Inhalt
Die VOB/B bleibt unverändert! Dies haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen. Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertragswerk und ist seit über 90 Jahren der Musterbauvertrag für die öffentliche Hand. Der öffentliche Auftraggeber schreibt seine Verträge weiterhin auf Basis der VOB/B aus. Die VOB/B ist also weiterhin aktuell. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Hinzu kommen zahlreiche richtungsändernde Urteile des BGH, die der bisherigen Praxis ein Ende setzen. Sei es hinsichtlich der Mängelrechte vor der Abnahme, der Kalkulation von Nachträgen oder den Anforderungen an die Darstellung von Bauzeitenansprüchen. Ziel des Seminars ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur VOB/B (z.B. Berechnen der Nachträge nach den tatsächlich erforderlichen Kosten, Unwirksamkeit § 4 Abs. 7 VOB/B), praktische und rechtssichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzustellen.
AUCH ALS E-LEARNING BUCHBAR!
- Vertraglicher Leistungsumfang
- Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss
- Umfang der geschuldeten Leistung
- Auslegungskriterien
- AGB-Prüfung
- Wirkung von Rangklauseln
- Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung
- Bedenken- und Hinweispflichten
- Zeitpunkt der Prüfung
- Umfang der Prüfung
- Folgen bei fehlender Anmeldung von Bedenken
- Nachträge
- Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen
- Anordnungsrecht
- Änderungs- und Zusatzleistungen
- Probleme der "Architektenvollmacht"
- Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen
- Vergütung von Stundenlohnarbeiten
- Taktik
- Behinderungen des Bauablaufs
- Begriff der Behinderung
- Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers
- Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung
- Erforderlicher Umfang der Dokumentation
- Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung
- Vertragsstrafe
- Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung
- Vorbehaltserfordernis
- Einwendungen des Auftragnehmers
- Abnahme
- Voraussetzungen und Abnahmeformen
- Rechtswirkungen
- Typische Probleme bei der Abnahme
- Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
- Begriff des Mangels
- Bedenken- und Hinweispflicht
- Formalien
- Ersatzvornahme vor Abnahme
- Mitverschulden des Auftraggebers
- Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten
- Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
- Neu 2018: Ersatz der Beseitigungskosten vom Lieferanten nach
§ 439 BGB - Vorsicht Falle: § 377 HGB
- Kündigung
- Kündigungsgründe
- Teilkündigung
- Rechtsfolgen einer "freien" Kündigung
- Abrechnung und Zahlung
- Aufmaß
- Abschlags- und Schlussrechnung
- Sicherheiten
- Wirksamkeit der Sicherungsabrede
- Tipps für die Vertragsgestaltung
Teilnehmerkreis
Hier treffen sich regelmäßig Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zum Wissensaustausch und Networking.
Referenten
ist Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Herr Jürgens ist zudem Mitautor bei folgenden Werken:
Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht, Börstinghaus/Meyer, C.H. Beck Verlag 2024
AGB-Klauseln in Bauverträgen, Kues/von Kiedrowski/Bolz, C.H. Beck Verlag 2024, Mitherausgeber Handbuch ESG in der Baupraxis, Werner-Verlag 2024.
ist in Leipzig tätig und Partner der Sozietät ScharlemannGross. Er war zuvor in internationalen Anwaltskanzleien tätig. Herr Dr. Gross hat im In- und Ausland bei Hoch-, Tief- und Ingenieurbauprojekten aller Größenordnungen baubegleitend beraten. Er ist Autor von Fachveröffentlichungen und doziert regelmäßig bei Fortbildungsveranstaltungen.