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Seminardetails
Seminarnummer
4580

Die Kalkulation - unverändert das Herzstück des Angebots

Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht - Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht

Dienstag, 07.11.2023
09:30 - 17:00 Uhr
Köln

Referenten

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.

 Dr.-Ing. Carsten Kuhne, Haar b. München

Dr.-Ing. Carsten Kuhne, Haar b. München

ist Partner in der Ingenieursozietät Kuhne Kattenbusch und Partner (KKP Ingenieure) und von der IHK München ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Die Sozietät KKP ist spezialisiert auf baubetriebliche Fragestellungen u.a. zu Kalkulation und Nachtragsmanagement, wie auch zu Fragen der Terminplanung und insbesondere Bauablaufstörungen. KKP erbringt Beratungs-, Gutachter- und Sachverständigenleistungen sowohl für Gerichte als auch private Mandanten (Auftraggeber- und Auftragnehmerseite). Schwerpunkte der Tätigkeit von Hr. Dr. Kuhne sind die Sparten Ingenieur-, Tief- und Straßenbau sowie Anlagenbau und Industriebau. Seit 2021 ist Hr. Dr. Kuhne Mitglied im Fachgremium "Baupreisermittlung, Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“ der IHK Region Stuttgart.


Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter.


Ziel des Seminars

Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauvertragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Element für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Unternehmer kann gemäß § 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtsprechung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet? Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Und insbesondere welche Folgen ergeben sich für die Kalkulation aus dem Urteil des BGH vom 08.08.2019 – VII ZR 34/18 und den hieraus von der obergerichtlichen Rechtsprechung für Nachtragsleistungen gezogenen Schlüssen? Danach kann der Auftragnehmer auch für Nachtragsleistungen nach der VOB/B die Vergütung anhand der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für AGK ermitteln. Was bedeutet dies für die Kalkulation und welche Kalkulationsvorgaben muss eine Einigung bzw. eine vertragliche Regelung über die Preisbildung beinhalten? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Grenzen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum anderen rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebots- und Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden.


Themen

  1. Grundlagen der Kalkulation
    • Zuschlagskalkulation oder Kalkulation über die Angebotssumme
    • Bedeutung der Einheitlichen Formblätter (EFB)
    • Kostenfaktoren und deren Bedeutung
    • Lohn-, Geräte-, Stoff- und sonstige Kosten
    • Gemeinkosten (BGK, AGK, W/G)
    • Fixe und variable Kosten
    • Zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten
    • Wettbewerbsindizierte Spekulation 
    • Grundlagen der Baukalkulation – mit oder ohne EFB?
    • Urkalkulation – Angebotskalkulation – Auftragskalkulation – Nachtragskalkulation 
  2. Grenzfälle der Kalkulation 
    • Grundsatz: Kalkulationsfreiheit
    • Mischkalkulation
    • Sittenwidrige Spekulation und Neues Bauvertragsrecht 
  3. Kalkulation der Nachtragsleistung nach der VOB/B 
    • Bleibt guter Preis wirklich guter Preis?
    • Fortschreibung einzelner Kostenbestandteile
    • Fortschreibung von Aufwands- und Leistungswerten
    • Chancen und Grenzen der Fortschreibung von Spekulationspreisen, mischkalkulierten Preisen, unterdeckten Kosten
    • Zusätzliche und unterdeckte Gemeinkosten
    • Alternative: Gemeinkostentrennung – eine Methode zur Vermeidung von Spekulation?
    • Nachtragsbearbeitungskosten
    • Beispiele
  4. Kalkulation der Nachtragsleistung nach neuen Bauvertragsrecht 
    • Tatsächlich erforderliche Mehr- oder Minderkosten
    • Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten
    • Vermutungswirkung der Urkalkulation
    • Nachtragsbearbeitungskosten
    • Beispiele


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Dienstag, 07.11.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Hotel Novotel Köln City
Bayenstr. 51
50678 Köln

Tel.: 0221 - 801 47-0
Fax: 0221 - 801 47-400

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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