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Seminardetails
Seminarnummer
5785

NEU IBR-Streitgespräch: 100 Jahre VOB/B

Gut gealtert oder in ihren letzten Zügen?

Donnerstag, 21.05.2026
10:00 - 12:00 Uhr
Online-Seminar

Referenten

 Prof. Dr. Heiko Fuchs, RA und FA für Bau- und Architektenrecht

Prof. Dr. Heiko Fuchs, RA und FA für Bau- und Architektenrecht

ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.

 Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus/Bartsch/Kattenbusch: "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Prof. Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.

 Jarl-Hendrik Kues LL.M., RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht

Jarl-Hendrik Kues LL.M., RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht

ist Gründungspartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.

 Prof. Stefan Leupertz, RiBGH a.D., Schiedsrichter und Schlichter

Prof. Stefan Leupertz, RiBGH a.D., Schiedsrichter und Schlichter

war bis Ende 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dort dem VII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Bau-, Architekten- und sonstige Werkvertragsrecht zuständig ist. Mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2012 ist er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst als Richter am Bundesgerichtshof ausgeschieden. Er ist seither als Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Rechtsgutachter in Bau- und Anlagensachen mit besonderem Augenmerk auf Verfahren zur baubegleitenden Streitvermeidung und Streitbeilegung tätig. Darüber hinaus ist er Inhaber und Geschäftsführer der 3D2L GmbH mit Sitz in Köln (vormals: Leupertz Boldt GmbH), die sich mit der Gestaltung und Realisierung von kooperativen Projektstrukturen insbesondere im Infrastruktur-, Industrie- und Anlagenbau befasst. Prof. Leupertz ist Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund und Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Seit Mai 2012 ist er Präsident des Deutschen Baugerichtstages e.V., dem er seit 2004 angehört.


Teilnehmerkreis

Das ca. 1,5- 2-stündige IBR-Streitgespräch richtet sich an alle mit Bauvorhaben befassten Marktteilnehmer und sieht bewusst auch Raum für Fragen und Diskussionen der Zuhörer vor


Ziel des Seminars

Sie feiern in diesem Jahr ihren 100. Geburtstag: die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B, besser bekannt als VOB/B. Seit 1926 prägt die VOB/B das deutsche Bauvertragsrecht wie kaum ein anderes Regelwerk. Doch wie steht es eigentlich um die Jubilarin? Was als Konkretisierung des ursprünglich sehr abstrakten Werkvertragsrechts im BGB und als pragmatisches Instrument für eine faire Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gedacht war, wird heute zunehmend kritisch hinterfragt. Welche Rechtsnatur hat die VOB/B eigentlich? Ist sie AGB? Ist sie mehr? Was ist mit ihrer Privilegierung im AGB-Recht? Gibt es in der Praxis Verträge, in denen die VOB/B als Ganzes vereinbart wird? Gilt noch eine Verwendungspflicht – und wenn ja, für wen? Und wird der BGH noch etwas von ihr übrig lassen, wenn er seine jüngere Rechtsprechung zu unwirksamen VOB/B-Klauseln fortsetzt? Wie gehen Praktiker heute mit einem Regelwerk um, das einerseits in fast jedem Bauvertrag vereinbart wird, andererseits aber durch Rechtsprechung und Gesetzgebung immer weiter ausgehöhlt wurde? Ergibt es Sinn – und zwar als Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers – die VOB/B zu vereinbaren, und wie geht man damit um, wenn die VOB/B Vertragsbestandteil vereinbart ist? Was empfehlen die Juristen und die Baubetriebler? Fragen über Fragen! 
 
Wer die VOB/B verstehen will, muss ihre Geschichte kennen – und wer ihre Zukunft einschätzen will, muss ihren heutigen Zustand schonungslos analysieren. Vor diesem Hintergrund bietet das 100-jährige Jubiläum den idealen Anlass, Bilanz zu ziehen: Wo steht die VOB/B heute – und hat sie überhaupt noch eine Zukunft? 
 
Als Vertreter der renommierten Baurechtskanzleien Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB und c.r.p. law. partnerschaft mbb diskutieren Prof. Dr. Heiko Fuchs und Jarl-Hendrik Kues, LL.M., die Entwicklungslinien, den aktuellen Stellenwert und die Zukunftsperspektiven der VOB/B – einschließlich konkreter Handlungsempfehlungen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch (Hochschule Bochum – Institut für Baubetrieb, KKP Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB) bereichert die Diskussion um die (hier ganz besonders relevante) baubetriebliche Sichtweise. Die Moderation übernimmt erneut Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D. (Leupertz Baukonfliktmanagement; 3D2L GmbH), der mit seiner Erfahrung als Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator für eine ausgewogene und konstruktive Auseinandersetzung sorgt


Themen

Diskutanten:

Prof. Dr. Heiko Fuchs
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Lehrstuhl für Baubetrieb und Bauwirtschaft, Hochschule Bochum
KKP Ingenieure, Essen

Jarl-Hendrik Kues, LL.M.
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt a.M.

Prof. Stefan Leupertz
Schiedsrichter Schlichter Adjudikator
Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Leupertz Baukonfliktmanagement, Köln


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 2 Unterrichtsstunden.


Unser Tagungsservice für Sie

  • Bitte beachten Sie, dass für dieses Streitgespräch keine Unterlagen versendet werden.

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Donnerstag, 21.05.2026, 10:00 - 12:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 99,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10% sowie einen Mengen-Rabatt von 10% bei mind. drei gleichzeitigen Buchungen des Unternehmens. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und E-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder E-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei E-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem E-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id-Verlags-GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: Juli 2025

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
IBR-SEMINARE-Team, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: team@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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