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34. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden)
Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht
Referenten

Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK)
ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Zu seinem Lehrgebiet gehört unter anderem das Thema Controlling und Risikomanagement im Architektur- und Ingenieurbüro. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Herausgeber und Autor verschiedener VOB- und BGB-Kommentare sowie weiterer Fachliteratur. Herr Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen Themen.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger
ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für große Immobilienprojektentwicklungen und Infrastrukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 3. Aufl. 2022, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 2. Aufl. 2022.

RA Dr. Stephan Bolz
ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Zudem bearbeitet er die §§ 1 und 2 VOB/B im IBR-ONLINE-Kommentar VOB/B, den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B (ab 4. Aufl.) und die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

RiOLG Wolfgang Dötsch
ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" sowie ständiger Mitautor u.a. in "Mietrechtsberater", "IBR Immobilien- & Baurecht","IMR Immobilien- und Mietrecht" sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

RiLG Dr. Tobias Friedhoff
war zuletzt als Richter am Landgericht Frankfurt am Main einer auf Bausachen spezialisierten Kammer zugewiesen. Derzeit ist er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und dort im vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat tätig. Daneben bearbeitet er § 12 VOB/B im von Bolz/Jurgeleit herausgegebenen Kommentar zur VOB/B und ist Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht".

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit
ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit April 2009 Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge u.a. zum Bau- und Architektenrecht. So ist er Herausgeber und Mitautor des Kniffka/Jurgeleit, Kommentar zum Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022; Mitherausgeber und Mitautor des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2023; Mitherausgeber und Mitautor des Bolz/Jurgeleit, Kommentar zur VOB/B, 2022. Von seinen Aufsätzen sind insbesondere zu erwähnen: Das Teilurteil in der bauprozessualen Praxis, BauR 2016, 375; Die Verjährung der Mängelansprüche bei Arglist und Organisationsverschulden, BauR 2018, 389; Beschaffenheitsvereinbarungen beim Erwerb vom Bauträger, NJW 2019, 2649; Adjudikation, Rechtsfriede und Rechtsstaat, BauR 2021, 863.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein
ist Partner der Sozietät Loschelder Rechtsanwälte in Köln. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure. Hier wird er von den Berufshaftpflichtversicherern mit dem Schadensmanagement bei Großschäden bundesweit mandatiert. Dies schließt die Prozessführung und die Sicherung möglicher Regresse ein. Er berät zudem Auftraggeber und Auftragnehmer bei Großbauvorhaben baubegleitend. Herr Dr. Klein ist durch Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen bekannt, u.a. in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und in Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar, 3. Auflage 2021 (Kommentierung von §§ 633-639 BGB).

VorsRiOLG Thomas Manteufel
ist Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl. 2018, des Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl. 2020, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.

RiBGH Dagmar Sacher
begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. 2008 wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an. 2012 wurde sie Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit verfasste sie Beiträge zum Kompendium des Baurechts (hrsg. von Kniffka/Koeble) und hat in der 3. Auflage des Beck'schen VOB-Kommentars, Teil B, die Einleitung übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.
Ziel des Seminars
Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltskammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“. Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fachanwalt der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt. Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 15 Zeitstunden neun hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.
Themen
Freitag, 11.11.2022
09:30 - 11:30 Uhr | Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht (RiBGH Dagmar Sacher) |
11:30 - 11:45 Uhr | Kaffeepause |
11:45 - 13:15 Uhr | Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen bauüberwachendem Architekten und bauausführendem Unternehmen (RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit) |
13:15 - 14:15 Uhr | Mittagessen im Restaurant |
14:15 - 15:45 Uhr | Die vorläufige, unberechtigte Abnahmeverweigerung (RiLG Dr. Tobias Friedhoff) |
15:45 - 16:00 Uhr | Kaffeepause |
16:00 - 17:30 Uhr | Wie berechnet man tatsächlich erforderliche Kosten? (Prof. Dr. Ralph Bartsch) |
17:30 - 17:45 Uhr | Kaffeepause |
17:45 - 19:15 Uhr | Die Rechtsprechung des EuGH zur HOAI und die Folgen für "Altverträge" (RA Dr. Andreas Berger) |
Samstag, 12.11.2022
09:00 - 11:00 Uhr | Aktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (RiOLG Thomas Manteufel) |
11:00 - 11:15 Uhr | Kaffeepause |
11:15 - 12:45 Uhr | Aktuelles Zivilprozessrecht und "eAkten-Recht" für Baurechtler & Co (RiOLG Wolfgang Dötsch) |
12:45 - 13:15 Uhr | Mittagessen - Snack/Stehimbiss |
13:15 - 15:15 Uhr | Nachträge bei unklarer Leistungsbeschreibung Baugrundrisiken sind Auftragnehmerrisiken! (RA Dr. Stephan Bolz) |
15:15 - 15:30 Uhr | Kaffeepause |
15:30 - 17:00 Uhr | Ausgewählte Fragen zur Verjährung am Bau (RA Dr. Walter Klein) |
Hinweis: Die Gesamtveranstaltung umfasst 15 Zeitstunden gemäß § 15 FAO. Teilnehmer, die nur 10 Zeitstunden besuchen wollen, haben die Wahl zwischen den verschiedenen Vorträgen. Es können auch Einzelvorträge nach Stunden Ihrer Wahl gebucht werden.
Nachweise/Zertifikate
Fortbildungsnachweise für Fachanwälte gemäß FAO: 15 Zeitstunden
Unser Tagungsservice für Sie
Bei Präsenz-Teilnahme:
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Bei Online-Teilnahme:
-
Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Hybrid-Seminar
Freitag, 11.11.2022 - 12.11.2022, 09:30 - 17:00 Uhr
Radisson Blu Hotel Mannheim
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 336 50-0
Fax: 0621 - 336 50-4499
Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.
Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App (GoToMeeting oder Zoom) die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.goto.com/de/meeting/help/optimal-firewall-configuration-g2m060010 für GoToMeeting oder https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions für Zoom)
Nutzer von Google-Chrome können an GoToMeeting-Seminaren auch direkt in Ihrem Web-Browser teilnehmen.
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Ein- gang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten. Bei Online-Seminaren entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
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Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
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2. Halbjahr 2022
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