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Seminardetails
Seminarnummer
3304

Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013

Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens

Mittwoch, 09.09.2020
09:30 - 17:00 Uhr
Düsseldorf

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.


Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber, Baujuristen, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.


Ziel des Seminars

Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber sehen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer intensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftragten Planer ausgesetzt.

Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits sowie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in § 10 HOAI andererseits wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Nunmehr gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt.

Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus § 642 BGB. Der Seminarinhalt berücksichtigt die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 und des BGH-Beschlusses vom 14.05.2020.


Themen

  1. Einleitung
    • (Neue) Motive für Planernachträge
    • Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements
    • Dokumentation
  2. Kalkulation von Honorarangeboten 
  3. Planungssoll als Nachtragsbasis 
    • Bedeutung des § 650p BGB
    • Leistungsziele (Planungsgrundlagen)
    • Leistungsumfang
    • Leistungsablauf
    • Bedarfsplanung 
  4. Preisrahmenrecht  
    • Bedeutung nach EuGH v. 04.07.2019 / BGH v. 14.05.2020
  5. Kein Nachtragspotential: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung 
  6. Anordnungsrechte des Auftraggebers 
  7. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele 
  8. Verlängerter oder gestörter Planungszeitraum


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Digitale ausführliche Seminarunterlagen

Tagungsmodalitäten

Datum:
Mittwoch, 09.09.2020, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Lindner Congress Hotel Düsseldorf
Lütticher Str. 130
40547 Düsseldorf

Tel.: 0211 - 59 97-0
Fax: 0211 - 59 97-339

Preis (zzgl. MwSt.): 429,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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