Daher steht Ihnen die Bedienung von IBR-SEMINARE nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Um IBR-SEMINARE in vollem Umfang nutzen zu können, erlauben Sie mindestens Cookies/Sessions von Drittanbietern.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator oder an unsere technische Hotline. (0621 - 120 32-37)
EXPERTENSEMINAR: Streitverkündung
Referent
RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl
ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" sowie ständiger Mitautor u.a. in "Mietrechtsberater", "IBR Immobilien- & Baurecht","IMR Immobilien- und Mietrecht" sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Der deutsche Zivilprozess ist geprägt vom Zweiparteiensystem und behandelt die Beteiligung Dritter nur kursorisch in den §§ 64 ff. ZPO. Das Gesetz unterscheidet die Beteiligung auf Eigeninitiative des Dritten (Nebenintervention, §§ 66 - 71 ZPO), und die in der Praxis ungleich wichtigere Beteiligung auf Initiative einer Partei (Streitverkündung), die in enger Anlehnung an die Vorschriften über die Nebenintervention im Anschluss in den §§ 72 - 74 ZPO geregelt ist. Das Seminar wird Voraussetzungen und Auswirkungen der – gerade in Bausachen so wichtigen, aber auch in Miet- und Wohnungseigentumssachen immer bedeutsamer werdenden – Streitverkündung darstellen und (soweit vorhanden) Vorwissen auffrischen und/oder aktualisieren und ausbauen. Sichere Kenntnisse gerade zum Thema Streitverkündung sind für Anwältinnen und Anwälte schon aus Haftungsgründen zwingend: Die unterbliebene oder unzulässige – und deswegen anerkanntermaßen keinerlei prozessuale wie materiell-rechtliche Folgen zeigende – Streitverkündung ist ebenso wie die fehlerhafte Beratung über die prozessualen oder materiell-rechtlichen Folgen einer Streitverkündung eine geradezu klassische Regressfalle.
Themen
- Grundlagen der Nebenintervention und der Streitverkündung mit Exkurs in die zivilprozessuale Dogmatik auch der Rechtskraft
- Formelle und materielle Voraussetzungen einer Streitverkündung
- Folgen für die Verjährung
- Argumente für und gegen das Aussprechen einer Streitverkündung
- Welche strategischen Entscheidungen sind zu treffen, z. B. wann bietet sich eine Streitverkündung an und wann statt dessen ein unmittelbares Vorgehen gegen einen eigenständigen „Gegner“ (Alternativ- oder Gesamtschuldnerschaft)?
- Ausnahmetatbestände möglicher Unzulässigkeit einer Streitverkündung, wenn der Streitverkündende nicht nur glaubt, einen Anspruch zu haben, sondern er eigentlich schon Gewissheit hat. (Abgrenzung zur Freistellung?)
- Behandlung von Regressketten (Problem: Unterschiedliche Vertragsbedingungen/Mangelbegriffe)
- Notwendigkeit etwaiger weiterer Streitverkündungen bei neuen Sachverhalten, Klageänderungen usw.; Relevanz der Angaben in Streitverkündungs- oder Beitrittsschriftsatz
- Weitere Streitverkündung eines Streitverkündeten oder Nebenintervenienten
- Fragen des Beitritts; formelle und materielle Voraussetzungen, Zwischenstreit (§ 71 ZPO)/Zustellungsfragen
- Umfang und aus § 67 ZPO fließende Grenzen der Unterstützungspflicht; Sicherung eigener Einwendungen im Verhältnis zum Streitverkündenden
- Auswirkungen einer gesamtschuldnerischen Haftung und Auswahl der Streitverkündungsempfänger; anwaltliche Strategien je nach Blickwinkel
- Die Interventionswirkung (§ 68 ZPO) und ihre (dunklen) Grenzen am praktischen Beispielsfall; in Zusammenhang mit § 67 ZPO wichtiges Gebot der Klarheit/Dokumentation eines Widerspruchs
- Kosten, Streitwert, Kostenerstattung und Kostenregelungen im Verhältnis der Beteiligten – was muss man wissen und beachten?
- Unterschiede der Streitverkündung in Klageverfahren und in selbständigen Beweisverfahren, etwaige Besonderheiten
- Heilungsmöglichkeiten bei formell unwirksamen Streitverkündungen; Wirkungen eines Beitritts, Auswirkungen auf die Verjährung
- Verfahrensfragen, u.a. Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 67 S. 2 ZPO und Fragen des Vergleichsschlusses
- Der streitgenössische Nebeninterventient (§ 69 ZPO) – ein unbekanntes Wesen?
- Rolle der Streitverkündung in WEG-Sachen nach der WEG-Reform
- Weiterführende Literaturhinweise
- Exkurs: Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bei Mandantenmehrheiten in Bau- und Architektensachen
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Online-Seminar
Montag, 25.11.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings
Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,19 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)