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Seminardetails
Seminarnummer
5998

NEU IBRechtKurz: Die Zielfindungsphase im Architekten- und Ingenieurvertrag

Die Folgen versäumter Vertragszielbestimmungen und Reichweite des Sonderkündigungsrechts nach § 650r BGB

Dienstag, 27.10.2026
10:00 - 12:00 Uhr
Online-Seminar

Referent

 Dr. Natalie Henrici, Richterin am Landgericht

Dr. Natalie Henrici, Richterin am Landgericht

ist im Landgericht Darmstadt in einer Spezialkammer für Bau- und Architektenrecht und betreut in ihrer kammerinternen Sonderzuständigkeit Honorarstreitigkeiten aus Architekten- und Ingenieurverträgen. Vor ihrer richterlichen Tätigkeit beriet Frau Dr. Henrici über neun Jahre als Rechtsanwältin und davon über sechs Jahre als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Mandanten aus der Baubranche. In dieser Zeit war Frau Dr. Henrici auch als Syndikusanwältin für die Arcadis Germany GmbH, einen der größten Generalplaner weltweit, tätig und leitete dort u.a. ein internes Schulungsprogramm im Vertrags- und Nachtragsmanagement für Architekten und Ingenieure. Aus der projektorientierten Zusammenarbeit mit Planern, Kalkulatoren, Terminplanern und Bauüberwachern ist Frau Dr. Henrici für ihren Pragmatismus und Praxisbezug bekannt. Frau Dr. Henrici ist bereits seit vielen Jahren wissenschaftlich im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts tätig. Im Jahr 2016 promovierte sie an der TU Darmstadt zu dem Thema „Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen“. Auch hält sie regelmäßig Vorträge und leitet Seminare zu Themen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts. Im Nomos Kommentar zum Schuldrecht von Dauner-Lieb/Langen kommentiert Frau Dr. Henrici die §§ 650 p bis r BGB, welche auch die Aufmerksamkeit des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs geweckt haben (vgl. VII ZR 862/21).


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, allen voran Geschäftsführer und Projektleiter aus Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer/-manager, öffentliche und private Bauherren einschließlich Bauverwaltung, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen und (Inhouse-)Baujuristen.


Ziel des Seminars

Das Architekten- und Ingenieurrecht führt seit jeher im Bauwesen eine Sonderstellung und stellt für Anwender oftmals ein Buch mit sieben Siegeln dar. Dies nicht zu letzt, da sich bei diesem Vertragtypus Bauparteien für gewöhntlich zu einem frühen Zeitpunkt vertraglich aneinander binden, in welchem sie lediglich vage (finanzielle) Vorstellungen von dem zu verwirklichten Bauvorhaben haben. Erst nach Vertragsschluss werden die Planinhalte geschaffen, weiterentwickelt, konkretisiert und optimiert und damit auch das Vertragsverhältnis auf die Probe gestellt. Mitunter stellten Auftraggeber im Zuge der Vertragsdurchführung fest, dass sie an dem Vertrag nicht weiter festhalten möchten. Im Zuge der Baurechtsreform im Jahr 2018 war der Gesetzgeber bemüht, durch die Sonderregelungen der §§ 650p – 650 t BGB die Bestimmung der Vertragsziele zeitlich weitestmöglich nach vorne zu verlagern und gewährt den Vertragspartnern die Möglichkeit, sich über ein Sonderkündigungsrecht vom Vertrag zu lösen. Die bisherige Praxiserprobung mit unzähligen Einzelfällen hat diese Regelungen auf den Prüfstand gestellt und wirft einige Fragen zum Umfang der Vertragszielbestimmung und den Voraussetzungen und Grenzen des Sonderkündigungsrechtes auf, welchen sich dieses Seminar widmet. Ziel ist es, mit praxisnahen Beispielen die neuen Regelungen einzuordnen und Handlungsempfehlungen im Falle von Konflikten zu liefern.


Themen

  1. Einleitung
  2. Vertragszielbestimmung, § 650p Abs. 1 BGB
    1. Dogmatische Einordnung
    2. Wesentliche Planungs- und Überwachungsziele
    3. Einordnung unter die HOAI-Grundleistungen?
    4. Vereinbarung oder Vorlage durch AN
    5. Ansprüche bei mangelhafter/unterbliebener Bestimmung
    6. Vergütung der Leistungen aus der Vertragszielbestimmung
  3. Sonderkündigungsrecht, § 650r BGB
    1. Sonderkündigung durch den AN
    2. Sonderkündigung durch den AG
    3. Sonderfall: Verbraucher
    4. Vorlage „zur Zustimmung“
    5. Abrechnung erbrachter Leistungen
    6. Sonderfall: Vorpreschender Planer
    7. Kündigung durch AN vor Erhalt der Unterlagen? Besprechung des BGH-Urteils VII ZR 862/21
  4. Praxistipps


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 2 Zeitstunden (2 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Dienstag, 27.10.2026, 10:00 - 12:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 179,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 5% sowie einen Mengen-Rabatt von 10% bei mind. drei gleichzeitigen Buchungen des Unternehmens. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und E-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder E-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei E-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem E-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id-Verlags-GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: Juli 2025

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
IBR-SEMINARE-Team, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: team@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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