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Schnittmengen zwischen Bauträgervertrag und WEG
Rechtliche Probleme aus Sicht des Bauträgers und seiner Berater
Referenten

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Anna Stretz, München
ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht. Als Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Pause Oberhauser Stretz PartGmbB betreut Frau RAin Stretz insbesondere Bauträger, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Bauherren. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die vertragsgestaltende und baubegleitende Rechtsberatung als auch die gerichtliche Auseinandersetzung im streitigen Verfahren. Frau RAin Stretz ist Mitautorin des Werkes Dammert/Lenkeit/Oberhauser/Pause/Stretz: „Das neue Bauvertragsrecht“ (C.H.Beck), Autorin der Beck online Prozessformularsammlung (BeckOF Prozess) zum Bauvertragsrecht, ständige Mitarbeiterin der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ sowie Verfasserin der Kommentierung in Kniffka/Jurgeleit, ibrOK Bauvertragsrecht (§§ 650i – o BGB). Hinzu kommen regelmäßige Vortragstätigkeiten zum Bauträgerrecht.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Partner der Rechtsanwaltskanzlei SNP Schlawien Partnerschaft mbB in München und hat zum privaten Baurecht promoviert. Spezialisierung auf das private Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt Bauträger, Bauunternehmen, Architekten, Kreditinstitute und Bauherren. Hinzu kommen zahlreiche Veröffentlichungen zu aktuellen Fragen, z. B. zum Bauträgerrecht, Sicherheiten, Bauinsolvenzrecht und vielen anderen. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „BauR – Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht“, „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „ZMR – Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“. Kommentierungen u. a. in Pause/Vogel, Bauträgerkauf und Baumodelle (7. Aufl. zusammen mit Dr. Pause), Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, „VOB/B“ und Kniffka, ibrOK Bauvertragsrecht (§§ 640, 641, 644-646, 650u, 650v BGB zusammen mit Dr. Pause), Fuchs/Berger/Seifert, HOAI (3. Aufl., im Erscheinen, §§ 1, 57, 58 HOAI zusammen mit Dr. Langjahr).
Teilnehmerkreis
Bauträger und deren Berater, Rechtsanwälte, Notare, WEG-Verwalter und bauträgerfinanzierende Kreditinstitute.
Ziel des Seminars
Das Bauträgerrecht ist eine schwierige Gemengelage mehrerer Rechtsgebiete, die eine rechtssichere Vertragsgestaltung und -abwicklung erheblich erschweren. Hierzu tragen auch die WEG-Reform und die neuere Rechtsprechung bei. Das Seminar will einen Überblick über die wichtigsten Probleme geben und Lösungsmöglichkeiten für die alltägliche Praxis aufzeigen.
Themen
- Grundlagen
- Legaldefinition, Rechtsnatur
- Anwendbare Vorschriften
- Vergütung
- Abschlagszahlungen, MaBV
- Schlussrechnungserfordernis
- Abnahme
- Verjährung
- Geschuldete Bauleistung
- Grundsätze der Vertragsauslegung
- Auswirkungen der Reform des Bauvertragsrechts
- Besondere Probleme der vorformulierten Baubeschreibung
- Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik (am Beispiel Schallschutz)
- Änderung der vereinbarten Bauleistung: Sonderwünsche, Änderungsvorbehalt
- Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Sonderwunschvertrag
- Beurkundungspflicht
- Fälligkeit der Sonderwunschvergütung
- Haftungsprobleme
- Probleme der Lastenfreistellung
- Änderungsvorbehalt
- Herausgabe von Bauunterlagen
- Anspruchsinhalt
- Anspruchsgrundlage
- Gläubiger des Anspruchs
- Fertigstellungstermin
- gesetzliche Regelungen
- Rechtsfolgen bei Überschreiten des Fertigstellungstermins
- Haftungsbeschränkung
- Abnahme
- Wirksamkeit der üblichen Klauseln
- Folgen ihrer Unwirksamkeit
- Besondere Probleme der Nachzüglerfälle
- "Vergemeinschaftung" der Abnahme nach dem WEMoG
- Auflassung und Besitz
- Anspruch auf Einräumung des Besitzes
- Anspruch auf Eigentumsübertragung
- Mängel im Bereich des Gemeinschaftseigentums - Auswirkungen der WEG-Reform
- Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- "Geborene" und "gekorene" Gemeinschaftsbezogenheit von Mängelansprüchen - praxisrelevante Folgen des WEMoG
- Taktik der Anspruchsverfolgung und -abwehr
- Notwendige Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Beschlüsse
- Folgen der Aufhebung von Beschlüssen für die Prozessführung und die materielle Rechtslage
- Aufrechnungsmöglichkeiten des Bauträgers
- Vergütung des Rechtsanwalts
- Vergütung des Verwalters als "Schaden"?
- Änderung der Teilungserklärung
- Recht des Bauträgers zu einseitigen Änderungen
- verdinglichte Ermächtigung in der Gemeinschaftsordnung
- Änderungsvollmacht im Bauträgervertrag
- Verwendbarkeit im Grundbuchverfahren
- Eintritt in Verträge
- Versorgungsverträge
- Verwaltervertrag
- Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung
- Auswirkungen des WEMoG
- Regress des Bauträgers gegen seine Planer und Unternehmer
- Identität der Vertragsinhalte
- "Durchstellen der Leistungspflichten"
- Angleichung der Verjährungsfristen
- Haftung in der vertikalen Leistungskette und deren Beschränkung
- Prozessuale Besonderheiten des Regresses in der Leistungskette
- Regresssicherung und Haftungsabwehr durch Streitverkündung
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Mittwoch, 29.03.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 - 30 03 50
Fax: 0911 - 30 03 57 77
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und E-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und E-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.
Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)
Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen/Formatänderungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Ebenso behalten wir uns vor, das Format von hybriden Veranstaltungen auf reine Online-Veranstaltungen umzustellen. Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die aus der Absage oder einer Formatumstellung entstehen und die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
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Seminardetails
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Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
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Seminarkalender
2. Halbjahr 2025
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