Inhalt
In diesem Intensivkurs werden die Auftraggeber nicht nur den rechtssicheren Umgang mit der HOAI 2021 und dem Architekten- und Ingenieurrecht des BGB vom Projektstart über den Planervertragsabschluss, das Anti-Claim-Management bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung kennenlernen. Zugleich werden speziell aus Auftraggebersicht die Konsequenzen aus den jüngeren EuGH-Urteilen zur HOAI und die gesetzlichen Neuregelungen dargestellt, sowie Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI aufgezeigt und praxistaugliche Strategien vermittelt.
- Einleitung
- HOAI und "Projektstart"
- Honorarfreie Akquisitionstätigkeit
- Stufenweise Beauftragung
- „Zielfindungsphase“ nach § 650p Abs. 2, § 650r BGB
- HOAI und Vertragsgestaltung
- Festlegung des Planungssolls
- Honorarmodelle
- Regelung von Planernachträgen
- Vereinbarungen zu Kostenobergrenzen
- Insbesondere: Die EuGH-Urteile zum Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI 2013
- Die Entscheidung des EuGH und ihre konkreten Auswirkungen
- Gesetzgeberische Konsequenzen
- HOAI und Anti-Claim-Management
- Planernachträge nach HOAI 2021 und neuem BGB 2018
- Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung
- Der "Planungs- bzw. Bauzeitnachtrag"
- Entfallene Leistungen
- HOAI und Abnahme
- Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung
- Abnahmeformen, Teilabnahme und Zustandsfeststellung nach BGB
- Honorarabrechnung
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnung
- Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern
- Der Objektbegriff in den einzelnen Leistungsbildern
- Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung
- "Bauen im Bestand": Die "Mitzuverarbeitetende Bausubstanz" und der "Umbauzuschlag" in den Leistungsbildern
- Generalplanerverträge
Teilnehmerkreis
Professionelle private wie öffentliche Auftraggeber und deren Berater: Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Projektsteuerer, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten und Projektleiter.
Referenten
ist Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für große Immobilienprojektentwicklungen und Infrastrukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 3. Aufl. 2022, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 2. Aufl. 2022.