Gleichgültig ob es um den Abschluss eines Bauvertrags, die Absprache über die Ausführung einer zusätzlichen oder geänderten Leistung, eine Anpassung der Vertragstermine, den Umgang mit Abweichungen und Mängeln oder die Berechtigung streitiger Schlussrechnungspositionen geht: Verhandeln steht in der Baupraxis ständig auf der Tagesordnung. „Richtig“ verhandeln zu können, ist deshalb eine unverzichtbare Fähigkeit für alle Baubeteiligten mit Projektverantwortung. Anders als die Bautechnik oder der Baubetrieb spielen Verhandlungsfertigkeiten im Studium oder in der Ausbildung keine Rolle. Gleichwohl wird erwartet, dass man als Baubeteiligter – insbesondere wenn man Leitungsaufgaben wahrnimmt – Verhandlungen über technische, baubetriebliche oder juristische Fragestellungen führen kann. Häufig bleiben aber die erreichten Verhandlungsergebnisse trotz überzeugender Sachargumente hinter den gesteckten Erwartungen zurück. Das liegt vor allem daran, dass es sich bei einer Verhandlung um ein komplexes Zusammenspiel technischer, kaufmännischer, juristischer und psychologischer Faktoren handelt. Diese Komplexität und das zu ihrer Bewältigung zumeist fehlende Handwerkszeug verleitet die Beteiligten bisweilen dazu, sich in Diskussionen über – am Ende zumeist unwichtige Details – zu verstricken und/oder unsachlich auf die vermeintlich fehlende Einsicht des Verhandlungspartners zu reagieren. Ein positives Verhandlungsergebnis lässt sich auf diesem Weg aber in der Regel nicht erzielen. Gleichwohl lässt sich erfolgreiches Verhandeln erlernen. Das belegen die zahlreichen, zum Teil auch wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema.
Der erste Tag des Seminars „Professionelles verhandeln“ dient der Vermittlung der theoretischen Grundlagen einer professionellen Verhandlungsführung, um in der Praxis bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen und so zum wirtschaftlichen Erfolg des Bauprojekts beizutragen. Am zweiten Tag werden im Rahmen eines Workshops von den Teilnehmern verschiedene Verhandlungssituationen durchgespielt und eingeübt.
Tag 1: Donnerstag, 04.02.2027, 15:30 - 19:30 Uhr
Tag 2: Freitag, 05.02.2027, 15:30 - 19:30 Uhr
Tag 3: Samstag, 06.02.2027, 14:00 - 17:30 Uhr
VorsRiBGH Rüdiger Pamp
RA Dr. Stephan Bolz
RA Dr. Walter Klein
Bau- und Projektleiter, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Vertrags- und Nachtragsmanager, kaufmännische und technische Fach- und Führungskräfte von Bauunternehmen und gewerblichen Auftraggebern und Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung.
ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.
ist Partner der Sozietät Loschelder Rechtsanwälte in Köln. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure. Hier wird er von den Berufshaftpflichtversicherern mit dem Schadensmanagement bei Großschäden bundesweit mandatiert. Dies schließt die Prozessführung und die Sicherung möglicher Regresse ein. Er berät zudem Auftraggeber und Auftragnehmer bei Großbauvorhaben baubegleitend. Herr Dr. Klein ist durch Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen bekannt, u.a. in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und in Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar, 3. Auflage 2021 (Kommentierung von §§ 633-639 BGB).
ist seit September 2010 als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Seit November 2018 ist er Vorsitzender des schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertrags- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenats; seit Januar 2021 hat er zugleich auch den Vorsitz im Dienstgericht des Bundes inne. Herr Pamp ist Mitherausgeber und Autor mehrerer Publikationen im AGB-Recht, Handels- und Kreditrecht, Mitherausgeber der Zeitschrift „Baurecht“ sowie Mitglied des Vorstands des Deutschen Baugerichtstages.
Gleichgültig ob es um den Abschluss eines Bauvertrags, die Absprache über die Ausführung einer zusätzlichen oder geänderten Leistung, eine Anpassung der Vertragstermine, den Umgang mit Abweichungen und Mängeln oder die Berechtigung streitiger Schlussrechnungspositionen geht: Verhandeln steht in der Baupraxis ständig auf der Tagesordnung. „Richtig“ verhandeln zu können, ist deshalb eine unverzichtbare Fähigkeit für alle Baubeteiligten mit Projektverantwortung. Anders als die Bautechnik oder der Baubetrieb spielen Verhandlungsfertigkeiten im Studium oder in der Ausbildung keine Rolle. Gleichwohl wird erwartet, dass man als Baubeteiligter – insbesondere wenn man Leitungsaufgaben wahrnimmt – Verhandlungen über technische, baubetriebliche oder juristische Fragestellungen führen kann. Häufig bleiben aber die erreichten Verhandlungsergebnisse trotz überzeugender Sachargumente hinter den gesteckten Erwartungen zurück. Das liegt vor allem daran, dass es sich bei einer Verhandlung um ein komplexes Zusammenspiel technischer, kaufmännischer, juristischer und psychologischer Faktoren handelt. Diese Komplexität und das zu ihrer Bewältigung zumeist fehlende Handwerkszeug verleitet die Beteiligten bisweilen dazu, sich in Diskussionen über – am Ende zumeist unwichtige Details – zu verstricken und/oder unsachlich auf die vermeintlich fehlende Einsicht des Verhandlungspartners zu reagieren. Ein positives Verhandlungsergebnis lässt sich auf diesem Weg aber in der Regel nicht erzielen. Gleichwohl lässt sich erfolgreiches Verhandeln erlernen. Das belegen die zahlreichen, zum Teil auch wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema.
Der erste Tag des Seminars „Professionelles verhandeln“ dient der Vermittlung der theoretischen Grundlagen einer professionellen Verhandlungsführung, um in der Praxis bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen und so zum wirtschaftlichen Erfolg des Bauprojekts beizutragen. Am zweiten Tag werden im Rahmen eines Workshops von den Teilnehmern verschiedene Verhandlungssituationen durchgespielt und eingeübt.
Tag 1: Donnerstag, 04.02.2027, 15:30 - 19:30 Uhr
Tag 2: Freitag, 05.02.2027, 15:30 - 19:30 Uhr
Tag 3: Samstag, 06.02.2027, 14:00 - 17:30 Uhr
VorsRiBGH Rüdiger Pamp
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