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Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht
Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!
Referenten
RiBGH Dr. Ute Brenneisen, Karlsruhe
trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. Im Oktober 1994 wurde sie zur Richterin am Landgericht in Erfurt ernannt wurde. Von April 1996 bis Ende 1996 sowie erneut von Oktober 1999 bis September 2000 war sie an das Thüringer Oberlandesgericht Jena abgeordnet. Von Oktober 2000 bis Ende 2004 schloss sich eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf - Anfang Oktober 2004 - Frau Dr. Brenneisen zur Richterin am Thüringer Oberlandesgericht befördert wurde. Dort war sie seit Januar 2005 Mitglied verschiedener für das Baurecht zuständiger Zivilsenate. Mit der Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht im August 2016 übernahm sie die Leitung eines Zivilsenats, der auch für Baurecht zuständig war. Anfang 2017 übernahm Frau Dr. Ute Brenneisen auch den Vorsitz des Senats für Notarsachen des Thüringer Oberlandesgerichts. Im Juni 2017 wurde Frau Dr. Ute Brenneisen zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Dr. Ute Brenneisen als Dozentin an der Fernuniversität Hagen und in der Referendarausbildung tätig.
VorsRiOLG a. D. Ulrich Schröder, Frankfurt a.M.
war von März 2017 bis März 2023 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. und dort schwerpunktmäßig mit privatem Baurecht befasst. Er hält seit Jahren viele Vorträge zum privaten Baurecht für Richter, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure. Seit Anfang 2010 betreut er in der "NJW"-Redaktion das private Baurecht. Seit März 2016 fungiert er zudem als Mitherausgeber der "NZBau". Sein besonderes Interesse gilt der Verbesserung der Kooperation zwischen den an Bauprozessen beteiligten Berufsgruppen.
Teilnehmerkreis
Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.
Ziel des Seminars
Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehörigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.
Themen
Teil 1: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Die wichtigsten Entscheidungen aus den letzten 12 Monaten, etwa aus folgenden Themen:
- Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B
- Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B
- Recht der Sicherheiten, z. B.:
- Sicherheit gemäß § 650f BGB für Nachträge
- Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.:
- Probleme der Verjährung
- Verbraucherbauvertrag
- Architekten- und Ingenieurrecht, z. B.:
- Gesamtschuld mit Bauunternehmer
- Sonderkündigungsrecht gemäß § 650r BGB
- Bauträgerrecht/WEG
- Prozessrecht, z.B.:
- Selbstständiges Beweisverfahren
- Vergütung, z. B.:
- Zustandekommen des Bauvertrags, Fälligkeit, Höhe und Verjährung der Werklohnforderung, Besonderheiten in Leistungsketten
- Sicherheiten, z. B.:
- Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, vertraglich vereinbarte Sicherheiten
- Leistungsstörungen und Mängel, z. B.:
- Sonderkündigungsrechte, Mängelhaftung, Nebenpflichtverletzungen, Bauzeitfragen, Vertragsstrafen
- Prozessrecht, z. B.:
- Klagearten, Substantiierungsanforderungen, Prozesskostenhilfe, gerichtliche Hinweispflichten, Kosten, Rechtsmittel, besondere Verfahrensarten
- Architektenrecht, z. B.:
- Zustandekommen des Vertrags, Schwarzarbeit, Honorar- und Haftungsfragen
- Besonderheiten des Bauträgerrechts, z. B.:
- AGB-Klauseln zur Fälligkeit der letzten Raten, Verfolgung von Mängelrechten durch den Verband und einzelne Erwerber
- Sonstiges Recht mit Baubezug
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Freitag, 06.12.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Pullman Hotel Dresden Newa
01069 Dresden
Tel.: 0351 - 48 14-109
Fax: 0351 - 49 55-137
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.
Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)
Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
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