Die streitige Schlussrechnung

Kaum ein konfliktbelastetes Bauvorhaben endet, ohne dass es zwischen den Parteien zur „streitigen Schlussrechnung“ kommt. Der Streit um den Restwerklohn und Gegenforderungen stellt häufig den Kristallisationspunkt sämtlicher Differenzen dar, die sich im Verlauf der Bauausführung aufgebaut haben. Der Auftragnehmer wirft noch einmal alles, was bei den Abschlagsrechnungen nicht vermittelbar war oder vergessen wurde in den Ring – einschließlich komplett neuer Nachtragsforderungen. Der Auftraggeber vermisst in der Regel die Prüfbarkeit und setzt gleichermaßen den Rotstift an; in Ansehung von Umlagen, Mängeln, Vertragsstrafe usw. kommt er womöglich sogar zu dem Ergebnis, dass eine Überzahlung vorliegt.

 

Das Seminar verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden ein vertieftes Verständnis der rechtlichen und praktischen Grundlagen der Schlussrechnung zu vermitteln. Im Fokus stehen dabei typische Konfliktfelder, die im Rahmen der Abrechnung von Bauleistungen regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern führen. Die Teilnehmenden lernen, wie solche Auseinandersetzungen durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung, eine rechtssichere Kommunikation sowie eine sorgfältige Dokumentation vermieden oder effektiv gelöst werden können. Anhand praxisnaher Fallbeispiele und aktueller Rechtsprechung wird das erworbene Wissen vermittelt und gefestigt. Darüber hinaus bietet das Seminar Raum für den fachlichen Austausch mit anderen Teilnehmenden und den Referenten, um individuelle Fragestellungen zu diskutieren und von Best-Practice-Erfahrungen zu profitieren.

 
  1. Rechtliche Grundlagen
    • Rechtliche Grundlagen der Schlussrechnung in VOB/B und BGB
    • Abschlussrechnungen und Schlussrechnungsreife
    • Aufbau: formelle und inhaltliche Anforderungen EP- und Pauschalpreisvertrag
  2. Sonderfälle
    • Teilschlussrechnung
    • Abrechnung nach Kündigung
  3. Prüfbarkeit; Fälligkeit; Ausschluss
    • (Teil-)Prüfbarkeit – Einwand und Widerlegung
    • Abnahme, Abnahmesurrogate und Abrechnungsverhältnis
    • Nachberechnung zur Schlussrechnung
    • Ausschlusswirkung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  4. Schlussrechnungsforderung
    • Mengenermittlung, Aufmaße und Nachweise
    • Abrechnungsvorgaben; Abrechnung nach Plänen
    • Zeitabhängige Positionen
    • Eventual- und Bedarfspositionen
    • Alternativ- und Wahlpositionen
    • Nullpositionen
    • Stundenlohnleistungen
    • Nachträge (Überblick Aufbau und Preisbildung)
    • Nachforderung aufgrund unwirksamer Klauseln
    • Zinsen
  5. Abzüge
    • Angebot, Nachlass und Skonto
    • Umlagen (Baustrom, Bauwasser, Versicherung, Toiletten, Müll, sonstiges)
    • Vertragserfüllungs- und Gewährleistungseinbehalt
    • Mängel
    • Vertragsstrafe und Verzug
    • Sonstige Gegenforderungen, z. B. Avalzinsen
  6. Vorgehen aus Sicht des Auftragnehmers und Auftraggebers
    • § 650c BGB
    • Leistungsverweigerungsrechte und § 320 Abs.2 BGB
    • Bauhandwerkersicherungshypothek und Bauhandwerkersicherheit
    • Strategischer Einsatz des Druckzuschlags
  7. Die Schlussrechnungsklage und ihre prozessualen Besonderheiten
    • Beweiswirkung von ein- oder beidseitigen Aufmaßen
    • Anforderungen an die positionsbezogene Darstellung
  8. Verjährung


Dieses Seminar richtet sich an Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftraggebern, Architekten und Ingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.


Referent

Dr. Maximilian R. Jahn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist als Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 12 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau-, Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturvorhaben; dies umfasst die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-)Projekte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ESG-konformen und zertifizierten Bauvorhaben – von der Struktur und passendem Vertragsmodell (einschließlich forward financing, forward deal, forward lease) über die Vertragsgestaltung und Abwicklung aller Projektverträge bis zum grünen Mietvertrag oder Exit. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9), ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie (Mit-)Autor vom “Handbuch ESG in der Baupraxis - Umsetzung von ESG-Kriterien - Vertragsmodelle - Musterklauseln“.

Referent

Fabian Lipka

Rechtsanwalt

ist bei der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten im klassischen Baurecht, Bauträgerrecht und Immobilienrecht tätig. Die Kanzlei hat aktuell 12 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Herr Lipka berät Bauträger, Erwerber sowie Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau- und Immobilienvorhaben. Dies umfasst auch die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-)Projekte. Herr Lipka tritt zudem regelmäßig durch Mandanten- und Fortbildungsseminare in Erscheinung.


