Das Seminar wurde auf der Basis der geltenden HOAI und des im BGB geregelten Architekten- und Ingenieurvertragsrechts konzipiert. Es beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen zum Architektenrecht sowie gefestigte Praxiserfahrungen zum Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und unter Einschluss der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen im Architekten- und Ingenieurrecht. Dabei beschränkt sich der Inhalt des Seminars nicht nur auf die zentralen Honorarregelungen der HOAI (und deren Bedeutung nach der festgestellten teilweisen EU-Rechtswidrigkeit zwingender Preisvorschriften der HOAI), sondern behandelt insbesondere auch die gesetzlichen Regelungen sowie Fragen der Architektenhaftung und sonstige Fragen des Architektenrechts.
Der Referent gibt einen fundierten und aktuellen Einblick über wesentliche rechtliche Probleme des Architekten- und Ingenieurrechts: angefangen bei der Auftragsakquise über Fragen der vereinbarten Leistung bis hin zur Geltendmachung des Honorars. Eine im letzten Teil des Seminars erfolgende Darstellung von weiteren praxisrelevanten Problemstellungen rundet die Veranstaltung ab.
Das Seminar ist besonders an Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber adressiert.
ist in der Sozietät Melchers in Heidelberg tätig. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht, des Handbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen und des Handbuchs Wellensiek/Alexander/Scharfenberg, Die Bauinsolvenz. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.
Das Seminar wurde auf der Basis der geltenden HOAI und des im BGB geregelten Architekten- und Ingenieurvertragsrechts konzipiert. Es beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen zum Architektenrecht sowie gefestigte Praxiserfahrungen zum Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und unter Einschluss der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen im Architekten- und Ingenieurrecht. Dabei beschränkt sich der Inhalt des Seminars nicht nur auf die zentralen Honorarregelungen der HOAI (und deren Bedeutung nach der festgestellten teilweisen EU-Rechtswidrigkeit zwingender Preisvorschriften der HOAI), sondern behandelt insbesondere auch die gesetzlichen Regelungen sowie Fragen der Architektenhaftung und sonstige Fragen des Architektenrechts.
Der Referent gibt einen fundierten und aktuellen Einblick über wesentliche rechtliche Probleme des Architekten- und Ingenieurrechts: angefangen bei der Auftragsakquise über Fragen der vereinbarten Leistung bis hin zur Geltendmachung des Honorars. Eine im letzten Teil des Seminars erfolgende Darstellung von weiteren praxisrelevanten Problemstellungen rundet die Veranstaltung ab.
Das Seminar ist besonders an Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber adressiert.
(4,4 von 5 Sternen)
Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir informieren Sie, sobald ein neuer Termin verfügbar ist:
Gerne führen wir für Sie alle unsere Seminare in angepasster Form auch als Inhouse-Schulung durch
Inhouse-Schulung anfragen