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Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung
Referent
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin
ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Baurechtskanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kammern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Auftragnehmer wie auch Bauherren im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Mitherausgeber und Kommentator des "ibr-online-Praxiskommentars HOAI" sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- Vertragsrecht des Generalplaners
- Wer ist Generalplaner?
- Rechtscharakter des Generalplanervertrags
- Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Besteller
- Identifikation Leistungssoll Besteller
- Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Subplaner
- Harmonisierung der Leistungspflichten des Hauptauftrags gegenüber Subplaner, back-to-back-Klausel
- Notwendige Regelungen eines Vertrags mit dem Subplaner
- Risiken der Mehrfachverwendung von Klauseln gegenüber Subplanern
- Vergütungsrecht des Generalplaners
- Verwendung der HOAI als Vertragsrecht
- Harmonisierung der Vergütung aus dem Hauptauftrag gegenüber Subplaner
- Inhalt, Formulierung und Reichweite von Honorarpauschalen
- Nachtragsmanagement des Generalplaners
- Liquidität - Zahlungspläne und "Pay-When-Paid"-Klauseln
- Problemstellung § 650f BGB
- Haftungsrecht des Generalplaners
- Problemstellungen gegenüber Subplanern
- Vorzüge der Planungs-ARGE als GP
- Freistellungsregelungen in Subplanerverträgen
- Ersatzvornahmen und Kündigungen bei Subplanerleistungen
- Haftung und Freistellung
- Verjährung von Ansprüchen gegen Subplaner
- Versicherung
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
Bei Präsenz-Teilnahme:
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Bei Online-Teilnahme:
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Hybrid-Seminar
Freitag, 28.04.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
IBR-Seminarzentrum
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83
Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.
Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,19 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)