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Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB
Grundlagen - aktuelle Fragen - Beispiele
Referent
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Seniorpartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.
Teilnehmerkreis
Hier kommen technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger und Juistitiare im Bau- und Architektenrecht zusammen.
Ziel des Seminars
In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können.
Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt und mit den Regelungen in der VOB/B abgeglichen. Zudem werden die beiden Leitentscheidungen des BGH zur Preisfortschreibung aus dem Jahr 2019 analysiert und für die Zukunft der Preisbildung bei Nachträgen bei VOB/B-Verträgen eingeordnet.
Themen
1. Einheitspreisvertrag
- Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
- Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt?
- Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
- Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
- Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
- Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
- Detail-Pauschalpreis/ Global-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko sowie Komplettheitsklauseln
- Grenzen des Pauschalpreisrisikos
- Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?
- Wann liegt ein Nachtrag vor?
- Nachtragssystematik der VOB/B dem Grunde und der Höhe nach
- Die Nachtragssystematik des BGB dem Grunde und der Höhe nach
- Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%
- Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten?
- Die Planung der Nachtragleistung
- Nachtragsbearbeitungs- und verfolgungskosten
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Mittwoch, 18.10.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
Hotel Novotel Düsseldorf City West (Seestern)
40547 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 52 06 00
Fax: 0211 - 52 06 08 88
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Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
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