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Seminardetails
Seminarnummer
2944

Die prüfbare Honorarrechnung

Donnerstag, 09.05.2019
09:30 - 17:00 Uhr
Mannheim

Referent

 Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen, stellvertr. Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags und Mitglied des Gutachterteams für die anstehende Neufassung der HOAI.


Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Auftraggeber mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen.


Ziel des Seminars

Wann  ist eine Honorarrechnung nicht prüffähig und wann ist sie nur sachlich nicht richtig, wie ist damit umzugehen und welche Folgen ergeben sich daraus, auch im Hinblick auf Verzugszinsen?
Eine prüffähige Honorarschlussrechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar. Für eine prüfbare Honorarrechnung kommt es primär darauf an, was vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dir Prüffähigkeit kein Selbstzweck. Sie richtet sich nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers. Insofern können die Anforderungen im Einzelfall sehr gering ggf. aber auch sehr hoch sein. Zu diskutieren ist auch, ob Abschlagsrechnungen prüffähig aufgestellt sein müssen.
Bei Verträgen auf der Grundlage der HOAI sind gravierende preisrechtliche Unterschiede zwischen verschiedenen Fassungen der HOAI zu beachten. Sogenannte "Aufstockungsrechnungen", mit denen, abweichend vom Vertrag, ein höheres Mindesthonorar verlangt wird, sind bei Anwendung der früheren Fassungen der HOAI nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei einem vereinbarten Berechnungshonorar bestimmen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen nach der HOAI das Honorar. Diese müssen prüfbar aufgestellt werden.
Nach den Vorschriften der HOAI ist zunächst eine HOAI-konforme Objektgliederung und ggf. anzuwendende Minderungsvorschriften zu beachten. Auf dieser Grundlage sind anrechenbare Kosten, Honorarzonen und Leistungsumfang (z.B. auch bei gekündigten Verträgen) überprüfbar ermittelt und aufgestellt werden. Gerade im Bereich der anrechenbaren Kosten sind Honorarrechnungen vielfach nicht prüffähig, wenn von fortgeschriebenen Kostenberechnungen ausgegangen wird.
Schließlich wird auf dem Reformprozess zur Neufassung der HOAI und auf vorgeschlagene Neufassungen in den verschiedenen Regelungen hingewiesen.


Themen

  1. Ausgangsfragen und Rechtsprechung
  2. Grundsätze des Preisrechts der HOAI (§ 7)
    • Zu den Altfassungen der HOAI
    • Zur HOAI 2021
  3. Zum System der HOAI (§ 6)
    • Berechnungsgrundlagen
    • Honorierung von Beratungsleistungen nach den verschiedenen Fassungen der HOAI
    • In § 6 nicht geregelte Berechnungsgrundlagen
  4. Objekte
    • Objekttypen
    • Leistungen am Objekt
    • Begrenzung durch den Vertragsgegenstand
    • Objektabgrenzung
    • Honorarminderungsvorschriften
  5. Anrechenbare Kosten
    • Kostenberechnung nach DIN 276
    • Kostenberechnung und Ermittlung der anrechenbare Kosten
    • keine Fortschreibung der Kostenberechnung
    • Erhöhung der anrechenbare Kosten
    • anrechenbare Kosten aus vorhandenen Baustoffen und Bauteilen
    • anrechenbare Kosten aus mitzuverarbeitender Bausubstanz
  6. Honorarzone
    • Zum System der Honorarzoneneinordnung
    • Objektliste
    • Bewertungsmerkmale
    • Punktebewertung
  7. Leistungsumfang
    • Abgrenzung Grundleistungen / Besondere Leistungen
    • Honorar bei nicht erbrachten Grundleistungen
    • Leistungsbewertung


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 09.05.2019, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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