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Seminardetails
Seminarnummer
6012

Breaking News im Bauträgerrecht: Die BGH-Urteile zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Montag, 15.06.2026
09:30 - 11:30 Uhr
Online-Seminar

Referenten

 Sebastian Eufinger, RA

Sebastian Eufinger, RA

ist bei Jahn Hettler Rechtsanwälte in Frankfurt a. M tätig. Die Kanzlei berät bundesweit mit 10 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München, Stuttgart und Freiburg (i. K.) in den Bereichen Projektentwicklung / Bauträgervorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Eufinger berät Auftraggeber und Auftragnehmer und insbesondere Bauträger und Woh-nungseigentümergemeinschaften in allen Fragen des Bau- und Werkvertragsrechts und in allen rechtlichen Fragen des WEG und der MaBV. Dies umfasst auch die projekt- und baubegleitende Beratung im Team (Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement) und die gerichtliche Vertre-tung, insbesondere im einstweiligem Verfügungsverfahren nach § 650d BGB. Herr Eufinger tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung.

 Dr. Maximilian R. Jahn, RA und FA für Bau- und Architektenrecht

Dr. Maximilian R. Jahn, RA und FA für Bau- und Architektenrecht

ist als Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 12 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau-, Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturvorhaben; dies umfasst die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-)Projekte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ESG-konformen und zertifizierten Bauvorhaben – von der Struktur und passendem Vertragsmodell (einschließlich forward financing, forward deal, forward lease) über die Vertragsgestaltung und Abwicklung aller Projektverträge bis zum grünen Mietvertrag oder Exit. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9), ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie (Mit-)Autor vom “Handbuch ESG in der Baupraxis - Umsetzung von ESG-Kriterien - Vertragsmodelle - Musterklauseln“.


Teilnehmerkreis

Angesprochen sind Fach- und Führungskräfte aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, insbesondere aus den Bereichen Projektentwicklung, Verwaltung und Beratung, ebenso Unternehmensjuristen sowie externe Berater. Im Fokus stehen die praxisorientierte Analyse aktueller Fragestellungen zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum sowie die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der interdisziplinäre Austausch eröffnet einen ganzheitlichen Blick auf rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen in der Praxis.


Ziel des Seminars

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bildet weiterhin die zentrale Schnittstelle für den Beginn der Verjährung im Bauträgervertrag. Die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2026 verdeutlichen erneut die erheblichen Risiken unwirksamer Abnahmen und deren langfristige Haftungsfolgen. Zugleich stellen die Urteile bisherige Argumentationslinien der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Abnutzung des Gebäudes sowie zum Zeitpunkt der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik teilweise neu auf.
Offen bleibt: Was ist eigentlich bei wirksamen, aber nicht durchgeführten Abnahmen? Kann die Abnahme dem Erwerber schlicht „aufgedrängt“ werden? Und wie geht man rechtssicher mit dem weiterhin zentralen Risikofaktor der „Nachzügler“ um?
Das Seminar vermittelt aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis und zeigt rechtssichere Lösungsansätze für die Gestaltung und Durchführung von Abnahmen des Gemeinschaftseigentums auf.


Themen

  • Wann ist Schluss? Analyse der BGH-Urteile vom 26.03.2026 (VII ZR 68/24 & VII ZR 108/24)
  • Anerkannte Regeln der Technik - Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
  • Die "aufgedrängte" Abnahme - Kann der Erwerber die Abnahme aufdrängen?
  • Der Nachzügler - Vertragliche Ausgestaltung
  • Das "Jahn’sche Abnahmemodell"


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 2 Zeitstunden (2 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Montag, 15.06.2026, 09:30 - 11:30 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 179,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 5% sowie einen Mengen-Rabatt von 10% bei mind. drei gleichzeitigen Buchungen des Unternehmens. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und E-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder E-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei E-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem E-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id-Verlags-GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: Juli 2025

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
IBR-SEMINARE-Team, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: team@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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