Kaum ein konfliktbelastetes Bauvorhaben endet, ohne dass es zwischen den Parteien zur „streitigen Schlussrechnung“ kommt. Der Streit um den Restwerklohn und Gegenforderungen stellt häufig den Kristallisationspunkt sämtlicher Differenzen dar, die sich im Verlauf der Bauausführung aufgebaut haben. Der Auftragnehmer wirft noch einmal alles, was bei den Abschlagsrechnungen nicht vermittelbar war oder vergessen wurde in den Ring – einschließlich komplett neuer Nachtragsforderungen. Der Auftraggeber vermisst in der Regel die Prüfbarkeit und setzt gleichermaßen den Rotstift an; in Ansehung von Umlagen, Mängeln, Vertragsstrafe usw. kommt er womöglich sogar zu dem Ergebnis, dass eine Überzahlung vorliegt.

 

Das Seminar verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden ein vertieftes Verständnis der rechtlichen und praktischen Grundlagen der Schlussrechnung zu vermitteln. Im Fokus stehen dabei typische Konfliktfelder, die im Rahmen der Abrechnung von Bauleistungen regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern führen. Die Teilnehmenden lernen, wie solche Auseinandersetzungen durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung, eine rechtssichere Kommunikation sowie eine sorgfältige Dokumentation vermieden oder effektiv gelöst werden können. Anhand praxisnaher Fallbeispiele und aktueller Rechtsprechung wird das erworbene Wissen vermittelt und gefestigt. Darüber hinaus bietet das Seminar Raum für den fachlichen Austausch mit anderen Teilnehmenden und den Referenten, um individuelle Fragestellungen zu diskutieren und von Best-Practice-Erfahrungen zu profitieren.
 
  1. Rechtliche Grundlagen
    • Rechtliche Grundlagen der Schlussrechnung in VOB/B und BGB
    • Abschlussrechnungen und Schlussrechnungsreife
    • Aufbau: formelle und inhaltliche Anforderungen EP- und Pauschalpreisvertrag
  2. Sonderfälle
    • Teilschlussrechnung
    • Abrechnung nach Kündigung
  3. Prüfbarkeit; Fälligkeit; Ausschluss
    • (Teil-)Prüfbarkeit – Einwand und Widerlegung
    • Abnahme, Abnahmesurrogate und Abrechnungsverhältnis
    • Nachberechnung zur Schlussrechnung
    • Ausschlusswirkung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  4. Schlussrechnungsforderung
    • Mengenermittlung, Aufmaße und Nachweise
    • Abrechnungsvorgaben; Abrechnung nach Plänen
    • Zeitabhängige Positionen
    • Eventual- und Bedarfspositionen
    • Alternativ- und Wahlpositionen
    • Nullpositionen
    • Stundenlohnleistungen
    • Nachträge (Überblick Aufbau und Preisbildung)
    • Nachforderung aufgrund unwirksamer Klauseln
    • Zinsen
  5. Abzüge
    • Angebot, Nachlass und Skonto
    • Umlagen (Baustrom, Bauwasser, Versicherung, Toiletten, Müll, sonstiges)
    • Vertragserfüllungs- und Gewährleistungseinbehalt
    • Mängel
    • Vertragsstrafe und Verzug
    • Sonstige Gegenforderungen, z. B. Avalzinsen
  6. Vorgehen aus Sicht des Auftragnehmers und Auftraggebers
    • § 650c BGB
    • Leistungsverweigerungsrechte und § 320 Abs.2 BGB
    • Bauhandwerkersicherungshypothek und Bauhandwerkersicherheit
    • Strategischer Einsatz des Druckzuschlags
  7. Die Schlussrechnungsklage und ihre prozessualen Besonderheiten
    • Beweiswirkung von ein- oder beidseitigen Aufmaßen
    • Anforderungen an die positionsbezogene Darstellung
  8. Verjährung

Dieses Seminar richtet sich an Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftraggebern, Architekten und Ingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.

Referent

Dr. Maximilian R. Jahn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist als Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 12 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau-, Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturvorhaben; dies umfasst die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-)Projekte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ESG-konformen und zertifizierten Bauvorhaben – von der Struktur und passendem Vertragsmodell (einschließlich forward financing, forward deal, forward lease) über die Vertragsgestaltung und Abwicklung aller Projektverträge bis zum grünen Mietvertrag oder Exit. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9), ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie (Mit-)Autor vom “Handbuch ESG in der Baupraxis - Umsetzung von ESG-Kriterien - Vertragsmodelle - Musterklauseln“.

Referent

Fabian Lipka

Rechtsanwalt

ist bei der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten im klassischen Baurecht, Bauträgerrecht und Immobilienrecht tätig. Die Kanzlei hat aktuell 12 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Herr Lipka berät Bauträger, Erwerber sowie Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau- und Immobilienvorhaben. Dies umfasst auch die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-)Projekte. Herr Lipka tritt zudem regelmäßig durch Mandanten- und Fortbildungsseminare in Erscheinung.

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