstaltungen für IBR-Seminare, verschiedene Kammern und weitere Institutionen durch.


Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, öffentliche Auftraggeber, Haftpflichtversicherer, Rechtsanwälte.


Ziel des Seminars

Das Architektenrecht hat in den letzten Jahren eine grundsätzliche Neuorientierung erfahren. Vor allem die Einführung des Bauvertragsrechts in das BGB hat wesentliche Änderungen gebracht, die zu erörtern sind. Für den Architekten- und Ingenieurvertrag ist die gesetzliche Neukonzeption besonders einschneidend. Der Planervertrag wird erstmals gesetzlich definiert. Dabei entwickelt der Gesetzgeber ein neues Handlungsmodell für dessen Abschluss und seine Umsetzung: Vor den eigentlichen Vertragsschluss wird die Zielfindungsphase geschaltet. Weiter wird die gemeinschaftliche Haftung von Architekt und Bauunternehmer grundlegend modifiziert. Hinzu kommen weitere Spezialregelungen zur Teilabnahme und zur frühzeitigen Kündigung. Den Besonderheiten eines Bauvertrages wird insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen: 

  • Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen 
  • Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme 
  • Neuregelung der Kündigung aus wichtigem Grund.

Diese Vorschriften gelten auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag.

Daneben hat der BGH in letzter Zeit eine ganze Reihe von Grundsatzurteilen gefällt, deren Kenntnis unverzichtbar ist. Die Architekten müssen umdenken, denn die HOAI hat einen neuen Stellenwert bei der Auslegung von Architektenverträgen erhalten. Die Folgen der geänderten HOAI und der aktuellen Rechtsprechung für den Praxisalltag stellt der Referent im Einzelnen dar und gibt Hinweise, wie man sich auf die neue Rechtslage einrichten kann.

Weiter werden die neuesten Entscheidungen des BGH und der Obergerichte zu Fragen der Honorarberechnung vorgestellt. Der Referent zeigt auf, wo noch Quellen für weitergehende Honoraransprüche erschlossen werden können. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Haftung des Architekten und die damit verbundenen Probleme: Gesamtschuld, Mitverschulden und Recht zur zweiten Andienung. Ausführungen zur Abnahme des Architektenwerks und zur Verjährung runden das Programm ab.


Themen

1. Leistungspflichten des Architekten, § 650p BGB

  • Auslegung von Architektenverträgen
  • HOAI als Auslegungskriterium
  • Konkrete Vorschläge zur Leistungsbeschreibung
  • Die Zielfindungsphase

2. Haftung des Architekten

  • System der Mängelansprüche
  • Fehlende Grundleistungen und ihre Folgen
  • Anspruch des Architekten auf Nacherfüllung
  • Berechnung der Minderung
  • Haftung bei Kostenüberschreitung
  • Gesamtschuld, § 650t BGB
  • Mitverschulden

3. Honorarberechnung

  • Inländer-HOAI
  • Vergütung von Leistungen in der Zielfindungsphase
  • Honorar- und Baukostenvereinbarungen
  • Frei vereinbare Leistungen
  • Honorar bei Bauzeitverlängerung
  • Honorar bei Planungsänderung

4. Abnahme

  • Wann ist das Architektenwerk abgenommen?
  • Teilabnahme und ihre Wirkung, § 650s BGB
  • Auswirkungen der Abnahme auf Honoraranspruch und Haftung

5. Verjährung

  • Beginn der Verjährung von Honorar- und Mängelansprüchen
  • Hemmung der Verjährung von Honorar- und Mängelansprüchen

 
Das Fachbuch "Architektenrecht" des Referenten ist im Seminarpreis enthalten.


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Montag, 03.12.2018, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville
Bahnhofstr. 12
90402 Nürnberg

Tel.: 0911 - 30 03 50
Fax: 0911 - 30 03 57 77

Preis (zzgl. MwSt.): 429,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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