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Seminardetails
Seminarnummer
5024

Die Bedeutung des Privatgutachtens

Donnerstag, 31.10.2024
09:30 - 17:00 Uhr
Düsseldorf

Referent

Vors. RiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Schwerte

Vors. RiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Schwerte

war während mehr als 36 Jahren an diversen staatlichen Gerichten in unterschiedlichen Instanzen im beruflichen Einsatz. Ihm wurde die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum betreffend das Fach „Ziviles Baurecht“ übertragen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten befasst er sich als Referent intensiv mit Problembereichen des zivilen Baurechts sowie dem Recht der gerichtlichen Sachverständigen und der privaten Gutachter. Das von ihm bearbeitete Standardwerk „Der gerichtliche Sachverständige“ ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das im Verlag C.H. Beck erschienene Werk „Selbständiges Beweisverfahren mit Sach-verständigen“. Prof. Ulrich kommentiert darüber hinaus in dem vom Luchterhand Verlag veröffentlichten Werk „Prütting/Gehrlein ZPO-Kommentar“ von der ersten Auflage an die Vorschriften § 485 ZPO bis § 494a ZPO. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen zu besonderen baurechtlichen Themen und auch Entscheidungsbesprechungen. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI „Sachverständigenrecht“ der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist als der Vorsitzende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen vielfach mit ihm angetragenen außergerichtlichen Baustreitigkeiten befasst. Er ist außerdem in Schiedsgerichtsverfahren als Obmann eingesetzt.


Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Privatgutachter, gerichtliche Sachverständige, Bauleiter, Architekten und Ingenieure.


Ziel des Seminars

Das Privatgutachten ist längst nicht mehr der von Leupertz im Jahre 2007 erkannte „schlafende Riese“; es ist hellwach, will heißen: Kaum ein baurechtlicher Dissens von einigem Wert kommt heute ohne privat besorgte fachliche Begleitung von bautechnisch besonders versierten Beratern aus. Es findet sich in der Zahl sehr zunehmend und inhaltlich vielfältig Rechtsprechung zu den Details der Präsentation von Privatgutachten und der rechtlichen Stellung ihrer Verfasser. Den Teilnehmern werden die strategischen Vorteile wie die Risiken der Beauftragung von Privatgutachtern aufgezeigt.


Themen

  1. Vorteile und Nachteile der Beauftragung von Privatgutachtern im Verhältnis zur Beantragung der Einholung eines Sachverständigengutachtens per selbständigem Beweisverfahren 
  2. Privatgutachten als Urkundenbeweis  
  3. Privatgutachten als Parteivortrag   
    • wie kriegt man ein „hot-tubbing“ hin, also die gerichtliche Anhörung des Privatgutachters zur (Vorweg-)Klärung komplizierter technischer Details des Parteivortrags?
    • welche Bedeutung hat das Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag?
  4. Privatgutachten als Beweismittel - (wie) geht das?   
  5. Grundregeln für die Auswahl, die Beauftragung und die Arbeitsbegleitung von Privatgutachtern  
  6. Rechtliches Verhältnis des Privatgutachters zum gerichtlichen Sachverständigen - geht da sogar ein „Kreuzverhör“? 
  7. Relevanz des Umgangs des (gerichtlichen) Sachverständigen mit fremden privaten Gutachten   
    • Wann ergibt sich Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen seines Verhältnisses zum Privatgutachter?
  8. Erstattung der Kosten von vor prozessualen / binnenprozessuale Privatgutachten   
    • Wie unterscheidet sich da das materiell-rechtliche Vorgehen vom prozessrechtlichen?
Die Teilnehmer erhalten ein insbesondere die jüngere Rechtsprechung umfassend darstellendes Skript.


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 31.10.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Novotel Düsseldorf City West
Niederkasseler Lohweg 179
40547 Düsseldorf

Tel.: 0211-5206 00
Fax: 0211-5206 0888

Preis (zzgl. MwSt.): 469,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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