WORKSHOP: Die Ausgleichsberechnung nach § 2 Abs. 3 VOB/B
Referent

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen und leitet den Arbeitskreis Baurecht und Baubetrieb in der deutschen Gesellschaft für Baurecht.
Teilnehmerkreis
Baujuristen, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Rechnungsprüfer, Controller.
Ziel des Seminars
Bei Einheitspreisverträgen unter Einschluss der VOB/B kommt bei Abweichungen der tatsächlich ausgeführten Menge im Vergleich zur ursprünglich im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Menge hinsichtlich der Abrechnung § 2 Abs. 3 VOB/B zur Anwendung, mittels dessen die Vergütung auf Verlangen anzupassen ist.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Anwendungsmöglichkeiten dieser Abrechnungsvorschrift auf der Basis der zugehörigen Ansätze bzw. Grundlagen der Preisermittlung unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten darzustellen. Aufbauend auf den unterschiedlichen Systemen der Zuschlagskalkulation wird der Umgang mit der Abrechnungsvorschrift anhand von Fallbeispielen erläutert. Hierbei werden auch die Auswirkungen auf andere Positionen und gegebenenfalls bauzeitliche Aspekte beleuchtet.
Themen
1. Grundlagen und Varianten der Zuschlagskalkulation
2. Theorie der Vergütungsanpassung des § 2 Abs. 3 VOB/B im Hinblick auf Mehr- und Mindermengen
- Umgang mit Gemeinkosten der Baustelle, Allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn
- Gemeinkostenausgleich
- Anderweitiger Ausgleich
- Auswirkungen auf die Bauzeit
3. Fallbeispiele
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Dienstag, 22.01.2019, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort: IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-18
Fax: 0621 - 2 83 83
Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Sandra Koden gerne unter Telefon 0621 - 120 32-18 oder per E-Mail sandra.koden@ibr-seminare.de.
Anmeldebedingungen und Tagungsmodalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Ein- gang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwert-steuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Sollte ein Seminar aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt von Seiten des Veranstalters abgesagt werden müssen, kann keine Haftung für bereits gebuchte Hotelreservierungen, Bahnverbindungen, Flüge etc. übernommen werden.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an sandra.koden@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-18.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
Downloads

1. Halbjahr 2019
(PDF, 3,94 MB)
Seminardetails
(PDF, 0,53 MB)