Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können.
Das BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt und mit den Regelungen in der VOB/B abgeglichen. Zudem werden die beiden Leitentscheidungen des BGH zur Preisfortschreibung aus dem Jahr 2019 analysiert und für die Zukunft der Preisbildung bei Nachträgen bei VOB/B-Verträgen eingeordnet.
1. Einheitspreisvertrag
  • Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
  • Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt?
2. Detail-Pauschalpreisvertrag/Global-Pauschalvertrag
  • Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
  • Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
  • Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
  • Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
  • Detail-Pauschalpreis/ Global-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko sowie Komplettheitsklauseln
  • Grenzen des Pauschalpreisrisikos  
  • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? 
3. Nachtrag dem Grunde und der Höhe nach
  • Wann liegt ein Nachtrag vor?
  • Nachtragssystematik der VOB/B dem Grunde und der Höhe nach
  • Die Nachtragssystematik des BGB dem Grunde und der Höhe nach
  • Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%
  • Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten?
  • Die Planung der Nachtragsleistung
  • Nachtragsbearbeitungs- und-verfolgungskosten


Hier kommen technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger und Juistitiare im Bau- und Architektenrecht zusammen.



Referent

Jarl-Hendrik Kues LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht

ist Gründungspartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.


Gesamteindruck

(4,2 von 5 Sternen)

Inhalt

(3,9 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,5 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,1 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,2 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,7 von 5 Sternen)
Basierend auf 18 Bewertungen

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können.
Das BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt und mit den Regelungen in der VOB/B abgeglichen. Zudem werden die beiden Leitentscheidungen des BGH zur Preisfortschreibung aus dem Jahr 2019 analysiert und für die Zukunft der Preisbildung bei Nachträgen bei VOB/B-Verträgen eingeordnet.
1. Einheitspreisvertrag
  • Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
  • Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt?
2. Detail-Pauschalpreisvertrag/Global-Pauschalvertrag
  • Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
  • Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
  • Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
  • Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
  • Detail-Pauschalpreis/ Global-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko sowie Komplettheitsklauseln
  • Grenzen des Pauschalpreisrisikos  
  • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? 
3. Nachtrag dem Grunde und der Höhe nach
  • Wann liegt ein Nachtrag vor?
  • Nachtragssystematik der VOB/B dem Grunde und der Höhe nach
  • Die Nachtragssystematik des BGB dem Grunde und der Höhe nach
  • Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%
  • Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten?
  • Die Planung der Nachtragsleistung
  • Nachtragsbearbeitungs- und-verfolgungskosten

Hier kommen technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger und Juistitiare im Bau- und Architektenrecht zusammen.

Referent

Jarl-Hendrik Kues LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
ist Gründungspartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.

Gesamteindruck

(4,2 von 5 Sternen)

Inhalt

(3,9 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,5 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,1 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,2 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,7 von 5 Sternen)
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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
09.12.2026
Mannheim oder Online
Jarl-Hendrik Kues LL.M.

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 25.11.2026
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