Den Antrag auf Zulassung zur Fachanwaltschaft stellen Sie bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK). Auf deren Website finden Sie Infos und Antragsformulare. Sie benötigen:
• Schriftlicher Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels. (gibt es meistens als Formular zum Download bei der RAK)
• Nachweis der theoretischen Kenntnisse (§ 4, 6 FAO): Zertifikate des Lehrgangsveranstalters über die erfolgreiche Teilnahme (mind. 120 Zeitstunden).
• Sämtliche Aufsichtsarbeiten (Klausuren), einschließlich den Aufgabenstellungen und der Bewertung in Kopie (mind. 3 Klausuren).
• Nachweis der praktischen Erfahrungen (§ 5, 6 FAO): detaillierte Fallliste der persönlich und weisungsfrei bearbeiteten Fälle der letzten 3 Jahre (Aktenzeichen, Gegenstand, Art der Tätigkeit, Zeitraum).
Dabei sind je nach Rechtsgebiet unterschiedlich hohe Fallzahlen einzureichen. Die Anzahl der Fälle können Sie der Fachanwaltsordnung entnehmen (§5 Abs. 1)
• Weiterbildungen (§ 4 Abs. 2 FAO): Nachweis, falls der Lehrgangsbeginn länger als ein Jahr zurückliegt (15 Zeitstunden).
• Gebührennachweis: Bestätigung über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr an die Rechtsanwaltskammer.