Einführung in das Architektenrecht mit HOAI 2021

GrundlagenHaftungHonorar

Das Seminar wurde auf der Basis der geltenden HOAI und des im BGB geregelten Architekten- und Ingenieurvertragsrechts konzipiert. Es beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Ver­öffentlichungen zum Architektenrecht sowie gefestigte Praxis­erfahrungen zum Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeits­beispiele und unter Einschluss der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen im Architekten- und Ingenieurrecht. Dabei beschränkt sich der Inhalt des Seminars nicht nur auf die zentralen Honorarregelungen der HOAI (und deren Bedeutung nach der festgestellten teilweisen EU-Rechtswidrigkeit zwingender Preisvorschriften der HOAI), sondern behandelt insbesondere auch die gesetzlichen Regelungen sowie Fragen der Architektenhaftung und sonstige Fragen des Architektenrechts.

Der Referent gibt einen fundierten und aktuellen Einblick über wesentliche rechtliche Probleme des Architekten- und Ingenieurrechts: angefangen bei der Auftragsakquise über Fragen der vereinbarten Leistung bis hin zur Geltendmachung des Honorars. Eine im letzten Teil des Seminars erfolgende Darstellung von weiteren praxisrelevanten Problemstellungen rundet die Veranstaltung ab.


  1. Der Vertragsschluss
    • Wirksamkeit des Planervertrags 
    • Der Architektenvertrag als neuer Vertragstyp 
    • Formerfordernisse
    •  Abgrenzung von honorarfreier Akquisitionstätigkeit und vergütungspflichtigen Leistungen 
    • Zielfindungsphase des § 650p Abs. 2 BGB
    • Gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB
  2. Der Auftragsumfang
    • Die HOAI als reines Preisrecht
    • Bezugnahme auf Leistungs­bilder und -phasen der HOAI 
    • Vertraglich zu regelnde Planungsleistungen 
    • Vollauftrag und Begrenzung des Leistungs­umfangs 
    • Stufenweise Beauftragung 
    • Die Inkongruenz von Erfolgs- und Planungssoll 
    • Voraussetzungen von Planungsnachträgen 
    • Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung
  3. Die Haftung des Planers
    • Die geschuldete Leistung als Maßstab
    • Baukostenüberschreitung
    • Verzug mit der Architektenleistung 
    • Planungsfehler 
    • Überwachungsfehler 
    • Hinweispflichten des Planers
    • Verjährung
    • Die gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer nach § 650t BGB
  4. Die Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021
    • Zeitlicher und inhaltlicher Anwendungsbereich der HOAI
    • Honorarfragen bei stufenweiser Beauftragung 
    • Bindefristen 
    • Leistungsarten: Kostenberechnungsmodell 
    • Objektbegriff
    • Anrechenbare Kosten 
    • Berechnungsgrundlage (Kostenberechnung, Kostenschätzung)
    • Leistungsbild und Leistungsphasen 
    • Honorierung nach Teilleistungstabellen 
    • Honorarzone
    • Honorartafel (Interpolation und Honorarsatz) 
    • Bauen im Bestand;
    • Umbauzuschlag
    • Mitzuverarbeitende Bausubstanz 
    • Besondere Honorarvereinbarungen (Stunden-, und Pauschalhonorar) 
    • Nebenkosten
    • Folgen und Risiken abweichender Honorarvereinbarungen
  5. Die Fälligkeit des Honoraranspruchs
    • Fälligkeit des Gesamthonorars
    • Abschlagsforderungen
    • Abnahme des Architektenwerks als Fälligkeitsvoraussetzung; gesetzlich geregelte Teilabnahme nach § 650s BGB 
    • Bindung an die Schlussrechnung 
    • Verjährung des Honoraranspruchs
  6. Basiswissen sonstiges Architektenrecht
    • Kündigung durch Planer oder Auftraggebe 
    • Die Reichweite der Vollmacht des Architekten
    • Sicherheiten für Planer und Auftraggeber 
    • Versicherungsschutz 
    • Urheberrecht 
    • Rechtsdienstleistungen des Planers


Das Seminar ist besonders an Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber adressiert.



Referent

Philipp Scharfenberg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht

ist in der Sozietät Melchers in Heidelberg tätig. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht, des Handbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen und des Handbuchs Wellensiek/Alexander/Scharfenberg, Die Bauinsolvenz. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.


