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3. IBR - Baurecht am Meer
Aktuelle Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 Zeitstunden)
Referenten
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.
RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe
ist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort stellvertretender Vorsitzender des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Produzentenhaftung.
VorsRiOLG Dr. Markus Wessel, Celle
ist seit Anfang 2016 Vorsitzender Richter eines Bausenats (einschl. Architektenhonorar und -haftung) am Oberlandesgericht in Celle. Zuvor war er Vorsitzender einer (auch: Berufungs-) Kammer am Landgericht Hannover mit Spezialzuständigkeit für die Entscheidung über Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren. Davor war er als Richter am Oberlandesgericht Celle über sechseinhalb Jahre Mitglied eines Fachsenats für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Wessel ist zudem Vorsitzender des Niedersächsischen Berufsgerichtshofs für Architekten. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Bau- und Immobilienrecht hervorgetreten und veröffentlicht auch regelmäßig in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Außerdem ist Herr Dr. Wessel ständiger Mitarbeiter bei der "ZfBR" und Autor bei Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, u. a. zum Neuen Bauvertragsrecht (§§ 650p ff. BGB) sowie zur HOAI, zudem ist er Autor bei Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl. (zur Vergütung des Architekten) sowie Mitherausgeber der 3. Aufl..
Teilnehmerkreis
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.
Ziel des Seminars
„Ein Himmel wie Türkis, eine See wie Lapislazuli, Berge wie Smaragd, Luft wie der Himmel. Den ganzen Tag Sonne und warm; abends Gitarren und stundenlanger Gesang …“ Bereits Frédéric Chopin schwärmte von Mallorca, der „Perle im Mittelmeer“. Aber nicht nur die Insel selbst übt auf ihre Besucher einen ganz besonderen Reiz aus, auch und gerade ihre Hauptstadt Palma ist insbesondere im Herbst ein lohnenswertes und gut zu erreichendes Reiseziel. Mit angenehmen Temperaturen, einem breiten Angebot an kulturellen Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktivitäten sowie einem hervorragenden gastronomischen Angebot bietet Palma alles, was einen Städtetrip lohnenswert macht. Was liegt da näher, als Pflicht und Kür miteinander zu verbinden?
Bei dieser Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht bauen Sie nicht nur tagsüber Ihr Wissen aus und erfüllen Ihre Fortbildungsverpflichtung gemäß § 15 FAO, sondern können nach Veranstaltungsende die besondere Atmosphäre dieser faszinierenden Metropole mit ihrer malerischen Altstadt genießen.
Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltskammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“.
Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fachanwalt der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt.
Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 15 Zeitstunden drei hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.
Themen
Programm
Do., 10.10.2024 - Sa., 12.10.2024 jeweils von 09:00 - 14:30 Uhr
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht
- Freistellung, vorläufige oder endgültige Zahlung - welche Ansprüche haben welchen Inhalt und warum?
- Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht
- Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Ausgewählte Rechtsfragen rund um gestörte Bauabläufe
- VOB/B und AGB-Recht
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 15 Zeitstunden gemäß §15 FAO.
Unser Tagungsservice für Sie
Ausführliche Seminarunterlagen (digital, vorab per E-Mail)
Seminargebühr inkl. Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
(Buchung der An- und Abreise sowie Zimmerreservierung erfolgt durch den Teilnehmer.)
Tagungsmodalitäten
Donnerstag, 10.10.2024, 09:00 Uhr - Samstag, 12.10.2024, 14:30 Uhr
Hotel Saratoga, Palma de Mallorca
Palma de Mallorca, Spanien
Tel.: +34 971 72 72 40
Fax:
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
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Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)