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Seminardetails
Seminarnummer
2872

Halbtagesseminar: Verhandlung von städtebaulichen Verträgen

Inhalt und Folgen von Kostenübernahme-, Durchführungs-, Erschließungsverträgen usw.

Montag, 18.02.2019
13:15 - 17:00 Uhr
Mannheim

Referent

RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Marian Klepper, Düsseldorf

RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Marian Klepper, Düsseldorf

ist seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2010 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Nach einer Tätigkeit als Justitiar eines Unternehmerverbands in Berlin wechselte er 2004 in den Düsseldorfer Standort der Kanzlei Bornheim und Partner. Dort schied er Anfang 2016 als Mitgesellschafter aus und gründete die Kanzlei rechtplanbar Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Düsseldorf. Herr Dr. Klepper ist deutschlandweit tätig und verfügt über große Erfahrung in der juristischen Betreuung von Großbauvorhaben wie Einkaufszentren, Sportstadien, Logistikzentren und Wohnparks. Einen Beratungsschwerpunkt bilden dabei Fragen der Baurechtschaffung. Herr Dr. Klepper ist Autor einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“.


Teilnehmerkreis

Projektentwickler, Architekten, Ingenieure, technisches und kaufmännisches Personal von Projektentwicklungsunternehmen und gewerblichen Investoren. Vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsrechts werden nicht vorausgesetzt.


Ziel des Seminars

Projektentwickler und Investoren erleben, dass gewerbliche Bauvorhaben kaum noch zu verwirklichen sind, ohne dass zuvor Verträge mit der öffentlichen Hand über die Erstellung der Bauleitplanung, die Realisierung des Vorhabens, den Bau von Erschließungseinrichtungen, die Übernahme diverser Folgekosten usw. abgeschlossen werden. Dabei operieren Behörden in der Regel mit Vertragsmustern, die sämtliche Risiken und Kosten auf die privaten Vorhabenträger abwälzen sollen. Auf deren Seite herrscht oft Unsicherheit über Gestaltungsgrenzen und -alternativen. Die Folge ist, dass Verhandlungsspielräume nicht ausreichend genutzt werden.

Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick über unterschiedliche Formen städtebaulicher Verträge geben und ihnen ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen anhand von praktischen Beispielen nahebringen, damit sie Verhandlungen sicherer führen können.


Themen

1. Einführung

  • Vertragspraxis im öffentlichen Baurecht
  • Rechtsgrundlagen
  • Chancen und Risiken

2. Städtebauliche Verträge und ihre Ausprägungsformen

  • Vorbereitungs- und Folgeverträge im Zusammenhang mit Bebauungsplänen
  • Erschließungsverträge
  • Durchführungsverträge, Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Eingriffs-/Ausgleichsregelungen
  • Einheimischenmodelle
  • Umlegungsverträge usw.

3. Rechtliche Grenzen und Folgen

  • Koppelungsverbot
  • Verursachungsgebot
  • Angemessenheitsgrundsatz
  • Bodenwertabschöpfung, Vertragsverstöße
  • Scheitern des Projekts usw.

4. Besondere Herausforderungen und Lösungen

  • Ausschreibungspflichten
  • Heranziehung von Drittbegünstigten
  • Sicherheiten, Haftungsbegrenzungen
  • Abgeltungsklauseln
  • Übernahmeregelungen usw.

5. Ausblick

  • Ausverkauf des Baurechts
  • Strategische Handlungsoptionen usw.


Nachweise/Zertifikate

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Zeitstunden (auf Anfrage: 4 Fortbildungspunkte) für Ihren Fortbildungsnachweis.


Unser Tagungsservice für Sie

  • Digitale ausführliche Seminarunterlagen

Tagungsmodalitäten

Datum:
Montag, 18.02.2019, 13:15 - 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 229,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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