Gesamteindruck

(4,1 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,6 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,3 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(3,6 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,3 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,7 von 5 Sternen)
Basierend auf 7 Bewertungen

Das Seminar wurde auf der Basis der geltenden HOAI und des im BGB geregelten Architekten- und Ingenieurvertragsrechts konzipiert. Es beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Ver­öffentlichungen zum Architektenrecht sowie gefestigte Praxis­erfahrungen zum Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeits­beispiele und unter Einschluss der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen im Architekten- und Ingenieurrecht. Dabei beschränkt sich der Inhalt des Seminars nicht nur auf die zentralen Honorarregelungen der HOAI (und deren Bedeutung nach der festgestellten teilweisen EU-Rechtswidrigkeit zwingender Preisvorschriften der HOAI), sondern behandelt insbesondere auch die gesetzlichen Regelungen sowie Fragen der Architektenhaftung und sonstige Fragen des Architektenrechts.

Der Referent gibt einen fundierten und aktuellen Einblick über wesentliche rechtliche Probleme des Architekten- und Ingenieurrechts: angefangen bei der Auftragsakquise über Fragen der vereinbarten Leistung bis hin zur Geltendmachung des Honorars. Eine im letzten Teil des Seminars erfolgende Darstellung von weiteren praxisrelevanten Problemstellungen rundet die Veranstaltung ab.

  1. Der Vertragsschluss
    • Wirksamkeit des Planervertrags 
    • Der Architektenvertrag als neuer Vertragstyp 
    • Formerfordernisse
    •  Abgrenzung von honorarfreier Akquisitionstätigkeit und vergütungspflichtigen Leistungen 
    • Zielfindungsphase des § 650p Abs. 2 BGB
    • Gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB
  2. Der Auftragsumfang
    • Die HOAI als reines Preisrecht
    • Bezugnahme auf Leistungs­bilder und -phasen der HOAI 
    • Vertraglich zu regelnde Planungsleistungen 
    • Vollauftrag und Begrenzung des Leistungs­umfangs 
    • Stufenweise Beauftragung 
    • Die Inkongruenz von Erfolgs- und Planungssoll 
    • Voraussetzungen von Planungsnachträgen 
    • Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung
  3. Die Haftung des Planers
    • Die geschuldete Leistung als Maßstab
    • Baukostenüberschreitung
    • Verzug mit der Architektenleistung 
    • Planungsfehler 
    • Überwachungsfehler 
    • Hinweispflichten des Planers
    • Verjährung
    • Die gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer nach § 650t BGB
  4. Die Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021
    • Zeitlicher und inhaltlicher Anwendungsbereich der HOAI
    • Honorarfragen bei stufenweiser Beauftragung 
    • Bindefristen 
    • Leistungsarten: Kostenberechnungsmodell 
    • Objektbegriff
    • Anrechenbare Kosten 
    • Berechnungsgrundlage (Kostenberechnung, Kostenschätzung)
    • Leistungsbild und Leistungsphasen 
    • Honorierung nach Teilleistungstabellen 
    • Honorarzone
    • Honorartafel (Interpolation und Honorarsatz) 
    • Bauen im Bestand;
    • Umbauzuschlag
    • Mitzuverarbeitende Bausubstanz 
    • Besondere Honorarvereinbarungen (Stunden-, und Pauschalhonorar) 
    • Nebenkosten
    • Folgen und Risiken abweichender Honorarvereinbarungen
  5. Die Fälligkeit des Honoraranspruchs
    • Fälligkeit des Gesamthonorars
    • Abschlagsforderungen
    • Abnahme des Architektenwerks als Fälligkeitsvoraussetzung; gesetzlich geregelte Teilabnahme nach § 650s BGB 
    • Bindung an die Schlussrechnung 
    • Verjährung des Honoraranspruchs
  6. Basiswissen sonstiges Architektenrecht
    • Kündigung durch Planer oder Auftraggebe 
    • Die Reichweite der Vollmacht des Architekten
    • Sicherheiten für Planer und Auftraggeber 
    • Versicherungsschutz 
    • Urheberrecht 
    • Rechtsdienstleistungen des Planers

Das Seminar ist besonders an Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber adressiert.

Referent

Philipp Scharfenberg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
ist in der Sozietät Melchers in Heidelberg tätig. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht, des Handbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen und des Handbuchs Wellensiek/Alexander/Scharfenberg, Die Bauinsolvenz. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.

Gesamteindruck

(4,1 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,6 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,3 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(3,6 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,3 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,7 von 5 Sternen)
Basierend auf 7 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
03.12.2026
Mannheim oder Online
Philipp Scharfenberg

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 19.11.2026
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Datum
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03.12.2026
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