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Seminardetails
Seminarnummer
3381

Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F.

Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht

Mittwoch, 28.10.2020
09:30 - 17:00 Uhr
Düsseldorf

Referent

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braunschweig

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braunschweig

ist von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Inhaber des Baubetrieblichen Ingenieurbüros Bötzkes (BIB) in Braunschweig. Für die am Bau Beteiligten erstattet er Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten zu Bauablaufstörungen, verzögerter Vergabe, Leistungsänderungen und Kündigungsabrechnungen. Der Referent führt seit Jahren baubetriebliche Seminare bei Verbänden, öffentlichen Bauverwaltungen sowie Unternehmen durch und ist Autor baubetrieblicher Fachveröffentlichungen. Schließlich wurde der Sachverständige als Streitlöser durch den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V. sowie durch die Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. in die Streitlöserlisten für Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutachtenverfahren aufgenommen.


Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Baukaufleute, bauüberwachende Architekten und Projektsteuerer, öffentliche Auftraggeber, Bauträger, Sach­verständige und Auftragnehmer aus der Bauwirtschaft, Bau­juristen.


Ziel des Seminars

Die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute üblich, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung kommt, die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertragsabschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzuführen ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahr 2008 wird teilweise auch diskutiert, das Modell der Preisfortschreibung durch eine Preisbildung auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten zu ersetzen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht, welches bei Verträgen ab dem 01.01.2018 gemäß BGB anzuwenden ist, wurde das einseitige Anordnungsrechts des Auftraggebers, welches es bisher nicht im BGB, sondern nur in der VOB/B gab, eingeführt. Als Folge dieses Anordnungsrechtes wurde dann im BGB auch die Vergütung dieser Nachtragsleistungen geregelt. Darin ist die Vergütung mit der Formulierung „tatsächlich erforderliche Kosten“ vorgegeben worden, welche grundsätzlich anders ist als die Preisfortschreibung gemäß VOB/B. Im Seminar werden die Grundlage und Schwierigkeiten der Preisfortschreibung gemäß VOB/B und die Vergütung gemäß „tatsächlich erforderlicher Kosten“ gemäß BGB ab 01.01.2018 an konkreten Beispielen erläutert. Hierdurch sollen Auftragnehmer in die Lage versetzt werden, berechtigte Nachtragsforderungen angemessen geltend machen zu können sowie Auftraggeber, solche Forderungen angemessen prüfen zu können. Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie Vergütungsanpassungen bei Mengenabweichungen und ein Gemeinkostenausgleich zu berechnen sind. Schließlich wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie die Eskalation des Bauvertrages, die Kündigung, abzurechnen ist.


Themen

  1. Baurechtliche Grundlagen
    • VOB und BGB
    • Nachweis- und Prüfungspflichten
  2. Grundsätze der Kalkulation in der Bauwirtschaft
    • Kostenelemente der Kalkulation
    • Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und Kalkulation über die Endsumme
    • Urkalkulation, Auftragskalkulation, Nachtragskalkulation
  3. Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B
    • § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B: Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers
    • § 2 Abs. 5 VOB/B: Grundsätze der Preisfortschreibung bei geänderten Leistungen 
    • Lohn- und Stoffpreisänderung durch Bauzeitverschiebung
    • § 2 Abs. 6 VOB/B: Besondere Vergütung für zusätzliche Leistungen
    • Praxisbeispiele
  4. Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im BGB ab 2018
    • § 650a BGB: Bauvertrag
    • § 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
    • § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen
    • § 650d BGB: Einstweilige Verfügung
    • Ortsübliche und angemessen Vergütung gemäß § 632 BGB
    • Tatsächliche Kosten
    • Tatsächlich erforderliche Kosten gemäß § 650c BGB
  5. Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich
    • § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen
    • Fortschreibung der Gemeinkosten für Bauzeitverlängerung
  6. Teilkündigung und Gesamtkündigung
    • § 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahmen durch den Auftraggeber
    • § 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung bei 3-monatiger Unterbrechung
    • § 8 Abs. 1 VOB/B: Freie Kündigung durch den Auftraggeber
    • § 8 Abs. 3 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund
    • § 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer
  7. Sonderfälle im Nachtragsmanagement
    • § 2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalpreise
    • § 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag
    • § 2 Abs. 9 VOB/B: Planungsleistungen
    • § 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten
  8. Streitlösung am Bau
    • Wirtschaftsmediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgericht


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Mittwoch, 28.10.2020, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Lindner Congress Hotel Düsseldorf
Lütticher Str. 130
40547 Düsseldorf

Tel.: 0211 - 59 97-0
Fax: 0211 - 59 97-339

Preis (zzgl. MwSt.): 429,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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