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Seminardetails
Seminarnummer
4856

WEG-Recht für Bauträger und Projektentwickler

Von der Teilungserklärung über die Bezugsfertigstellung bis zur Gewährleistung

Donnerstag, 06.06.2024
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referent

RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. David Greiner, Tübingen

RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. David Greiner, Tübingen

ist Rechtsanwalt (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) in Tübingen mit Schwerpunkt Wohnungseigentums- und privates Baurecht. Er ist Autor des Handbuchs „Wohnungseigentumsrecht“ (5. Aufl. 2022), Mitautor im Beck‘schen Formularbuch Wohnungseigentumsrecht (5. Aufl. 2022) und kommentiert die §§ 9b, 26, 26a, 27 und 29 WEG im Beck‘schen Online-Großkommentar. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in den einschlägigen Fachzeitschriften und ist Referent auf immobilienrechtlichen Seminaren.


Teilnehmerkreis

Für Bauträger und deren Berater, Projektentwickler, Rechtsanwälte und Notare ist dieses Seminar gedacht.


Ziel des Seminars

Wer als Bauträger erfolgreich Wohnungseigentumsanlagen errichten und vermarkten möchte, kommt an einer Befassung mit dem Wohnungseigentumsrecht nicht vorbei. WEG-Recht ist schon bei der Planung, insbesondere bei der Gestaltung der Teilungserklärung und der Kaufverträge, zu bedenken. Nach dem neuen Recht können die üblichen Muster für Teilungserklärungen weiträumig entrümpelt werden. WEG-Recht ist weiter maßgeblich für die Herstellung der Bezugsfertigkeit der Anlage, für die Bestellung des ersten Verwalters, für die erste Versammlung und für fast alle Aspekte der Mängelgewährleistung. Den Teilnehmern werden die erforderlichen Kenntnisse des WEG-Rechts und der in diesem Zusammenhang einschlägigen “Nebengesetze” vermittelt, damit sie Fehler von vornherein vermeiden und mit auftretenden Problemen souverän umgehen können.


Themen

  1. Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Kaufverträge
    • Bedeutung von Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Baubeschreibung
    • Zweckbestimmung der Einheiten 
    • Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsflächen
    • Stellplätze und Mehrfachparker: Sondernutzungsrechte vs. Teileigentum 
    • Änderungsvorbehalte zur Vermarktung von Außenflächen (Gartenflächen und Terrassen) und Kellerräumen 
  1. Bezugsfertigstellung
    • Der Bauträger als „Alleinherrscher“ in der Begründungsphase: Die Ein-Personen-Gemeinschaft
    • Erstverwalterbestellung
    • Der erste Wirtschaftsplan und die Pflicht zur Vorschusszahlung
    • Abschluss von Ver- und Entsorgungsverträgen, Energieversorgung, Abfallbeseitigung usw.
    • Ende der Alleinherrschaft durch Übergabe der Wohnungen (Käufer als „werdende Wohnungseigentümer“) 
  1. Übergabe der Wohnungen und Abnahme
    • Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum 
    • Abnahmeregelungen im Notarvertrag 
    • Konsequenzen unwirksamer Abnahmen
    • Bezugsfertigstellungs- und Schlussrate – wann und wie dürfen die Rechnungen gestellt werden? 
    • Welche Unterlagen muss der Bauträger übergeben? 
  1. Baumängel und Verfolgung von Mängelrechten
    • Handlungspflicht der Gemeinschaft: Gebot der erstmaligen mangelfreien Herstellung von Gemeinschaftseigentum und Gebot der Verfolgung von Mängelrechten gegen den Bauträger 
    • Gemeinschaftsbezogenheit von Mängelansprüchen und Beschlussfassung der Gemeinschaft 
    • Umgang mit Mängelansprüchen aus Sicht der Gemeinschaft und aus Sicht des Bauträgers
    • Vergleiche der WEG oder einzelner Eigentümer mit dem Bauträger
    • Aufrechnungsmöglichkeiten des Bauträgers


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Donnerstag, 06.06.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.