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Seminardetails
Seminarnummer
2908

Der Nachunternehmervertrag

Typische Probleme und rechtssichere Vertragsgestaltung

Dienstag, 26.03.2019
09:30 - 17:00 Uhr
München

Referent

RA Michael Frikell, München

RA Michael Frikell, München

beschäftigt sich als Autor des Buchs "Der Subunternehmervertrag Bau" seit über zwanzig Jahren mit allen Fragen rund um die vertragliche Gestaltung von Nachunternehmerverträgen. Durch seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Bauinnung München kennt er die Probleme aus der täglichen Praxis. Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit berät er General- und Hauptunternehmer im Bereich der Vertragsgestaltung und Nachunternehmerhaftung. Er ist zudem u. a. Herausgeber des "Planerrechts-Reports" und Verfasser der Musterverträge im Bereich Bau im Münchner Vertragshandbuch.


Teilnehmerkreis

Alle Personen, die Verträge mit Nachunternehmern erstellen, abschließen oder deren Durchführung überwachen, wie z. B. Geschäftsführer, Projektleiter oder Bauleiter, Baujuristen, Architekten und Ingenieure.


Ziel des Seminars

Der Einsatz von Nachunternehmern ist am Bau heutzutage üblich und weit verbreitet. Nicht nur große General- oder Hauptunternehmer, sondern auch kleinere Bau- oder Handwerksbetriebe sind - aus Kostengründen oder um Auftragsspitzen auszugleichen - auf den Einsatz von Nachunternehmern angewiesen. Doch der Einsatz von Nachunternehmern birgt zahlreiche Risiken, die man kennen muss, um sie durch eine entsprechende Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung zu minimieren. Ansonsten drohen durch die Haftungstatbestände aus dem AEntG (Mindestlohn und Urlaubskassenbeiträge), dem Sozialversicherungsrecht und der Unfallversicherung große finanzielle Risiken und strafrechtliche Konsequenzen.

Aber auch die Vertragsgestaltung bei Nachunternehmerverträgen wirft viele Fragen auf.

Das Seminar zeigt zudem die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen auf, die Besonderheiten des Nachunternehmervertrags, wie zum Beispiel unterschiedliche Abnahmezeitpunkte des General- und des Nachunternehmervertrags, durch entsprechende Vertragsklauseln zu regeln.


Themen

1. Wie unterscheidet sich der Nachunternehmervertrag von der Arbeitnehmerüberlassung?

  • Wo ist die Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich unzulässig?
  • Wie erkenne ich Scheinselbstständige?

2. Muss der Auftraggeber einen Nachunternehmereinsatz dulden?

  • Wie kann sich der Auftragnehmer die Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz sichern?
  • Kann der Auftraggeber einen nicht genehmigten Nachunternehmereinsatz unterbinden?
  • Wie kann sich der Auftragnehmer "unverbindlich" eine Nachunternehmerleistung sichern, wenn er noch keinen Auftrag hat?

3. Welche vertraglichen Besonderheiten sind beim Einsatz von Nachunternehmern zu berücksichtigen?

4. Wie können Haupt- und Nachunternehmervertrag aufeinander abgestimmt werden?
  • Wo ist eine Abstimmung notwendig oder sinnvoll?
  • Was ist sinnvoller? BGB- oder VOB/B-Vertrag?
  • Verzug des Nachunternehmers: Muss der Nachunternehmer die vom Auftrasgeber gegenüber dem Hauptunternehmer geltend gemachte Vertragsstrafe zahlen?

5. Welche Grenzen zieht das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Vertragsgestaltung?

6. Für welche Abgaben des Nachunternehmers haftet der Hauptunternehmer?

  • Bürgenhaftung nach dem AEntG für Mindestlöhne und Beiträge zur SOKA
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Steuern

7. Wie kann der Hauptunternehmer diese Haftungsrisiken minimieren?

  • Im Rahmen der Vertragsgestaltung
  • Während der Bauphase

8. Was ist bei der Durchführung des Nachunternehmervertrags zu beachten?

  • Wie ist der Schriftverkehr zu organisieren?
  • Wie hat sich der Hauptunternehmer zu verhalten, um seine Rechte zu wahren?

9. Wann verjähren die Ansprüche aus AEntG, § 28e SGB IV und SGB VII?

10. Gibt es Besonderheiten beim Einsatz ausländischer Nachunternehmer?

11. Durchgriffshaftung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz

  • Erweiterter Baugeldbegriff nach dem BauFordSiG
  • Daraus resultierende Pflichten des Hauptunternehmers
  • Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflichten


Nachweise/Zertifikate

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (auf Anfrage: 8 Fortbildungspunkte) für Ihren Fortbildungsnachweis


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Dienstag, 26.03.2019, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Eden Hotel Wolff
Arnulfstr. 4
80335 München

Tel.: 089 - 551 15-0
Fax: 089 - 551 15-555

Preis (zzgl. MwSt.): 429,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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