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Seminardetails
Seminarnummer
3432

EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen

Rechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen

Dienstag, 24.11.2020
09:30 - 17:00 Uhr
Online-Seminar

Referenten

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.

 Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermitltung für Bauarbeiten”, Althaus Bartsch Kattenbusch "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Kattenbusch leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.


Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter.


Ziel des Seminars

Gemeinkosten sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, also allgemeine Ressourcen widerspiegeln, die für den Herstellungsprozess benötigt werden. Ändern sich Vergütung oder Ausführungszeitraum, so stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Gemeinkosten über die gesonderten Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gedeckt werden. Eine Gemeinkostendeckung ist nur in § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ausdrücklich geregelt. Sinn dieser Regelung ist es, den gesamten kalkulierten Deckungsbeitrag aus dem alten Einheitspreis zu erhalten, der sich aus den Gemeinkostenzuschlägen auf die Einzelkosten der Teilleistungen ergibt. Kann der Auftragnehmer aber auch bei einer Vergütungsanpassung wegen Modifizierung der zu erbringenden Leistung eine Deckung der kalkulierten Gemeinkosten sicherstellen, ist er auf die kalkulierten Gemeinkosten verwiesen (so offenbar das OLG Hamm im Urteil vom 09.05.2018 – 2 U 88/117) oder kann er zusätzliche Deckungsbeiträge beanspruchen? Wie werden zusätzliche Deckungsbeiträge im Falle unterdeckter Einzelkosten der Teilleistung ermittelt (hierzu KG, Urteil vom 10.07.2018 – 21 U 30/17)? Was ändert sich durch die Regelung im neuen Bauvertragsrecht, wonach der Auftragnehmer die tatsächlich erforderlichen Kosten beanspruchen kann, und was meint § 650c BGB mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten? Kann der Auftragnehmer im Falle der Bauzeitverlängerung als Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch die Erstattung einer erlittenen Unterdeckung der Gemeinkosten beanspruchen? Was bedeutet das Urteil des BGH vom 26.10.2017 - VII ZR 16/17, wonach der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB auch die in der Vergütung enthaltenen Anteile für Allgemeine Geschäftskosten umfasst? Und vor allem, was ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 08.08.2019 – VII ZR 34/18 und den hieraus von der obergerichtlichen Rechtsprechung für Nachtragsleistungen gezogenen Schlüssen, wonach der Auftragnehmer auch für Nachtragsleistungen nach der VOB/B die Vergütung anhand der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für AGK ermitteln kann? Diese hoch praxisrelevanten Fragen erörtern die Referenten aus baubetrieblicher wie aus rechtlicher Perspektive.


Themen

  1. Definition der Gemeinkosten (AGK, BGK, Wagnis/Gewinn)
  2. Kalkulation der Gemeinkosten (als Zuschlagssatz oder über die Endsumme)
  3. Baubetriebliche und rechtliche Folgen der gewählten Kalkulationsmethode
  4. Differenzierte Betrachtung je nach Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz oder Entschädigung)
  5. Erhöhte Gemeinkosten bei Mindermengen (Abhängigkeit von der Kalkulation)
  6. Zusätzliche Gemeinkosten bei Mehrmengen?
  7. Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach der VOB/B
  8. Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach dem neuen Bauvertragsrecht, § 650c BGB?
  9. Zusätzliche Gemeinkosten als Schadensersatz im Falle der Bauzeitverlängerung gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B?
  10. Zusätzliche Gemeinkosten als Entschädigung gemäß § 642 BGB?



 


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Dienstag, 24.11.2020, 09:30 - 17:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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