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Seminardetails
Seminarnummer
3644

Brennpunkte des Vergaberechts

Aktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht

Mittwoch, 16.06.2021
09:30 - 17:00 Uhr
Online-Seminar

Referent

RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln

RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln

ist als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig und leitet das Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB. Seit über 20 Jahren berät er Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und verfügt über besondere Erfahrung bei der Betreuung von Vergabenachprüfungsverfahren. Seit Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Jahre 1999 hat Herr Dr. Homann in einer Vielzahl von Verfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erfolgreich vertreten. Herr Dr. Homann wirkt bei verschiedenen vergaberechtlichen Standardwerken als Autor mit. Er veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "VPR Vergabepraxis & -recht" sowie in anderen vergaberechtlichen Fachzeitschriften. Dr. Homann ist zudem Mitglied des Prüfungsausschusses für neue Fachanwälte im Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Fachhochschule Münster.


Teilnehmerkreis

Alle Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, z. B. Behörden/Vergabestellen, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Dienstleistungsunternehmen, Juristen.

Grundkenntnisse im Vergaberecht und praktische Erfahrungen als Auftraggeber oder Auftragnehmer sollten vorhanden sein. Vergaberechts-Neulingen empfehlen wir das "2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergaberecht" bzw. das gleichnamige E-Learning.


Ziel des Seminars

Das Vergaberecht ist in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplizierter geworden und hat durch seine umfassende Reform im Oberschwellenbereich sowie die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Unterschwellenbereich ein neues Gesicht bekommen. Auch die VOB/A wurde in diesem Jahr renoviert. Dabei zeigt sich jedoch, dass es nach wie vor dieselben kritischen Punkte sind, die eine reibungslose Vergabe bzw. eine erfolgreiche Bewerbung gefährden. 

Ziel des Seminars ist es, diese "Dauerbrenner" aus vergaberechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu beleuchten. Das Bewusstsein für Fallstricke wird geschärft und die gebotenen rechtssicheren Vorgehensweisen werden aufgezeigt. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Problemstellungen mit aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung darzustellen. Dem Referenten ist hierbei ein Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig.


Themen

  1. Überblick über die aktuellen Grundlagen des Vergaberechts
    • Kurzer Abriss über die gesetzliche Struktur des Vergaberechts, GWB, VgV, UVgO und die neue VOB/A 
    • Landesvergabegesetze: Jedes Bundesland regelt Vergaberecht unterschiedlich
  2. Die eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung
    • Unklarheiten und Lücken vermeiden, Berichtigung von Fehlern im laufenden Vergabeverfahren
    • Müssen Bieter auf Fehler im LV hinweisen?
    • Produktneutrale Ausschreibung, Benennung von Leitfabrikaten und "vergleichbaren" Produkten
    • Ausschluss von abweichenden Angeboten oftmals unzulässig (BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17)
  3. Eignungs- und Zuschlagskriterien
    • Welche Kriterien sind mit welcher Gewichtung angemessen?
    • Neue Freiheiten bei "soften" Zuschlagskriterien
    • Die einheitliche europäische Eigenerklärung: Fluch oder Segen? 
  4. Das ewige Kreuz mit der losweisen Vergabe
    • Wann müssen Beschaffungen in Lose aufgeteilt werden?
    • Wie bestimme ich Fachlose richtig?
    • Ist eine Vergabe an einen Generalplaner oder Generalunternehmer überhaupt möglich?
  5. Die Grenzen der Spekulation
    • Dürfen Bieter noch spekulieren? Der BGH (Urteil vom 19.06.2018 - X ZR 100/16) zeigt hier neue Grenzen auf
  6. Rahmenvereinbarungen
    • Ökonomische Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte durch Rahmenvereinbarungen
    • Bei welchen Vergaben sind Rahmenvereinbarungen sinnvoll?
    • Werden Rahmenvereinbarungen nach dem EuGH (Urteil vom 19.12.2018 - Rs. C-216/17) weniger attraktiv?
  7. Wenn mehrere Unternehmen zusammen anbieten
    • Welche Besonderheiten sind bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmern zu beachten?
    • Wann kann der Einsatz von Nachunternehmern verboten werden (Berücksichtigung von EuGH, Urteil vom 27.11.2019 - Rs. C-402/18 und EuGH, Urteil vom 26.09.2019 - Rs. C-63/18)?
    • Wie geht man mit Newcomern und den verschärften Anforderungen an Eignungsleihe um? 
  8. Behebung von Fehlern und Unklarheiten im laufenden Vergabeverfahren
    • Möglichkeiten und Grenzen, Anpassung der Leistungsbeschreibung auch nach Angebotsöffnung? Korrektur der Eignungs- und Zuschlagskriterien?
    • Neue Regeln für das Nachfordern fehlender Unterlagen
    • Wann bietet sich die „Flucht in die Aufhebung“ an?
  9. Wann müssen laufende Verträge neu ausgeschrieben werden?
    • Welche Vertragsänderungen führen zur Ausschreibungspflicht
    • Ausnahmen: Kein Vergaberecht trotz wesentlicher Änderungen
    • Wann können Verträge verlängert werden (Berücksichtigung von EuGH, Urteil vom 18.09.2019 - Rs. C-526/17)
  10. Eskalationsstufen im Vergabeverfahren beherrschen
    • Von der Bieterfrage über die Rüge zum Nachprüfungsverfahren: Risiko und Chancen von Rüge und Nachprüfungsverfahren
    • Richtige Reaktion von Auftraggeber und Bieter bei Meinungsverschiedenheiten im laufenden Vergabeverfahren
    • Schadensersatz auch ohne vorherige Rüge oder Nachprüfungsverfahren (BGH, Urteil vom 17.09.2019 - X ZR 124/189)


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Mittwoch, 16.06.2021, 09:30 - 17:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de