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NEU Halbtagesseminar: Die (drohende) Insolvenz des Bieters im Vergabeverfahren
Referent

RA und FA für Vergaberecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Steuerrecht Lars Mörchen
begann 2000 seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Seit 2006 arbeitete Lars Mörchen in verschiedenen mittelständischen Kanzleien in Halle (Saale) und Magdeburg. Seit November 2017 ist Lars Mörchen bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Magdeburg tätig. Hier ist er für das vergaberechtliche Dezernat verantwortlich. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind das Verwaltungsrecht und das Vergaberecht im Rahmen der Beratung von Kommunen und Zweckverbänden. Im Vergaberecht berät er sowohl öffentliche Auftraggeber und Bieter in allen Phasen des Vergabeverfahrens. In Nachprüfungsverfahren übernimmt er die Vertretung vor den Vergabekammern und den OLG-Vergabesenaten. Auch die Beratung von Zuwendungsempfängern im Bereich des Vergaberechts bildet einen wesentlichen Schwerpunkt. Seit 2021 berät Lars Mörchen die Architektenkammer Sachsen-Anhalt zu vergaberechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen der Kammer und wurde von der Vertreterversammlung in den Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe gewählt.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- Grundsätzliches
- Moralische Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers vs. Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erfüllung der Aufgaben in der Daseinsvorsorge
- Zielrichtung der InsO
- Exkurs: Insolvenzgründe §§ 17 – 19 InsO
- Exkurs: Verfahrensarten
- Regelinsolvenz
- Sanierungsverfahren
- Eigenverwaltung / Insolvenzplan
- Fakultativer Ausschluss insolventer Bieter im Vergabeverfahren
- Voraussetzungen für einen Ausschluss und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Anwendungsbereich des GWB (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und der UVgO (§ 31 Abs. 1 UVgO)
- Anwendungsbereich § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A, § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, § 6 Abs. 5 lit.a) VOL/A
- Wechsel des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung
- § 132 GWB für den Oberschwellenbereich sowie § 47 UVgO für den Unterschwellenbereich
- Definition: Wesentliche Änderung des ursprünglichen Vertrags
- Wechsel des Auftragnehmer vs. Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens
- Denkbare Umstrukturierungsmaßnahmen: Share oder Asset Deal; UmwG; Rechtsträgererhaltende Sanierung; Vertragsübernahme durch Auftraggeber
- Fortführung des Vertrages?
- Anspruch auf Erfüllung gegenüber den InsO-Verwalter §§ 103 ff. InsO
- Außerordentliche Kündigung des laufenden Vertrags
- Kündigungsgründe und ihre Voraussetzungen
- Zahlungseinstellung
- Einstellung der Arbeiten
- Schadensersatzansprüche?
- Kündigungsgründe und ihre Voraussetzungen
- Neuer Auftragnehmer?
- Zweitplatzierter Bieter?
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A)
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bzw. die Freihändige Vergabe (vgl. § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO, § 3 Abs. 5 lit. g VOL/A, § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A)
- Definition: (besonders) dringliche Leistungserbringung
- Handlungsempfehlung für Bieter
- Inhalte der Eigenerklärung
- Fakultativer Ausschlussgrund: Ermessensentscheidung des Auftraggebers
- Insolvenz wahrheitsgemäß offenlegen
- Gründe für die Teilnahme am Vergabeverfahren im konkreten Einzelfall trotz Insolvenz
- Fakten erklären und belegen, den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Zeitstunden (4 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
-
Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Online-Seminar
Donnerstag, 15.06.2023, 09:30 - 12:45 Uhr
Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App (GoToMeeting oder Zoom) die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.goto.com/de/meeting/help/optimal-firewall-configuration-g2m060010 für GoToMeeting oder https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions für Zoom)
Nutzer von Google-Chrome können an GoToMeeting-Seminaren auch direkt in Ihrem Web-Browser teilnehmen.
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Ein- gang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anmeldung/Zugang Online-Seminare
Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare. Ein Tag vor dem Seminar erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
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