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IBR-Streitgespräch: Folgekosten aus Behinderungen: Hat der BGH die letzte Tür geschlossen? - IBR-SEMINARE
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Seminardetails
Seminarnummer
5345

NEU IBR-Streitgespräch: Folgekosten aus Behinderungen: Hat der BGH die letzte Tür geschlossen?

Mittwoch, 23.04.2025
10:00 - 12:00 Uhr
Online-Seminar

Referenten

 Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.

 Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, Bochum

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, Bochum

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus Bartsch Kattenbusch "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.

 RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt am Main

RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt am Main

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Seniorpartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.

 Prof. Stefan Leupertz, Essen

Prof. Stefan Leupertz, Essen

war bis Ende 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dort dem VII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Bau-, Architekten- und sonstige Werkvertragsrecht zuständig ist. Mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2012 ist er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst als Richter am Bundesgerichtshof ausgeschieden. Er ist seither als Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Rechtsgutachter in Bau- und Anlagensachen mit besonderem Augenmerk auf Verfahren zur baubegleitenden Streitvermeidung und Streitbeilegung tätig. Darüber hinaus ist er Inhaber und Geschäftsführer der 3D2L GmbH mit Sitz in Köln (vormals: Leupertz Boldt GmbH), die sich mit der Gestaltung und Realisierung von kooperativen Projektstrukturen insbesondere im Infrastruktur-, Industrie- und Anlagenbau befasst. Prof. Leupertz ist Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund und Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Seit Mai 2012 ist er Präsident des Deutschen Baugerichtstages e.V., dem er seit 2004 angehört.


Teilnehmerkreis

Das ca. 1,5 - 2-stündige IBR-Streitgespräch richtet sich an alle mit Bauvorhaben befassten Markteilnehmer und sieht bewusst auch Raum für Fragen und Diskussionen der Zuhörer vor.


Ziel des Seminars

Dass Folgekosten von Behinderungen, wie insbesondere Lohn- und Materialpreissteigerungen, nicht vom Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB umfasst ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Für Schadensersatz wegen Behinderungen fehlt es oft an einer Pflichtverletzung des Auftraggebers. Aber was, wenn dieser die Folgen von Bauablaufstörungen durch die Übergabe von fortgeschriebenen Bauzeitenplänen mitteilt und der Auftragnehmer das als Änderungsanordnung versteht?
 
Mit seinem Urteil vom 19. September 2024 (Az. VII ZR 10/24) hat der Bundesgerichtshof nicht nur eine viel beachtete Entscheidung zur Bedeutung angepasster Bauablaufpläne im Falle von Bauzeitverzögerungen getroffen. Er hat zudem die Gelegenheit genutzt, nochmals zu vielen von ihm bereits entschiedenen Rechtsfragen in diesem Zusammenhang seine Auffassung zu bestätigen. 
 
Das Urteil hat - für viele Praktiker noch ungeahnte - weitreichende Konsequenzen für die juristische und baubetriebliche Baupraxis. Welche genau? Das steht zur Debatte. So ist unter anderem die Frage, wann eine solche Mitteilung als Anordnung zu werten ist oder lediglich eine Koordinierungsmaßnahme darstellt, möglicherweise weiterhin ungeklärt. Es ist klar: Mit Blick auf dieses Urteil stellen sich viele Fragen, die baurechtlich und baubetrieblich im Detail noch nicht abschließend aufgearbeitet sind.
 
Als Vertreter der renommierten Baurechtskanzleien Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB und c.r.p. law. partnerschaft mbb diskutieren kontrovers Prof. Dr. Heiko Fuchs und Jarl-Hendrik Kues, LL.M. die Konsequenzen des BGH-Urteils und zeigen die Konsequenzen auf, einschließlich Strategien für die zukünftige Reaktion von Auftraggebern und Auftragnehmern. Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch (Hochschule Bochum - Institut für Baubetrieb, KKP Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB) bereichert die Diskussion um die baubetriebliche Sichtweise. Die Moderation übernimmt erneut Prof. Stefan Leupertz Richter am Bundesgerichtshof a. D. (Leupertz Baukonflikt GmbH, 3D2L GmbH), der mit seiner Erfahrung als Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator für eine ausgewogene und konstruktive Auseinandersetzung sorgt.


Themen

Diskutanten:

Prof. Dr. Heiko Fuchs
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach

Jarl-Hendrik Kues, LL.M.
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt a.M.

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Hochschule Bochum - Institut für Baubetrieb, Bochum
KKP Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, Essen

Prof. Stefan Leupertz
Schiedsrichter Schlichter Adjudikator
Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Leupertz Baukonfliktmanagement, Köln


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Mittwoch, 23.04.2025, 10:00 - 12:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 49,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und E-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder E-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei E-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem E-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen/Formatänderungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Ebenso behalten wir uns vor, das Format von hybriden Veranstaltungen auf reine Online-Veranstaltungen umzustellen. Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die aus der Absage oder einer Formatumstellung entstehen und die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: Januar 2025

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
IBR-SEMINARE-Team, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: team@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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