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Seminardetails
Seminarnummer
3723

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten

Dienstag, 14.09.2021
09:30 - 17:00 Uhr
Online-Seminar

Referent

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf

ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts, von der Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen über die Projektbegleitung bei der Realisierung und Abwicklung von Bauvorhaben bis hin zu Mängel-, Schadensersatz- und Honorarmanagement, wobei Ansprüche auch forensisch geltend gemacht bzw. abgewendet werden. Sie vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure in allen relevanten Rechtsfragen. Weiterhin ist die Referentin im Recht des Baustoffhandels tätig, insbesondere im Bereich der Beratungshaftung von Baustoffherstellern sowie bei Zulassungsfragen und Mängeln von Baustoffen. Frau Dr. Gay ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertragsrecht bekannt.


Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber.


Ziel des Seminars

Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlender Schnittstellendefinition, mangelhafter Abstimmung, nicht rechtzeitiger Vorlage erforderlicher Informationen. Oftmals ist nicht einmal klar, welcher der beteiligten Planer für die Planung bestimmter Details zuständig ist, ob Informationen abzufragen oder unaufgefordert beizubringen sind, wer bei wessen Leistung mitwirken muss oder diese zu prüfen hat. Auch die Bauherren sind sich vielfach ihrer zentralen Koordinationspflicht insbesondere in der Leistungsphase 0 nicht bewusst, obwohl alle aktualisierten Regelwerke, auch das neue Bauvertragsrecht, das ab dem 01.01.2018 in Kraft tritt, erhebliches Gewicht auf die frühe Abklärung des Leistungssolls legen. Anhand einer Vielzahl entschiedener Praxisbeispiele sollen Art und Umfang von Koordinierungspflichten in den einzelnen Projektphasen geprüft und ihre Auswirkung auf die Haftung und Vergütung der Beteiligten aufgezeigt werden. Die einzelnen Verantwortlich­keiten sollen gegeneinander abgegrenzt werden, ebenso die Geeignetheit/Notwendigkeit von vertraglichen Regelungen wird erörtert.


Themen

  1. Die Koordinierungspflichten des Bauherrn:
    • Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0; die zentrale Koordinationspflicht des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B; Regelung des Zusammenwirkens aller am Bau Beteiligten; Haftung für Erfüllungsgehilfen (Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Projektcontroller und Vorunternehmer)?; die Grenzen der Koordinationspflicht des Auftraggebers; Klauselwerke zur Regelung der Koordinierungspflicht; Nutzerkoordination
  2. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners:
    • Die Koordinierungspflichten in den Planungsphasen; Koordinierungspflichten in der Vergabephase; Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8; Prüfung der Werk- und Montageplanung; Planungsschnittstelle zum TA-Ingenieur; Insbesondere: Terminplanung
  3. Die Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners:
    • Mitwirkung bei der Terminplanung; Schnittstelle zur Tätigkeit des Prüfingenieurs
  4. Die Koordinierungspflichten des TGA-Planers:
    • Mitwirkung bei der Terminplanung (Leistungsphasen 2, 3, 5); Mitwirkung bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (Leistungsphase 8), Schnittstelle zur Tätigkeit des Objektplaners und Anlagenhersteller
  5. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers:
    • Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen-Leistungsbild AHO (DVP); Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Organisations-, Informations-, Dokumentationspflichten; Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer, Auftraggeber und Planern; die Haftung des Projektsteuerers wegen Koordinierungspflichtverletzung
  6. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers:
    • Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftragnehmers gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/B; die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer; Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Dienstag, 14.09.2021, 09:30 - 17:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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